RS OGH 2012/7/26 5Ob302/81, 8Ob64/12p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1981
beobachten
merken

Norm

KO §16
KO §46

Rechtssatz

Die Provisionsforderung eines Realitätenvermittlers ist eine durch den späteren Abschluß des Kaufvertrages mit dem namhaft gemachten Käufer aufschiebend bedingte Forderung und als solche auch eine aufschiebend bedingte Konkursforderung und keine Masseforderung (Eintritt der Bedingung nach Konkurseröffnung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064169

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten