Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8 litb; Beachte Besprechung in:SWK 2001, S 610 - S 613;
Rechtssatz: Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 liegen nur vor, wenn sie in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 19. März 1998, 97/15/0219). Da der Anspruch auf (Betriebs)Pension... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Sparkasse. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1996 umfassenden Lohnsteuerprüfung traf das Finanzamt die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin Jubiläumsgaben gemäß § 66 Abs. 2 zweiter Satz des Sparkassen-Kollektivvertrages als Bezüge iSd § 67 Abs. 6 EStG angesehen und damit begünstigt versteuert hat. Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin zur Haftung für Lohnsteuern heran, weil es die Ansicht vertrat, die Voraussetzungen des § 67 Abs. 6 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die anlässlich des Übertritts eines Beamten in den Ruhestand gezahlten Treueprämien unterliegen nicht der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs 8 EStG 1988 (Hinweis E 9.11.1994, 92/13/0279). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150122.X01 I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1995 Dienstnehmer der K GenmbH, über deren Vermögen am 5. April 1995 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Nach einer Vereinbarung von Vertretern der K GenmbH, deren Hausbank, des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und der Arbeiterkammer finanzierte die Hausbank die den Dienstnehmern für März 1995 bis Juli 1995 jeweils gebührenden Bezüge in der Weise vor, daß sie aus eigenen Mitteln Zahlungen in Höhe der Löhne und Gehälter nach Anwendung des Einkommenste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §67 Abs8 lita;IESG §1;IESG §11 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0127 E 5. Oktober 1982 RS 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §67 Abs8 lita;IESG §1;IESG §11 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998
Rechtssatz: Es wäre verfehlt, aus de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit dem Jahre 1987 auf Grund eines Sondervertrages als Lehrerin in einem Dienstverhältnis zum Bund. Sie war einem Institut als "lebende Subvention" dienstzugeteilt worden; diese Zuteilung wurde vom Bund im Februar 1988 aufgehoben und das Dienstverhältnis zur Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 30. April 1988 gekündigt. Die Beschwerdeführerin bekämpfte diese Kündigung in einem gegen den Bund angestrengten Rechtsstreit, in welchem sie mit einem erhobenen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs2;EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Erklärt der Dienstgeber im Vergleich seine Bereitschaft, von einer Einbehaltung der Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung aus den Gehaltsnachzahlungen Abstand zu nehmen, kann dies den Dienstgeber dem Sozialversiche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/13/0030 2 Stammrechtssatz Liegt einer der Fälle des § 67 Abs 8 EStG 1988 vor, so hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs2;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die Steuererhebung nach § 67 EStG 1988 idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl 201, läßt einen Abzug von Werbungskosten nicht zu, sodaß die mit festen Steuersätzen erhobene Steuer vom Bruttobezug errechnet werden muß (Hinweis E 8.11.1977, 1754/77). Die im Verglei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/26 92/15/0104 6 Stammrechtssatz Die freiwillige Abfertigung ist als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 6 EStG 1972 anzusehen. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, daß die dem Steuerpflichtigen gewährte freiwillige Abfertigung gemeinsam ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/26 92/15/0104 3 Stammrechtssatz Daß eine Vergleichssumme undifferenziert mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ist, hat der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.1.1991, 90/13/0121 bis 0127, NICHT ausgeführt. Vielmehr hat der VwGH bei der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte mit ihrem Geschäftsführer Dkfm. B am 2. März 1964 eine Versorgungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "1) Altersversorgung: Sie erhalten bei Vollendung des 63. Lebensjahres eine freiwillige Abfindung in Höhe S 1,250.000,--. Diese Abfindung kann nach ihrer Wahl entweder in einem Betrag oder in Form einer monatlichen Rente nach den zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarifen ausbezahlt werden. 2) Hinterbliebenenversorgung: W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150219.X02 Im RIS seit 19.02.2002 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der K-GmbH. Für seine Geschäftsführungstätigkeit war ihm von der GmbH mit Pensionsvertrag vom 18. Oktober 1977 ein Pensionsanspruch eingeräumt worden. Zum Stichtag 30. September 1990 trat er seinen Geschäftsanteil einem Dritten ab und legte die Geschäftsführung zurück. Aufgrund einer noch am 24. September 1990 mit der K-GmbH geschlossenen Vereinbarung stand er dieser in der Zeit von Oktober bis Dezember 1990 im Rahmen e... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb;GmbHG §15;GmbHG §18; Beachte Besprechung in SWK 1997/35,36, S 707-708;
