RS Vwgh 1988/6/8 87/13/0262

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Veröffentlicht am 08.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §67 Abs8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0036

Rechtssatz

Hat der Dienstgeber mit dem Dienstnehmer vereinbart, daß das Dienstverhältnis für die Zeit der Beschäftigung des Dienstnehmers bei einer Tochtergesellschaft des Dienstgebers in den USA und die Zahlung seiner Bezüge durch diese Gesellschaft ruht und nach Beendigung dieser Beschäftigung wieder auflebt, und wurde zudem die Haftung des Dienstgebers für den Ausfall vereinbart, den der Dienstnehmer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund erleidet, so liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vor, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn der Dienstnehmer eine auf die Ausfallshaftung

gestützte Klage gegen den Dienstgeber vor dem Arbeitsgericht einbringt und hierauf die erhobene Forderung außergerichtlich verglichen und bezahlt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130262.X01

Im RIS seit

08.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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