Entscheidungen zu § 67 Abs. 8 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 138

RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Zweck des § 67 Abs 8 EStG 1988 ist es, bestimmten sonstigen Bezügen, die bei typischer Betrachtung einen Zusammenhang mit längeren Zeiträumen des Dienstverhältnisses als einem Kalenderjahr haben und deren Auszahlung ohne diese Ausnahme nach dem Zuflußprinzip zu einer Erhöhung des laufenden Arbeitslohnes eines Kalenderjahres und dam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ausführungen zur "arbeitgeberbezogenen" Interpretation des § 67 Abs 8 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Ermittlung des Belastungsprozentsatzes für das letzte volle Kalenderjahr, in welchem der Abgabepflichtige von seinem ehemaligen Arbeitgeber (laufenden) Arbeitslohn erhalten hat (Hinweis E 20.10.1992, 92/14/0163). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer in späteren Jahren "Lohn" nachzahlt, kann diesen nicht unter Anwendung des § 67 Abs 8 EStG 1988 deshalb UNVERSTEUERT ausbezahlen, weil der ausgeschiedene Arbeitnehmer im Kalenderjahr vor der Auszahlung vom früheren Arbeitgeber keinen Lohn erhalten hat. European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 92/14/0163

Der Beschwerdeführer stand beginnend mit 1. Jänner 1990 in Österreich in einem auf Dauer von 5 Jahren vereinbarten unkündbaren Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber mit einer Betriebsstätte im Inland. Das Dienstverhältnis wurde mit 30. September 1990 einvernehmlich aufgelöst. Laut Auflösungsvereinbarung von diesem Tag erhielt der Beschwerdeführer für seine Bereitschaft zur vorzeitigen Auflösung einen Betrag in Höhe von 12 Monatsgehältern, wogegen auf seine weitere Arbeitsleistung verz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/14/0163

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres kann nur Arbeitslohn aus dem Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber sein, aus dem auch die sonstigen Bezüge iSd § 67 Abs 8 lit a erster Fall EStG 1988 stammen. Das Fehlen solchen Arbeitslohnes ist daher kein Arbeitslohn Null, aus dem sich ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/8/27 91/14/0121

Der Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber zum 31. Dezember 1987 gekündigt. Er focht bei Gericht die Kündigung mit Erfolg an. Im Jahre 1988 bezog der Beschwerdeführer kein Arbeitseinkommen. Auf Grund des Prozeßerfolges erhielt er 1989 den Arbeitslohn für 1988 und 1989 nachbezahlt. Der Arbeitgeber wendete einen Belastungsprozentsatz gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 von 29,27 Prozent an. Der Beschwerdeführer stellte beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einen Antrag a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1991

RS Vwgh 1991/8/27 91/14/0121

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §62;EStG 1988 §122 Abs7;EStG 1988 §62;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Auch im Zusammenhang mit der Errechnung des Belastungsprozentsatzes (§ 67 Abs 8 EStG 1988) besteht für den Arbeitgeber keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Sonderausgaben, für die Freibeträge in die Lohnsteuerkarte nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/14/0053

Strittig ist die steuerliche Behandlung der an einen ehemaligen Dienstnehmer der Beschwerdeführerin gemeinsam mit dem Dezemberbezug des Jahres 1985 ausgezahlten Kündigungsentschädigung in Höhe von S 652.600,--. Mit Dienstvertrag vom 2. August 1984 waren dem Dienstnehmer Vordienstzeiten im Ausmaß von 16 Dienstjahren unter anderem für den Abfertigungsanspruch anerkannt worden (§ 9); für den Fall der Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Beschwerdeführerin wurde der Abfertigung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0053

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Liegt ein Fall des § 67 Abs 8 EStG 1972 vor, hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1972 - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0053

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Das EStG 1972 stellt nicht darauf ab, daß die weiteren Leistungen des Arbeitnehmers, auf die verzichtet wird, während des Weiterbestandes des Dienstverhältnisses zu erbringen wären und daß die geleistete Zahlung nur Zeiträume bis zur tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses betreffen kann. Es macht "für den Verzicht auf Arb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0127

Der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin bezahlte dieser (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 22.820,35. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Die Beschwerdeführerin beantragte in der Folge (ohne nähere Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0123

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 85.935,70. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0121

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 134.331,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0128

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung desIrrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 106.422,--. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0124

Der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin bezahlte dieser (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 5.018,80. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Die Beschwerdeführerin beantragte in der Folge (ohne nähere Beg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0125

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 6.497,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrün... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0122

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 118.271,80. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/1/30 90/13/0126

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 3.151,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrün... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0122

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/01/30 90/13/0121

Beachte Die Beschwerdefälle 90/13/0122, 90/13/0123, 90/13/0124, 90/13/0125,90/13/0126,90/13/0127 und 90/13/0128 wurden am 30.Jänner 1991 im gleichen Sinne erledigt; Rechtssatz: Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge deswegen steuerfrei sind, weil sie den monatlichen Freibetrag gemä... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0123

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0123

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0122

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0124

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/01/30 90/13/0121

Beachte Die Beschwerdefälle 90/13/0122, 90/13/0123, 90/13/0124, 90/13/0125,90/13/0126,90/13/0127 und 90/13/0128 wurden am 30.Jänner 1991 im gleichen Sinne erledigt; Rechtssatz: Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlaufen ist. Der Begriff "willkürlich" kann nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 30.01.1991

Entscheidungen 91-120 von 138

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