Der Beschwerdeführer erzielt als Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anlässlich einer die Jahre 1993 bis 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde hinsichtlich mehrerer vom Beschwerdeführer gebraucht angeschaffter Kraftfahrzeuge festgestellt, dass ein Teil der Anschaffungskosten repräsentativ veranlasst sei. Dabei ging der Prüfer von angemessenen Anschaffungskosten (inkl. USt und NOVA) in Höhe von 467.000 S aus und vertrat die Ansicht, dass bei gebraucht anges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1
(hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt) Stammrechtssatz Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1
(hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt) Stammrechtssatz Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung un... mehr lesen...
Zwischen der D GmbH als Geschäftsherrin und der A Treuhand GmbH besteht eine atypisch stille Gesellschaft (die Beschwerdeführerin), wobei die A Treuhand GmbH als Treuhänderin für rund 20 Beteiligte fungiert. Außer Streit steht, dass den Treugebern Mitunternehmerstellung zukommt und die von der Mitunternehmerschaft erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen sind. Mit Vertrag vom 19. November 1990 stellte die D GmbH der D AG einen Betrag von S 20 Mio. zu... mehr lesen...
Zwischen der D GmbH als Geschäftsherrin und der A Treuhand GmbH besteht eine atypisch stille Gesellschaft (die Beschwerdeführerin), wobei die A Treuhand GmbH als Treuhänderin für rund 20 Beteiligte fungiert. Außer Streit steht, dass den Treugebern Mitunternehmerstellung zukommt und die von der Mitunternehmerschaft erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen sind. Mit Vertrag vom 19. November 1990 stellte die D GmbH der D AG einen Betrag von S 20 Mio. zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert ist nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten ist. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert dürfen nur zu Lasten des Gewinnes jenes Jahres durchgeführt werden, in dem die Wertminderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist (Hinweis E 22. Oktober 2002, 96/14/0106). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000130117.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert ist nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten ist. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert dürfen nur zu Lasten des Gewinnes jenes Jahres durchgeführt werden, in dem die Wertminderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist (Hinweis E 22. Oktober 2002, 96/14/0106). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000130117.X03 ... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verwaltungsverfahren nach dem auf Grund einer gemäß § 292 BAO erhobenen Präsidentenbeschwerde ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 2002, 96/15/0258 (im Folgenden: Vorerkenntnis). Mit dem Vorerkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof den (stattgebenden) Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1996, Zl. B G4-8/95 (im Folgenden: Vorbescheid), deswegen wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil d... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verwaltungsverfahren nach dem auf Grund einer gemäß § 292 BAO erhobenen Präsidentenbeschwerde ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 2002, 96/15/0258 (im Folgenden: Vorerkenntnis). Mit dem Vorerkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof den (stattgebenden) Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1996, Zl. B G4-8/95 (im Folgenden: Vorbescheid), deswegen wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil d... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes bei Investmentfondsanteilen strittig. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Beschwerde nach Ablehnung ihrer Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 14. Juni 1999, B 1246/97-7) und Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof erwogen: Der angefochtene Bescheid - der an sich mit dem Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 begründet worden ist - ist im Ergebnis nicht r... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §6 Z2;InvFG 1963 §1;InvFG 1963 §10 Abs2;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7;KStG 1988 §12 Abs2;
Rechtssatz: Im Sinn der Ausführungen des zur Rechtslage des InvestmentfondsG 1963 ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 1995, 95/14/0035, VwSlg 7050 F/1995, ist bei der Ausgabe von I... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes bei Investmentfondsanteilen strittig. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Beschwerde nach Ablehnung ihrer Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 14. Juni 1999, B 1246/97-7) und Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof erwogen: Der angefochtene Bescheid - der an sich mit dem Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 begründet worden ist - ist im Ergebnis nicht r... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §6 Z2;InvFG 1963 §1;InvFG 1963 §10 Abs2;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7;KStG 1988 §12 Abs2;
