Entscheidungen zu § 67 Abs. 8 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

125 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 125

RS Vwgh 1998/3/19 97/15/0219

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150219.X02 Im RIS seit 19.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/2/20 95/15/0079

Der Beschwerdeführer war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der K-GmbH. Für seine Geschäftsführungstätigkeit war ihm von der GmbH mit Pensionsvertrag vom 18. Oktober 1977 ein Pensionsanspruch eingeräumt worden. Zum Stichtag 30. September 1990 trat er seinen Geschäftsanteil einem Dritten ab und legte die Geschäftsführung zurück. Aufgrund einer noch am 24. September 1990 mit der K-GmbH geschlossenen Vereinbarung stand er dieser in der Zeit von Oktober bis Dezember 1990 im Rahmen e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1997

RS Vwgh 1997/2/20 95/15/0079

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb;GmbHG §15;GmbHG §18; Beachte Besprechung in SWK 1997/35,36, S 707-708;
Rechtssatz: Ob die Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1988 zur Besteuerung nach § 37 Abs 1 EStG 1988 führt, hängt gem § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 davon ab, ob der Zeitraum, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1995/7/26 92/15/0104

Der Beschwerdeführer erhielt mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht vom 17. Februar 1987 ausstehende Bezüge aus seinem mit 30. Juni 1986 vom Arbeitgeber gekündigten Dienstverhältnis von 261.090,89 S zugesprochen. Dieser Betrag setzt sich aus 87.157 S für Kündigungsentschädigung, aus 43.198,39 S für Urlaubsentschädigung und aus 130.735,50 S für freiwillige Abfertigung zusammen. Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers berechnete die Lohnsteuer für di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.1995

RS Vwgh 1995/7/26 92/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind Urteile der Gerichte gerichtlichen bzw außergerichtlichen Vergleichssummen iSd § 67 Abs 8 EStG 1972 gleichzustellen, weil auch sie der Bereinigung und Nachzahlung einer strittigen Lohnforderung dienen (Hinweis: E 21.1.1987, 85/13/0113). Jedoch sind auch Vergleichssummen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.1995

RS Vwgh 1995/7/26 92/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die freiwillige Abfertigung ist als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 6 EStG 1972 anzusehen. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, daß die dem Steuerpflichtigen gewährte freiwillige Abfertigung gemeinsam mit anderen Bezügen als Nachzahlung zugeflossen ist. Dies führt näm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.1995

RS Vwgh 1995/7/26 92/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Beachte Besprechung in:SWK 1997/7, S 28-30;
Rechtssatz: Der Grund einer Zahlung einer Urlaubsentschädigung ist darin zu erblicken, daß der Arbeitnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht konsumiert hat. Es besteht demnach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.1995

RS Vwgh 1995/7/26 92/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Eine Kündigungsentschädigung stellt eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume dar. Die Kündigungsentschädigung ist somit als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 8 EStG 1972 anzusehen, wird sie doch im Hinblick auf die Beendigung des D... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.1995

RS Vwgh 1995/7/26 92/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Daß eine Vergleichssumme undifferenziert mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ist, hat der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.1.1991, 90/13/0121 bis 0127, NICHT ausgeführt. Vielmehr hat der VwGH bei der Erfassung von Nachzahlungen für vergangene Kalenderjahre die Ausscheidung jener (steuerfreie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/25 94/13/0030

Dem Beschwerdeführer, der von seinem Dienstgeber mit 31. Mai 1988 gekündigt worden war, wurden in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Teilurteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 17. Juni 1991, 10 Cga n/88, folgende Ansprüche zuerkannt: 1) Gehälter für Mai und Juni 1988                S 102.194,-- 2) Sonderzahlungen 1. Jänner - 30. Juni 1988     S  51.097,-- 3) Abfertigung                                   S 357.678,96 4) Urlaubsabfindung                              S ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/13/0030

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Liegt einer der Fälle des § 67 Abs 8 EStG 1988 vor, so hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht (Hinweis E 18.3.1991, 90/14/0053). European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/13/0030

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 67 Abs 8 EStG 1988 hat den Zweck, solche Lohnbestandteile zu erfassen, die über einen gewissen Zeitraum verteilt zu gewähren gewesen wären, tatsächlich aber nicht oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung gelangten (Hinweis E 12.9.1989, 89/14/0077, VwSlg 6433 F/1989). European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/13/0030

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Bei den im Beschwerdefall zuerkannten Verzugszinsen handelt es sich um Vorteile aus dem Dienstverhältnis, wobei der zugesprochene urteilsmäßige Mehrbetrag in einem derart engen Zusammenhang mit den einzelnen dem Dienstnehmer zustehenden Bezugsteilen steht, daß er steuerlich deren Schicksal teilt (Hinweis E 19.10.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/22 90/13/0152

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und Universitätsprofessor. Für seine Lehr- und Prüfungstätigkeit erhielt er im Streitzeitraum gesonderte Abgeltungen in Form von Kollegiengeldern und Prüfungsgebühren. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1987 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die genannten Vergütungen "als sonstige Einnahmen im Sinne des § 67 EStG anzusehen, die einbehaltene Lohnsteuer dieser Änderung anzupassen und diese Beträge zur Auszahlung zu bringen".     Es handle sic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.12.1993

