Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass sich der Kurswert festverzinslicher Wertpapiere in Abhängigkeit sowohl vom aktuellen Zinsniveau wie auch von der Restlaufzeit entwickelt und sich gegen Ende der Laufzeit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) des Wertpapiers annähern wird, ist nach § 6 Z. 2 lit. a EStG 1988 durch entsprechende Bewertung zum (niedrige... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §2 Abs3 Z4; EStG 1988 §2 Abs3 Z5; EStG 1988 §2 Abs3 Z6; EStG 1988 §2 Abs3 Z7; EStG 1988 §20 Abs1; EStG 1988 §28; EStG 1988 §6; EStG 1988 §7; EStG 1988 §8; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §6; Beachte Besprechung in:SWK Nr. 7/2007 S 297 - S 301; ÖStZ 13/2006, S 274 - 279; Taxlex Nr 08/2005, S 437-439;
Rechtssatz: Aus dem Werbungskostenbegriff ergibt sich, dass es entscheidend auf den Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen oder Ausgaben ankommt. Werden Aufwendungen (fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr 08/2005, S 437-439;
Rechtssatz: Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten, die anfallen, nachdem das Wirtschaftsgut in die wirtschaftliche Verfügungsgewalt des Erwerbers gelangt ist und ebenfalls mit dem Erwerbsvorgang oder der Herstellung der B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0111 E 23. November 1994 RS 2(hier nur sechster Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 gehören zu den Werbungskosten auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung. Im unmittelbar darauf anschließenden Klammerausdruck wird auf § 7 EStG 1972 Bezug genommen, wo die Absetzun... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Baumeistergewerbe bzw. den Handel mit Baustoffen aller Art. Gesellschafter der Beschwerdeführerin sind Margareta S (75 %) und deren Sohn Leopold S (25 %), der die Beschwerdeführerin seit 8. Jänner 1993 als Geschäftsführer selbstständig vertritt. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Baumeistergewerbe bzw. den Handel mit Baustoffen aller "Art". Gesellschafter der Beschwe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Baumeistergewerbe bzw. den Handel mit Baustoffen aller Art. Gesellschafter der Beschwerdeführerin sind Margareta S (75 %) und deren Sohn Leopold S (25 %), der die Beschwerdeführerin seit 8. Jänner 1993 als Geschäftsführer selbstständig vertritt. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Baumeistergewerbe bzw. den Handel mit Baustoffen aller "Art". Gesellschafter der Beschwe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Baumeistergewerbe bzw. den Handel mit Baustoffen aller Art. Gesellschafter der Beschwerdeführerin sind Margareta S (75 %) und deren Sohn Leopold S (25 %), der die Beschwerdeführerin seit 8. Jänner 1993 als Geschäftsführer selbstständig vertritt. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Baumeistergewerbe bzw. den Handel mit Baustoffen aller "Art". Gesellschafter der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0060 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Am 17. Dezember 1993 schloss sie mit ihrer Komplementärgesellschafterin (in der Folge: Oberstufe), welche zur Stromerzeugung eine Wasserkraftanlage (Höchstleistung 2.200 Kilowatt) betreibt, ein "Stromversorgungsübereinkommen", worin sich die Oberstufe zur Einspeisung ihrer gesamten Stromproduktion in das Hochspannungsnetz der Beschwerdeführerin verpflichtete. Die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Kraftfahrzeughandel samt Reparaturwerkstätte. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 jeweils zum Bilanzstichtag 31. Dezember. Den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die Zulässigkeit einer von der Beschwerdeführerin im Jahr 1992 gewinnmindernd geltend gemachten Forderungswertberichtigung. Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Kraftfahrzeughandel samt Reparaturwerkstätte. Sie ermittelt ihren Gewinn nach Para... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Kraftfahrzeughandel samt Reparaturwerkstätte. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 jeweils zum Bilanzstichtag 31. Dezember. Den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die Zulässigkeit einer von der Beschwerdeführerin im Jahr 1992 gewinnmindernd geltend gemachten Forderungswertberichtigung. Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Kraftfahrzeughandel samt Reparaturwerkstätte. Sie ermittelt ihren Gewinn nach Para... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Kraftfahrzeughandel samt Reparaturwerkstätte. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 jeweils zum Bilanzstichtag 31. Dezember. Den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die Zulässigkeit einer von der Beschwerdeführerin im Jahr 1992 gewinnmindernd geltend gemachten Forderungswertberichtigung. Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Kraftfahrzeughandel samt Reparaturwerkstätte. Sie ermittelt ihren Gewinn nach Para... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0081 E 13. Dezember 1995 RS 2 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0125); dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muß sich au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 5 Stammrechtssatz Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10a;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbstständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände, also solche Güter, bei denen eine wirtschaftliche Ausnutzung möglich ist. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 7 Stammrechtssatz Eine vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der nach § 5 EStG vorgenommenen Gewinnermittlung dieses späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173; E 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Ob eine Zahlung eine Vorauszahlung für den (späteren) Bezug einer Leistung oder Anschaffungskosten für den Erwerb des Wirtschaftsgutes Bezugsrecht darstellt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (Hinweis E 15. April 1998, 98/14/0043). Vorauszahlungen für den Bezug von Strom liegen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §10a;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfasst in den tatsächlichen Zuständen konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugäng... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Auch unkörperliche Güter wie Rechte (zB Miet- oder Bezugsrechte) können unter den Begriff des Wirtschaftsgutes fallen. Voraussetzung für die Wirtschaftsguteigenschaft ist auch bei immateriellen Wirtschaftsgütern stets, dass sie in irgendeiner Form eigenständig in Erscheinung treten, also nach der Verkehrsauffassung selb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0073 E 9. September 2004 RS 3
(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0081 E 13. Dezember 1995 RS 2 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0125); dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muß sich au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0081 E 13. Dezember 1995 RS 2 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0125); dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muß sich au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 5 Stammrechtssatz Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 5 Stammrechtssatz Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 7 Stammrechtssatz Eine vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der nach § 5 EStG vorgenommenen Gewinnermittlung dieses späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173; E 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 7 Stammrechtssatz Eine vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der nach § 5 EStG vorgenommenen Gewinnermittlung dieses späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173; E 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0073 E 9. September 2004 RS 3
(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, w... mehr lesen...