Rechtssatz: Im Sinn der Ausführungen des zur Rechtslage des InvestmentfondsG 1963 ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 1995, 95/14/0035, VwSlg 7050 F/1995, ist bei der Ausgabe von I... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erzielten im Streitjahr erstmals Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung eines in Wien, L.-Gasse 37, gelegenen Mietobjektes. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage der AfA bei Ermittlung der Vermietungseinkünfte bildet den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Begründung: zum Bescheid über die Einkünftefeststellung 1998 wies darauf hin, dass ohne Gutachten über die Nutzungsdauer der AfA-Satz grundsätzlich 1,5 % betrage. Nach der Verwaltun... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Kabelfernsehanlagen. Für die Herstellung von Kabel-TV-Anschlüssen vereinnahmte sie einmalige Anschlussgebühren, die sie handelsrechtlich passiv abgrenzte und auf zehn Jahre verteilt gewinnerhöhend auflöste. Diese Vorgangsweise legte die Beschwerdeführerin bis zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1995 (beim Finanzamt am 2. Juni 1997 eingereicht) auch der steuerlichen Gewinnerm... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Kabelfernsehanlagen. Für die Herstellung von Kabel-TV-Anschlüssen vereinnahmte sie einmalige Anschlussgebühren, die sie handelsrechtlich passiv abgrenzte und auf zehn Jahre verteilt gewinnerhöhend auflöste. Diese Vorgangsweise legte die Beschwerdeführerin bis zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1995 (beim Finanzamt am 2. Juni 1997 eingereicht) auch der steuerlichen Gewinnerm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: In typisierender Betrachtungsweise ist der entgeltlich erworbene Kundenstock im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 4. Juni 2003, 99/13/0238, ausgeführt, dass die Ermittlung der anteiligen Werte für Grund und Boden bzw Gebäude grundsätzlich nicht auf die Ausführungen im Artikel von Lenneis in der ÖStZ 1998, S 576, (Fiktive Anschaffungskosten, Anteil von Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Bei der Wertermittlung für Grund und Boden ist regelmäßig auch der Umstand der Bebauung, vor allem bei Bestehen mietrechtlicher Beschränkungen, wertmindernd zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000130088.X02 Im RIS seit 20.11.2003 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z10;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: Für das Steuerrecht ist zu beachten, dass nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen - wie aus der Bestimmung des § 6 Z 10 EStG 1972 und 1988 abzuleiten ist - zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen, wobei die Gewinnrealisierung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: In typisierender Betrachtungsweise ist der entgeltlich erworbene Kundenstock im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z10;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: Für das Steuerrecht ist zu beachten, dass nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen - wie aus der Bestimmung des § 6 Z 10 EStG 1972 und 1988 abzuleiten ist - zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen, wobei die Gewinnrealisierung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gärtnerei, verkauft seine Waren (Blumen) als Marktfahrer an verschiedenen Marktständen und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er hatte für die Streitjahre Umsätze von rund 6,1 Millionen S (1993), 6,8 Millionen S (1994), 6,3 Millionen S (1995) und 6,7 Millionen S (1996) sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rund 230.000 S (1993), 590.000 S (1995), 270.000 S (1995) und 750.000 S (1996) und einen Gewerbeertrag für 1993 von rund 110.000 ... mehr lesen...
Anlässlich der bei der beschwerdeführenden Steuerberatungsgesellschaft mbH (in der Folge nur: Beschwerdeführerin) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellungen: Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen: Die Beschwerdeführerin habe Unterlagen zur Überprüfung der von ihr gebildeten Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen für von Klienten noch nicht entdeckte Fehlleistungen unter Berufung auf ihre berufliche Verschwiegenheitsve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gärtnerei, verkauft seine Waren (Blumen) als Marktfahrer an verschiedenen Marktständen und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er hatte für die Streitjahre Umsätze von rund 6,1 Millionen S (1993), 6,8 Millionen S (1994), 6,3 Millionen S (1995) und 6,7 Millionen S (1996) sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rund 230.000 S (1993), 590.000 S (1995), 270.000 S (1995) und 750.000 S (1996) und einen Gewerbeertrag für 1993 von rund 110.000 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1444;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Bei der erfolgten Teilwertabschreibung der Darlehensforderung durch die Gläubigerin auf Grund der behaupteten Uneinbringlichkeit handelt es sich um eine Frage der Bewertung der Forderung seitens der Gläubigerin, die für sich allein noch nicht als Verzicht auf die Darlehensforderu... mehr lesen...