Norm: KO §39
Rechtssatz:
Der Anfechtungsgegner muss zur Konkursmasse leisten; was er leistet, fällt mit der Leistung in die Masse. Es ist deshalb - bei Vorliegen eines Anfechtungstatbestands - jedenfalls zielführend, eine Zahlung gegenüber dem Zahlungsempfänger (hier: der beklagten Bank) anzufechten. Ob es allenfalls sachgerecht wäre, in Umschuldungsfällen die Anfechtung von Sicherstellungen (hier: durch Herbeiführung einer Aufrechnun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1368 ABGB §1369 KO §39 ABGB § 1368 heute ABGB § 1368 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1369 heute ABGB § 1369 gültig ab 01.01.1812 Recht... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 KO §39 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz:
Es ist grundsätzlich erlaubt, die Anfechtung in alle möglichen Richtungen geltend zu machen, weil die spätere Deckung durch einen Teil der angefochtenen Verfügungen oder Rechtshandlungen nicht gesichert ist und die Anfechtungsklage hin... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Für die Wertberechnung ist auf den Zeitpunkt der erfolgreichen Anfechtung abzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 670/90 Entscheidungstext OGH 24.10.1990 1 Ob 670/90 Veröff: JBl 1991,805 2 Ob 198/98a Entscheidungstext OGH 13.01.2000 2 Ob 198/98a Beisatz: Hier: § 13 Abs 1 AnfO. (T1) Beisatz: Es... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz:
Die Anfechtung einer Unternehmensübertragung durch Rückübertragung ist untunlich und daher unzulässig, wenn der Übernehmer wesentliche werterhöhende Veränderungen durchgeführt hat, zu denen der Gemeinschuldner selbst nicht mehr in der Lage gewesen wäre; es kann dann nur der Geldwert des Unternehmens im Zeitpunkt der Übertragung zuzüglich auch noch vom Gemeinschuldner oder der Masse erzielbar gewesenen Erträgni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 HKO §39 ZPO §411 Bf ABGB § 1392 heute ABGB § 1392 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898 Rechtssa... mehr lesen...
Norm: KO §38 Abs2KO §39
Rechtssatz:
Der Schuldner ist nicht "Begünstigter" der Abtretung einer Forderung, ihm kommt auch nicht die Stellung eines Rechtsnachfolgers im Sinne des § 38 Abs 2 KO zu. Es ist daher auch nicht Anfechtungsgegner. Ist daher die abgetretene Forderung noch nicht bezahlt, hat sich die Anfechtungsklage in Form einer Rechtsgestaltungsklage gegen den Zessionar zu richten. Der Schuldner ist nicht "Begünstigter" der A... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz:
Das Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die konkursmäßige Verwertung einer Liegenschaft zu dulden, ist zulässig. Ein solches Urteil verschafft dem Kläger den Zugriff auf die Liegenschaft, obwohl der Beklagte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Entscheidungstexte 1 Ob 507/88 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 1 Ob 507/8... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39
Rechtssatz: Das Begehren der Anfechtungsklage muss insoweit, als ein Leistungsbegehren möglich ist, nicht auch noch ein Rechtsgestaltungsbegehren enthalten; sein Fehlen macht das Klagebegehren nicht unschlüssig. Nur wenn der Anfechtungsgegner zu einer Leistung nicht verpflichtet ist und daher nur eine vom Gemeinschuldner vorgenommene Rechtshandlung für unwirksam erklärt werden soll, also kein Leistungsbegehren gestell... mehr lesen...
Norm: AnfO §12 AnfO §13 EGZPO ArtXLII IDaEGZPO ArtXLII IJKO §39KO §43 Abs1 IO §39 IO §43 Abs1 AnfO § 12 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 IO § 39 he... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353 ABGB §1356 KO §39 ABGB § 1353 heute ABGB § 1353 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1356 heute ABGB § 1356 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353 ABGB §1356 KO §39 ABGB § 1353 heute ABGB § 1353 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1356 heute ABGB § 1356 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 KO §30KO §31KO §39 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch ist ein Forderungsanspruch eigener Natur, sein Ziel ist daher nicht bloß Wiederherstellung des Zustandes der Masse vor der Rechtshandlung, sondern Herstellung des Zustandes in dem sich die Masse befände... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39 ZPO §235 E ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die zusätzliche Stellung des Begehrens auf Unwirksamerklärung der angefochtenen Rechtshandlung während des Prozesses über ein Leistungsbegehren ist eine Kla... mehr lesen...
Norm: ABGB idF BGBl I 1997/30KO §39
Rechtssatz: Wenn der Masseverwalter eine dingliche Belastung (vertragsmäßiges oder richterliches Pfandrecht) anficht, kann das Ergebnis nie eine Löschung der Hypothek und damit ein Nachrücken der folgenden Pfandgläubiger sein. Die Anfechtung der Hypothek wirkt daher wie ihre Übertragung an den Gemeinschuldner ohne bücherliche Löschung also wie eine Eigentümerhypothek (§§ 469, 1446 ABGB) ohne bücherli... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz:
Unzulässigkeit des Alternativbegehrens, der Konkursmasse das Entgangene in Natur zu leisten oder Geldersatz zu leisten.
Entscheidungstexte 1 Ob 235/60 Entscheidungstext OGH 21.10.1960 1 Ob 235/60 1 Ob 139/64 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 1 Ob 139/64 ... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz:
Der Anfechtungsgegner, dem gegenüber die Übertragung der Bestandrechte des Gemeinschuldners an ihn mit Erfolg angefochten wurde, ist zufolge der relativen Unwirksamkeit des angefochtenen Rechtsgeschäftes nur (der Masse gegenüber) zur Räumung des Bestandgegenstandes verpflichtet, nicht aber zur Abgabe einer Verzichtserklärung bezüglich der Mietrechte gegenüber dem Hauseigentümer.
Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 KO §39 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz:
Zur Frage der Fassung eines Anfechtungsbegehrens nach KO und AnfO (wie 7 Ob 417/57 = RZ 1958,27). Maßgebend sind stets die besonderen Umstände des Falles. Wenn und insoweit die Erbringung der Leistung an die Kokursmasse durch den Anfec... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39 ZPO §228 A1 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wenn es sich um den bloßen Ausspruch handelt, daß Rechtshandlungen den Gläubigern gegenüber unwirksam seien, ist keine Leistungsklage anzunehmen, sondern eine Feststellungsklage, die nach dem § 2... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39 ZPO §405 A ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
In jedem Anfechtungsprozeß kann das Gericht zumindest dann, wenn die Klage nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Anfechtungstatbestand gestützt wird, wegen jedes der im Gesetze angeführten Anfech... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Wirkung des Anfechtungsurteiles. Entscheidungstexte 2 Ob 91/29 Entscheidungstext OGH 13.02.1929 2 Ob 91/29 Veröff: SZ 11/40 7 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 13.09.1972 7 Ob 151/72 Beisatz: Beim Anfechtungsanspruch handelt es sich um einen Rechtsgestaltungsanspruch. Der Anfechtungskläger ist dahe... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz:
Zulässigkeit des Begehrens einer Anfechtungsklage im Konkurse, das nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit gewisser Rechtshandlungen gerichtet ist.
Entscheidungstexte 1 Ob 280/27 Entscheidungstext OGH 26.04.1927 1 Ob 280/27 Veröff: SZ 9/106 2 Ob 154/64 Entscheidungstext OGH 25.06.1964... mehr lesen...