RS Vwgh 2002/3/19 99/14/0134

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §5 Abs1;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Die bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG 1988 zur Anwendung kommende sogenannte Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz hat zum Inhalt, dass im Rahmen des steuerlich durch § 6 EStG 1988 vorgegebenen Wahlrechts eine Teilwertabschreibung zwingend vorzunehmen ist, wenn sich aus den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung eine solche Abwertungsverpflichtung ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X07

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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