Rechtssatz: Ob die Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1988 zur Besteuerung nach § 37 Abs 1 EStG 1988 führt, hängt gem § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 davon ab, ob der Zeitraum, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht vom 17. Februar 1987 ausstehende Bezüge aus seinem mit 30. Juni 1986 vom Arbeitgeber gekündigten Dienstverhältnis von 261.090,89 S zugesprochen. Dieser Betrag setzt sich aus 87.157 S für Kündigungsentschädigung, aus 43.198,39 S für Urlaubsentschädigung und aus 130.735,50 S für freiwillige Abfertigung zusammen. Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers berechnete die Lohnsteuer für di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind Urteile der Gerichte gerichtlichen bzw außergerichtlichen Vergleichssummen iSd § 67 Abs 8 EStG 1972 gleichzustellen, weil auch sie der Bereinigung und Nachzahlung einer strittigen Lohnforderung dienen (Hinweis: E 21.1.1987, 85/13/0113). Jedoch sind auch Vergleichssummen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die freiwillige Abfertigung ist als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 6 EStG 1972 anzusehen. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, daß die dem Steuerpflichtigen gewährte freiwillige Abfertigung gemeinsam mit anderen Bezügen als Nachzahlung zugeflossen ist. Dies führt näm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Beachte Besprechung in:SWK 1997/7, S 28-30;
Rechtssatz: Der Grund einer Zahlung einer Urlaubsentschädigung ist darin zu erblicken, daß der Arbeitnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht konsumiert hat. Es besteht demnach ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Eine Kündigungsentschädigung stellt eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume dar. Die Kündigungsentschädigung ist somit als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 8 EStG 1972 anzusehen, wird sie doch im Hinblick auf die Beendigung des D... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Daß eine Vergleichssumme undifferenziert mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ist, hat der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.1.1991, 90/13/0121 bis 0127, NICHT ausgeführt. Vielmehr hat der VwGH bei der Erfassung von Nachzahlungen für vergangene Kalenderjahre die Ausscheidung jener (steuerfreie... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, der von seinem Dienstgeber mit 31. Mai 1988 gekündigt worden war, wurden in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Teilurteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 17. Juni 1991, 10 Cga n/88, folgende Ansprüche zuerkannt: 1) Gehälter für Mai und Juni 1988 S 102.194,-- 2) Sonderzahlungen 1. Jänner - 30. Juni 1988 S 51.097,-- 3) Abfertigung S 357.678,96 4) Urlaubsabfindung S ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Liegt einer der Fälle des § 67 Abs 8 EStG 1988 vor, so hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht (Hinweis E 18.3.1991, 90/14/0053). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 67 Abs 8 EStG 1988 hat den Zweck, solche Lohnbestandteile zu erfassen, die über einen gewissen Zeitraum verteilt zu gewähren gewesen wären, tatsächlich aber nicht oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung gelangten (Hinweis E 12.9.1989, 89/14/0077, VwSlg 6433 F/1989). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Bei den im Beschwerdefall zuerkannten Verzugszinsen handelt es sich um Vorteile aus dem Dienstverhältnis, wobei der zugesprochene urteilsmäßige Mehrbetrag in einem derart engen Zusammenhang mit den einzelnen dem Dienstnehmer zustehenden Bezugsteilen steht, daß er steuerlich deren Schicksal teilt (Hinweis E 19.10.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und Universitätsprofessor. Für seine Lehr- und Prüfungstätigkeit erhielt er im Streitzeitraum gesonderte Abgeltungen in Form von Kollegiengeldern und Prüfungsgebühren. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1987 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die genannten Vergütungen "als sonstige Einnahmen im Sinne des § 67 EStG anzusehen, die einbehaltene Lohnsteuer dieser Änderung anzupassen und diese Beträge zur Auszahlung zu bringen". Es handle sic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die Beurteilung einer Leistung des Arbeitgebers als Nachzahlung bzw als nachträgliche Zahlung iSd § 67 Abs 8 EStG 1972 setzt voraus, daß der Arbeitslohn bei gewöhnlichem Ablauf der Dinge schon zu einem früheren Zeitpunkt zu bezahlen gewesen wäre. Dies tr... mehr lesen...
Der in einem langjährigen Dienstverhältnis stehende Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber zum 15. April 1987 gekündigt. Die Kündigung wurde beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten. Mit Vergleich vom 12. April 1989 verpflichtete sich der ehemalige Arbeitgeber des Beschwerdeführers zur Zahlung einer in der Folge im Jahre 1989 in zwei Raten bezahlten Abgangsentschädigung von S 470.000,--. Der Arbeitgeber wandte auf diesen Betrag den sich auf Basis des Jahres 1986 ergebenden B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Wenn auch mangels laufender Bezüge eines Abgabepflichtigen in einem bestimmten Jahr eine Progressionserhöhung der Steuerbelastung seiner laufenden Bezüge nicht zu besorgen ist, ändert dies nichts am grundsätzlichen Zweck einer PROGRESSIONSMILDERUNG bezüglich der von § 67 Abs 8 EStG 1988 erfaßten Tatbestände. ... mehr lesen...