Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs2;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 26. Juli 2000, 2000/14/0111, VwSlg 7529 F/2000, vom 26. Februar 2003, 97/13/0155, vom 16. September 2003, 2000/14/0119, und vom 5. Juli 2004, 2000/14/0123, die im Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, 94/14/0141, VwSlg 7474 F/2000, geäußert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs2;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Aufhebung einiger Bestimmungen des Apothekengesetzes durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. März 1998, G 37/97, VfSlg. Nr. 15.103, hat den aus dem Bestand einer Apothekenkonzession resultierenden Konkurrenzschutz nicht in einer Weise vermindert, die einer Beurteilung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs2;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 26. Juli 2000, 2000/14/0111, VwSlg 7529 F/2000, vom 26. Februar 2003, 97/13/0155, vom 16. September 2003, 2000/14/0119, und vom 5. Juli 2004, 2000/14/0123, die im Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, 94/14/0141, VwSlg 7474 F/2000, geäußert... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft war im Streitjahr 1990 zu 31 % an der M. AG beteiligt. Diese Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin war ihrerseits zu 52 % an der E. AG und zu 40 % an der G. AG beteiligt. In der Bilanz für das Streitjahr 1990 nahm die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der M. AG im Umfang eines Betrages von S 4,681.745,-- vor. Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin das... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein Wirtschaftstreuhänder im Ruhestand - war bis zum Jahr 1996 Hälfteeigentümer von vier bebauten Liegenschaften in Wien, deren zweiter Hälfteanteil jeweils seiner Schwester gehörte. Die aus dem Beschwerdeführer und seiner Schwester bis zum Jahr 1996 bestandenen Hausgemeinschaften nutzten die auf den Liegenschaften stehenden Zinshäuser zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Am 12. März 1996 schloss der Beschwerdeführer mit seiner Schwester ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft war im Streitjahr 1990 zu 31 % an der M. AG beteiligt. Diese Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin war ihrerseits zu 52 % an der E. AG und zu 40 % an der G. AG beteiligt. In der Bilanz für das Streitjahr 1990 nahm die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der M. AG im Umfang eines Betrages von S 4,681.745,-- vor. Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin das... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft war im Streitjahr 1990 zu 31 % an der M. AG beteiligt. Diese Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin war ihrerseits zu 52 % an der E. AG und zu 40 % an der G. AG beteiligt. In der Bilanz für das Streitjahr 1990 nahm die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der M. AG im Umfang eines Betrages von S 4,681.745,-- vor. Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin das... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Ein... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §6;LiegenschaftsbewertungsG 1992;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft nach dem Ertragswert wurde vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt bejaht und findet sich auch im Schrifttum bestätigt (Hinweis Doralt/Mayr, EStG6,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb ... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §6;LiegenschaftsbewertungsG 1992;RealschätzO 1897;
Rechtssatz: Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft ist durch einen Schätzungsakt vorzunehmen, für dessen Durchführung nähere gesetzliche Vorschriften nicht bestehen, zumal auf ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Falle einer Beteiligung setzt der Ansatz des niedrigeren Teilwertes voraus, dass die Anschaffung der Beteiligung eine Fehlmaßnahme gewesen ist, welche etwa dann vorliegt, wenn nach der Anschaffung Umstände objektiver Natur hervortreten, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lassen, was für den Fall von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Falle einer Beteiligung setzt der Ansatz des niedrigeren Teilwertes voraus, dass die Anschaffung der Beteiligung eine Fehlmaßnahme gewesen ist, welche etwa dann vorliegt, wenn nach der Anschaffung Umstände objektiver Natur hervortreten, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lassen, was für den Fall von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgr... