RS Vwgh 1991/8/27 91/14/0121

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §240 Abs3;
EStG 1972 §62;
EStG 1988 §122 Abs7;
EStG 1988 §62;
EStG 1988 §67 Abs8;

Rechtssatz

Auch im Zusammenhang mit der Errechnung des Belastungsprozentsatzes (§ 67 Abs 8 EStG 1988) besteht für den Arbeitgeber keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Sonderausgaben, für die Freibeträge in die Lohnsteuerkarte nicht eingetragen sind bzw in Freibetragsbescheiden nicht aufscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140121.X01

Im RIS seit

27.08.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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