Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082 (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994), verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, und dass die Entsc... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft hat in den Streitjahren jeweils Forschungsfreibeträge gemäß § 4 Abs. 4 Z. 4 EStG 1988 geltend gemacht. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ergingen geänderte Körperschaftsteuerbescheide der Jahre 1997 bis 1999, gegen die die Beschwerdeführerin Berufung erhob und beantragte (teilweise in Abweichung von den eingereichten Steuererklärungen), die Bemessungsgrundlagen für den Forschungsfreibetrag für das Wirtschaftsjahr 1996/1997 um 1,287.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;EStG 1988 §4 Abs7;EStG 1988 §6 Z10;EStG 1988 §8 Abs2;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Die Ansicht, die Bestimmungen der §§ § 6 Z. 10, 8 Abs. 2 letzter Unterabsatz und 4 Abs. 7 EStG 1988, wären entbehrlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es entspricht dem im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatz der Periodenbesteuerung, dass der einer bestimmten Periode zuzuordnende Aufwand das steuerliche Ergebnis einer anderen Periode nicht beeinflussen darf. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der Grundsatz zu verstehen, dass in Vorjahren unterlassene Aufwendungen n... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §6;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Derjenige, der eine Abschreibung auf den niederen Teilwert vornehmen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen (Hinweis E 26.7.2000, 2000/14/0111). Dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muss sich auch auf Umst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;EStG 1988 §4 Abs7;EStG 1988 §6 Z10;EStG 1988 §8 Abs2;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Die Ansicht, die Bestimmungen der §§ § 6 Z. 10, 8 Abs. 2 letzter Unterabsatz und 4 Abs. 7 EStG 1988, wären entbehrlich... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Ehegatten führten einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Gesamteinheitswert von S 62.000,--. Zur Ermittlung ihrer einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte legten sie dem Finanzamt jeweils eine Erklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte vor, mit der sie ihre Einkünfte unter Zugrundelegung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen nach Durchschnittssätzen ermittelten. Im Jahre 1994 veräußerten sie den Betrieb an ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z2 idF 1987/312;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs8;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtigen nahmen zur Einkünfteermittlung aus ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb die Gewinnpauschalierung nach d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betrieb in den Streitjahren eine Wirtschaftstreuhandkanzlei. Bei der Veranlagung für die Jahre 1986 und 1987 erkannte das Finanzamt unter Hinweis auf die per 12. Dezember 1995 ergangene Berufungsentscheidung der belangten Behörde die bisher "für den Kundenstock geltend gemachte Absetzung für Abnutzung in Höhe von jeweils S 150.000,-" nicht an. Die Berufungsentscheidung vom 12. Dezember 1995, GZ. B51- 10/93 (im Folgenden: Vorbescheid), betraf die K... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, mit Bestandsvertrag vom 11. Mai 1979 habe Frau S. an Herrn K. ein Grundstück um einen jährlichen Mietzins von 70.000 S vermietet. Das am 1. Juli 1979 begonnene, ins Grundbuch einverleibte, Bestandsverhältnis sei auf die Dauer von 90 Jahren abgeschlossen worden. Es ende daher am 30. Juni 2069. In der Folge habe Herr K., der bisher ein Einzelunternehmen betrieben habe, das Grundstück an die K. GmbH (unter)verpachtet (Vertrag vom 2. Ok... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Bei dem Kundenstock eines Wirtschaftstreuhänders handelt es sich zweifelsfrei um ein im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbares Gut. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997150105.X01 Im RIS seit 14.08.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung zur Frage der Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist in typisierender Betrachtungsweise der entgeltlich erworbene Kundenstock im Bereich der freien Berufe als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0122 E 5. Oktober 1993 VwSlg 6816 F/1993 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, die einem Werteverzehr unterliegen; der Werteverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder auch zeitlich bedingt sein (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkomm... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach § 6 Z. 2 lit c EStG 1988 (idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl Nr. 201/1996) strittig. Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach Paragraph 6, Ziffer 2, Litera c, EStG 1988 in der Fassung vor dem StruktAnpG 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,) strittig. Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung vom 18.... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach § 6 Z. 2 lit c EStG 1988 (idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl Nr. 201/1996) strittig. Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach Paragraph 6, Ziffer 2, Litera c, EStG 1988 in der Fassung vor dem StruktAnpG 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,) strittig. Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung vom 18.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1988 §6 Z2 litc;
Rechtssatz: § 6 Z 2 lit c EStG 1988 knüpft an die Erfüllung der Lieferungsbzw Leistungstatbestände nach dem UStG 1972 an (Hinweis E 16. Juli 1996, 92/14/0097). Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einbettung eines umsatzsteuerrechtlichen Liefervorganges in ein bloß Zwecken der Finanzierung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1988 §6 Z2 litc;
Rechtssatz: § 6 Z 2 lit c EStG 1988 knüpft an die Erfüllung der Lieferungsbzw Leistungstatbestände nach dem UStG 1972 an (Hinweis E 16. Juli 1996, 92/14/0097). Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einbettung eines umsatzsteuerrechtlichen Liefervorganges in ein bloß Zwecken der Finanzierung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Heurigenbuffet am selben Standort, an welchem ihr Ehemann einen Buschenschankbetrieb führt. Sie ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Dem Beschwerdevorbringen zufolge haben die Eltern des Ehemanns der Beschwerdeführerin diesem den Buschenschankbetrieb und der Beschwerdeführerin das Heurigenbuffet verpachtet. Die Beschwerdeführerin betreibt ein Heurigenbuffet am selben Standort, an welchem ihr Ehemann einen Buschenschankbetrieb führt. Sie ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Der Umstand, ob für die vom Nutzungsberechtigten getätigten Investitionen eine Ablöse vorgesehen ist, ist für deren Beurteilung als Wirtschaftsgut nicht von entscheidender Bedeutung (Hinweis E 24.4.1996, 94/13/0054), findet aber im Zusammenhang mit der Frage, wie lange dem Nutzungsberechtigten die Nutzung einger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Investitionen des Nutzungsberechtigten können auch dann bei ihm zu erfassende Wirtschaftsgüter darstellen, wenn sich die Nutzungsberechtigung nicht aus einem Mietverhältnis bzw einem Pachtverhältnis ergibt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG 1988 zur Anwendung kommende sogenannte Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz hat zum Inhalt, dass im Rahmen des steuerlich durch § 6 EStG 1988 vorgegebenen Wahlrechts eine Teilwertabschreibung zwingend vorzunehmen ist, wenn sich aus den handelsrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Eine Teilwertabschreibung kommt auch in Betracht, wenn (noch) keine "Insolvenzsituation" vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X10 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Werden Beteiligungen an betrieblich tätigen Personengesellschaften beim Gesellschafter im Betriebsvermögen gehalten, sind sie in der Steuerbilanz des Gesellschafters nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen; der Ansatz erfolgt vielmehr mit dem Betrag, der dem steuerlichen Kapitalkonto des Gesellschafters bei der Personengesell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Teilwert einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X08 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Aufwendungen für Zu- und Umbauten an gemieteten Liegenschaften, die vom Mieter in der Regel nicht zugunsten des Eigentümers, sondern zum eigenen geschäftlichen Vorteil vorgenommen werden, sind einkommensteuerlich ein beim Mieter selbständig zu bewertendes Wirtschaftsgut (Hinweis E 14.11.1960, 355/57, VwSlg 2327 F/1960). Bereits im Erkenn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörde die Berechnung des Unternehmenswertes nach Maßgabe der im "Fachgutachten 74" des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden durchführt (Hinweis auf die Erkenntnisse vom ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Teilwertabschreibung für eine Beteiligung an einer Personengesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X06 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Werden Beteiligungen an betrieblich tätigen Personengesellschaften beim Gesellschafter im Betriebsvermögen gehalten, sind sie in der Steuerbilanz des Gesellschafters nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen; der Ansatz erfolgt vielmehr mit dem Betrag, der dem steuerlichen Kapitalkonto des Gesellschafters bei der Personengesell... mehr lesen...