RS OGH 1966/2/11 6Ob287/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.1966
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Norm

KO §39 Abs1
KO §41 Abs1
KO §46 Z5

Rechtssatz

Der Anspruch des Anfechtungsgegners auf Zurückzahlung seiner Gegenleistung wegen Bereicherung der Masse bildet eine Masseforderung. Er schafft zwar kein Zug um Zug zu erfüllendes Schuldverhältnis und auch kein Zurückbehaltungsrecht, doch kann dieser Anspruch, wenn die Leistung des Anfechtungsgegners und die aus dem Titel der Bereicherung zu erbringende Gegenleistung der Masse gleichartig sind, im Wege der Abrechnung geltend gemacht werden, somit nicht Unzulässigkeit der Masse vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 287/65
    Entscheidungstext OGH 11.02.1966 6 Ob 287/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0064616

Dokumentnummer

JJR_19660211_OGH0002_0060OB00287_6500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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