RS Vwgh 1993/12/22 90/13/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die Beurteilung einer Leistung des Arbeitgebers als Nachzahlung bzw als nachträgliche Zahlung iSd § 67 Abs 8 EStG 1972 setzt voraus, daß der Arbeitslohn bei gewöhnlichem Ablauf der Dinge schon zu einem früheren Zeitpunkt zu bezahlen gewesen wäre. Dies tr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/15 91/14/0158

Der in einem langjährigen Dienstverhältnis stehende Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber zum 15. April 1987 gekündigt. Die Kündigung wurde beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten. Mit Vergleich vom 12. April 1989 verpflichtete sich der ehemalige Arbeitgeber des Beschwerdeführers zur Zahlung einer in der Folge im Jahre 1989 in zwei Raten bezahlten Abgangsentschädigung von S 470.000,--. Der Arbeitgeber wandte auf diesen Betrag den sich auf Basis des Jahres 1986 ergebenden B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Wenn auch mangels laufender Bezüge eines Abgabepflichtigen in einem bestimmten Jahr eine Progressionserhöhung der Steuerbelastung seiner laufenden Bezüge nicht zu besorgen ist, ändert dies nichts am grundsätzlichen Zweck einer PROGRESSIONSMILDERUNG bezüglich der von § 67 Abs 8 EStG 1988 erfaßten Tatbestände. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Zweck des § 67 Abs 8 EStG 1988 ist es, bestimmten sonstigen Bezügen, die bei typischer Betrachtung einen Zusammenhang mit längeren Zeiträumen des Dienstverhältnisses als einem Kalenderjahr haben und deren Auszahlung ohne diese Ausnahme nach dem Zuflußprinzip zu einer Erhöhung des laufenden Arbeitslohnes eines Kalenderjahres und dam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ausführungen zur "arbeitgeberbezogenen" Interpretation des § 67 Abs 8 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Ermittlung des Belastungsprozentsatzes für das letzte volle Kalenderjahr, in welchem der Abgabepflichtige von seinem ehemaligen Arbeitgeber (laufenden) Arbeitslohn erhalten hat (Hinweis E 20.10.1992, 92/14/0163). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer in späteren Jahren "Lohn" nachzahlt, kann diesen nicht unter Anwendung des § 67 Abs 8 EStG 1988 deshalb UNVERSTEUERT ausbezahlen, weil der ausgeschiedene Arbeitnehmer im Kalenderjahr vor der Auszahlung vom früheren Arbeitgeber keinen Lohn erhalten hat. European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 92/14/0163

Der Beschwerdeführer stand beginnend mit 1. Jänner 1990 in Österreich in einem auf Dauer von 5 Jahren vereinbarten unkündbaren Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber mit einer Betriebsstätte im Inland. Das Dienstverhältnis wurde mit 30. September 1990 einvernehmlich aufgelöst. Laut Auflösungsvereinbarung von diesem Tag erhielt der Beschwerdeführer für seine Bereitschaft zur vorzeitigen Auflösung einen Betrag in Höhe von 12 Monatsgehältern, wogegen auf seine weitere Arbeitsleistung verz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/14/0163

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres kann nur Arbeitslohn aus dem Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber sein, aus dem auch die sonstigen Bezüge iSd § 67 Abs 8 lit a erster Fall EStG 1988 stammen. Das Fehlen solchen Arbeitslohnes ist daher kein Arbeitslohn Null, aus dem sich ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/8/27 91/14/0121

Der Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber zum 31. Dezember 1987 gekündigt. Er focht bei Gericht die Kündigung mit Erfolg an. Im Jahre 1988 bezog der Beschwerdeführer kein Arbeitseinkommen. Auf Grund des Prozeßerfolges erhielt er 1989 den Arbeitslohn für 1988 und 1989 nachbezahlt. Der Arbeitgeber wendete einen Belastungsprozentsatz gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 von 29,27 Prozent an. Der Beschwerdeführer stellte beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einen Antrag a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1991

RS Vwgh 1991/8/27 91/14/0121

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §62;EStG 1988 §122 Abs7;EStG 1988 §62;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Auch im Zusammenhang mit der Errechnung des Belastungsprozentsatzes (§ 67 Abs 8 EStG 1988) besteht für den Arbeitgeber keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Sonderausgaben, für die Freibeträge in die Lohnsteuerkarte nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/14/0053

Strittig ist die steuerliche Behandlung der an einen ehemaligen Dienstnehmer der Beschwerdeführerin gemeinsam mit dem Dezemberbezug des Jahres 1985 ausgezahlten Kündigungsentschädigung in Höhe von S 652.600,--. Mit Dienstvertrag vom 2. August 1984 waren dem Dienstnehmer Vordienstzeiten im Ausmaß von 16 Dienstjahren unter anderem für den Abfertigungsanspruch anerkannt worden (§ 9); für den Fall der Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Beschwerdeführerin wurde der Abfertigung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0053

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Liegt ein Fall des § 67 Abs 8 EStG 1972 vor, hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1972 - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0053

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Das EStG 1972 stellt nicht darauf ab, daß die weiteren Leistungen des Arbeitnehmers, auf die verzichtet wird, während des Weiterbestandes des Dienstverhältnisses zu erbringen wären und daß die geleistete Zahlung nur Zeiträume bis zur tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses betreffen kann. Es macht "für den Verzicht auf Arb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0127

Der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin bezahlte dieser (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 22.820,35. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Die Beschwerdeführerin beantragte in der Folge (ohne nähere Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0123

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 85.935,70. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0121

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 134.331,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

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