Rechtssatz
Als Masseforderungen kommen, zumal der Begriff dem Außerstreitgesetz fremd ist, bei sinngemäßer Anwendung des § 46 KO nur die dort aufgezählten Forderungen in Betracht.Als Masseforderungen kommen, zumal der Begriff dem Außerstreitgesetz fremd ist, bei sinngemäßer Anwendung des Paragraph 46, KO nur die dort aufgezählten Forderungen in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0007636Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015