Entscheidungen zu § 67 Abs. 8 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 125

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0128

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung desIrrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 106.422,--. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0124

Der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin bezahlte dieser (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 5.018,80. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Die Beschwerdeführerin beantragte in der Folge (ohne nähere Beg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0125

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 6.497,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrün... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/13/0122

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 118.271,80. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/1/30 90/13/0126

Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 3.151,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrün... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0122

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/01/30 90/13/0121

Beachte Die Beschwerdefälle 90/13/0122, 90/13/0123, 90/13/0124, 90/13/0125,90/13/0126,90/13/0127 und 90/13/0128 wurden am 30.Jänner 1991 im gleichen Sinne erledigt; Rechtssatz: Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge deswegen steuerfrei sind, weil sie den monatlichen Freibetrag gemä... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0123

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0123

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0122

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0124

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/01/30 90/13/0121

Beachte Die Beschwerdefälle 90/13/0122, 90/13/0123, 90/13/0124, 90/13/0125,90/13/0126,90/13/0127 und 90/13/0128 wurden am 30.Jänner 1991 im gleichen Sinne erledigt; Rechtssatz: Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlaufen ist. Der Begriff "willkürlich" kann nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0125

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0124

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor, wenn dem Arbeitgeber bzw seinem mit der Lohnverrechnung betrauten Personal ein Irrtum betreffend die richtige Ermittlung von kollektivvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlägen unterlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/13/0125

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0121 E 30. Jänner 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen gemäß § 67 Abs 8 zweiter Unterabsatz EStG 1972 ist nur dann vorgesehen, wenn eine Nachzahlung Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betrifft. Die Feststellung, ob nachgezahlte Überstundenzuschläge d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 90/13/0022

Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß die Entscheidung über eine Berufung der Beschwerdeführerin gemäß § 281 BAO ausgesetzt werde. Sie begründete diesen Bescheid damit, daß der Ausgang des vor dem Verwaltungsgerichtshof unter der Zl. 89/13/0107 anhängigen Verfahrens von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Berufung sei. Vorliegende Beschwerde macht sowohl inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides als auch dessen Rechtsw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0022

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §281 Abs1;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ist Gegenstand eines schwebenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lediglich die Beurteilung der Frage, ob ein Lohnsteuerrückzahlungsantrag ausreichend begründet worden ist, so ist der Ausgang dieses Verfahrens nicht von wesentlicher Bedeutung iSd § 281 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/26 89/14/0278

Das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers zu einer Sparkasse endete mit 31. Dezember 1985. Der Beschwerdeführer erhält laut Dienstvertrag von diesem Arbeitgeber ab 1. Jänner 1987 eine Firmenpension. Der Antrag des Beschwerdeführers gegenüber dem genannten Arbeitgeber auf Entschädigung unverbrauchter Urlaube aus den Jahren 1983, 1984 und 1985 (S 261.061,39), der mit Ende des Dienstverhältnisses angefallen war, wurde zwischen dem Beschwerdeführer und dem Arbeitgeber strittig. Die Ausei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1990

RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0278

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs2;EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 45; SWK 1997, T 28-30;
Rechtssatz: Eine Urlaubsentschädigung (Vergütung für unverbrauchte Urlaube vergangener Jahre), die bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis fällig war, vor Gericht strittig wurde und willkürlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1990

RS Vwgh 1989/9/12 89/14/0077

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §67 Abs8;StGG Art2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 90;
Rechtssatz: § 67 Abs 8 erster Satz EStG idF BGBl 1974/469 erfaßt Pensionsabfindungen nicht. Das AbgÄG 1985 hat die Rechtslage hins Pensionsabfindungen geändert und nicht nur klargestellt. - Keine verfassungsrech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 89/14/0077

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs8 idF 1974/469 ; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 90;
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß als Vergleichssummen iSd § 67 Abs 8 letzter Satz EStG nur Beträge iSd § 67 Abs 8 erster Satz EStG 1972 (hier: idF BGBl 1974/469) in Betracht kämen. Auch Pensionsabfertigungen (Pensionsabfindungen udgl) können daher Gegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 89/14/0077

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1379;ABGB §1380;EStG 1972 §67 Abs8; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 90;
Rechtssatz: Auch Nebenbestimmungen iSd § 1379 ABGB können Gegenstand eines Vergleiches gem § 1380 ABGB sein. Sind die Rechte des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis für den Fall seiner Auflösung streitig und zweifelhaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1988/6/8 87/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §67 Abs8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0036
Rechtssatz: Hat der Dienstgeber mit dem Dienstnehmer vereinbart, daß das Dienstverhältnis für die Zeit der Beschäftigung des Dienstnehmers bei einer Tochtergesellschaft des Dienstgebers in den USA und die Zahlung seine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1988

RS Vwgh 1988/6/8 87/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §67 Abs8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0036
Rechtssatz: Soweit die Vergleichssumme nicht bestimmten geltend gemachten Ansprüchen zugeordnet werden kann, unterliegt sie dem einheitlichen Belastungsprozentsatz. European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1988

Entscheidungen 91-120 von 125

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