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Sparkasse hat in den Jahren 1994 bis 1997 festverzinsliche Wertpapiere "überpari" am Sekundärmarkt angeschafft und den Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennwert gemäß § 56 Abs. 2 BWG 1993 iVm § 5 EStG 1988 handels- und steuerrechtlich (im Jahr der Anschaffung) als Aufwand geltend gemacht. Die beschwerdeführende Sparkasse hat in den Jahren 1994 bis 1997 festverzinsliche Wertpapiere "überpari" am Sekundärmarkt angeschafft und den Untersc... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Sparkasse hat in den Jahren 1994 bis 1997 festverzinsliche Wertpapiere "überpari" am Sekundärmarkt angeschafft und den Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennwert gemäß § 56 Abs. 2 BWG 1993 iVm § 5 EStG 1988 handels- und steuerrechtlich (im Jahr der Anschaffung) als Aufwand geltend gemacht. Die beschwerdeführende Sparkasse hat in den Jahren 1994 bis 1997 festverzinsliche Wertpapiere "überpari" am Sekundärmarkt angeschafft und den Untersc... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Sparkasse hat in den Jahren 1994 bis 1997 festverzinsliche Wertpapiere "überpari" am Sekundärmarkt angeschafft und den Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennwert gemäß § 56 Abs. 2 BWG 1993 iVm § 5 EStG 1988 handels- und steuerrechtlich (im Jahr der Anschaffung) als Aufwand geltend gemacht. Die beschwerdeführende Sparkasse hat in den Jahren 1994 bis 1997 festverzinsliche Wertpapiere "überpari" am Sekundärmarkt angeschafft und den Untersc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Beim Erwerb von Forderungswertpapieren zu leistende Aufschläge auf den Tilgungsbetrag (Nennwert) sind Teil der Anschaffungskosten des Wertpapiers. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2002140039.X03 Im RIS seit 01.09.2005 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Ansatz von Anschaffungskosten nach § 6 Z. 1 und Z. 2 EStG 1988 hält den Anschaffungsvorgang erfolgsneutral. Zu den Anschaffungskosten gehören daher Kosten, die dem Anschaffungsvorgang dienen (Hinweis Mayr, Gewinnrealisierung, 142; Zorn, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, RdW 2001, 580). Euro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §56 ;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: § 56 Bankwesengesetz ordnet für den Fall, dass die Anschaffungskosten vom Rückzahlungsbetrag abweichen, einen getrennten Ausweis des Rückzahlungsbetrages einerseits und des Unterschiedsbetrages andererseits an. Die Bestimmung stellt sich damit - wie auch aus der Bezeichn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass sich der Kurswert festverzinslicher Wertpapiere in Abhängigkeit sowohl vom aktuellen Zinsniveau wie auch von der Restlaufzeit entwickelt und sich gegen Ende der Laufzeit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) des Wertpapiers annähern wird, ist nach § 6 Z. 2 lit. a EStG 1988 durch entsprechende Bewertung zum (niedrige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;HGB §203 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0111 E 23. November 1994 RS 3(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehöre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Ansatz von Anschaffungskosten nach § 6 Z. 1 und Z. 2 EStG 1988 hält den Anschaffungsvorgang erfolgsneutral. Zu den Anschaffungskosten gehören daher Kosten, die dem Anschaffungsvorgang dienen (Hinweis Mayr, Gewinnrealisierung, 142; Zorn, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, RdW 2001, 580). Euro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Ansatz von Anschaffungskosten nach § 6 Z. 1 und Z. 2 EStG 1988 hält den Anschaffungsvorgang erfolgsneutral. Zu den Anschaffungskosten gehören daher Kosten, die dem Anschaffungsvorgang dienen (Hinweis Mayr, Gewinnrealisierung, 142; Zorn, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, RdW 2001, 580). Euro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §56 ;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: § 56 Bankwesengesetz ordnet für den Fall, dass die Anschaffungskosten vom Rückzahlungsbetrag abweichen, einen getrennten Ausweis des Rückzahlungsbetrages einerseits und des Unterschiedsbetrages andererseits an. Die Bestimmung stellt sich damit - wie auch aus der Bezeichn... mehr lesen...