Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0207 E 22. September 2000 RS 2(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Für die Frage der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen kommt es entscheidend darauf an, ob es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Es komm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, deren betrieblicher Zweck nicht im (längerfristigen) Gebrauch, sondern im Verbrauch besteht, wobei Verbrauch insbesondere auch vorliegt, wenn die Wirtschaftsgüter zur Veräußerung bestimmt sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 96/15/0251). European Case Law... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Nach einer abgabenbehördlichen Prüfung setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin, einer im März 2004 gegründeten GmbH, die von dieser beantragte Investitionszuwachsprämie (§ 108e EStG) für das Jahr 2004 mit 62.025,76 EUR fest. Es ging dabei davon aus, dass von dem der beantragten Prämie zu Grunde liegenden Investitionszuwachs die Prämie hinsichtlich eines Anteiles von 61.306,06 EUR nicht zustehe, weil er auf Mieterinvestitionen in Gebäuden entfalle, und weiters, dass die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Betriebsaufgabe zum 28. Februar 2002 ein Betriebsgebäude und eine Garage in sein Privatvermögen entnommen. Laut Sachverständigengutachten ist der Verkehrswert des Betriebsgebäudes ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer auf EUR 16.000,-- und der Verkehrswert der Garage ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe auf EUR 45.000,-- geschätzt worden. Der Beschwerdeführer hat ab März 2002 das Betriebsgebäude und die Garag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §108e Abs1;EStG 1988 §108e Abs2;EStG 1988 §6;KStG 1988 §24 Abs6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0201 E 8. Februar 2007 2006/13/0190 E 17. Dezember 2008 2006/15/0154 E 1. März 2007 2006/15/0202 E 8. Februar 2007
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof et... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs1;BewG 1955 §10 Abs1;EStG 1988 §24 Abs3;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Da das EStG den gemeinen Wert nicht definiert, gelten die Bestimmungen des BewG (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 BewG). Ausgangspunkt für die Ermittlung dieses gemeinen Wertes ist der Markt. Im unternehmerischen Bereich umfasst der gemeine Wert grundsätzlich keine Um... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer die Film- und Videoproduktion und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer die Film- und Videoproduktion und ermittelte seinen Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988. Nachdem das Unternehmen des Beschwerdeführers einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen worden war, ergingen nach jeweiliger Wiederaufnahme der Verfahren... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Holdinggesellschaft, die in den Streitjahren 1987 und 1988 an mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung, u.a. an der E. GmbH zu 100 % beteiligt war. Die E. GmbH beschäftigte sich mit dem Einkauf bestimmter Filmprodukte und besaß dafür exklusive Vertriebsrechte in Ländern Osteuropas. Sie übte den Vertrieb auf Grund von jährlich verlängerten Jahresverträgen aus. Für die Jahre 1987 und 1988 nahm die Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer die Film- und Videoproduktion und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer die Film- und Videoproduktion und ermittelte seinen Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988. Nachdem das Unternehmen des Beschwerdeführers einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen worden war, ergingen nach jeweiliger Wiederaufnahme der Verfahren... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6; Beachte Besprechung in:
FJ 5/2007, S 184-185;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 18. Jänner 1994, 93/14/0169, und vom 24. November 1999, 97/13/0026, zum Ausdruck gebracht hat, sind Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung einer GmbH grundsätzlich erst dann zu aktivieren, wenn der Gewinnau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgrund d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörde den Umstand, dass nach den Bilanzstichtagen der Streitjahre Geschäftsfelder der X-GmbH von neu gegründeten selbständigen Gesellschaften übernommen wurden, nicht als Grund einer Teilwertabschreibung der Beteiligung der abgabepflichtigen GmbH an der X-GmbH anerkannt hat, weil die tatsächlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0141 E 27. September 2000 RS 1
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Es entspricht bereits den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger pra... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0141 E 27. September 2000 RS 1
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Es entspricht bereits den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger pra... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG (Betriebsgegenstand: "Tischlereibedarf") ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988, wobei die Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag Ende Februar) erfolgt. Die beschwerdeführende KG (Betriebsgegenstand: "Tischlereibedarf") ermittelt ihren Gewinn nach Paragraph 5, EStG 1988, wobei die Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag Ende Februar) erfolgt. Im Bericht über eine abgabenbehördliche... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG (Betriebsgegenstand: "Tischlereibedarf") ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988, wobei die Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag Ende Februar) erfolgt. Die beschwerdeführende KG (Betriebsgegenstand: "Tischlereibedarf") ermittelt ihren Gewinn nach Paragraph 5, EStG 1988, wobei die Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag Ende Februar) erfolgt. Im Bericht über eine abgabenbehördliche... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG (Betriebsgegenstand: "Tischlereibedarf") ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988, wobei die Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag Ende Februar) erfolgt. Die beschwerdeführende KG (Betriebsgegenstand: "Tischlereibedarf") ermittelt ihren Gewinn nach Paragraph 5, EStG 1988, wobei die Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag Ende Februar) erfolgt. Im Bericht über eine abgabenbehördliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Dass es sich bei der Anschaffung der in Rede stehenden Liegenschaft, deren betriebliche Notwendigkeit im Verwaltungsverfahren auch näher geschildert wurde, um eine Fehlmaßnahme gehandelt hätte, wird von der Beschwerdeführerin nicht behauptet. Damit durfte die belangte Behörde davon ausgehen, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0037 E 10. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich ni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Dass es sich bei der Anschaffung der in Rede stehenden Liegenschaft, deren betriebliche Notwendigkeit im Verwaltungsverfahren auch näher geschildert wurde, um eine Fehlmaßnahme gehandelt hätte, wird von der Beschwerdeführerin nicht behauptet. Damit durfte die belangte Behörde davon ausgehen, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6 Stammrechtssatz Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0037 E 10. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich ni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0037 E 10. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich ni... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende GmbH ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Im Zuge einer den Zeitraum 1999 bis 2002 umfassenden Außenprüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung: Die Beschwerdeführerin sei alleinige Gesellschafterin einer ungarischen Gesellschaft ("ungarische Tochter") in der Rechtsform einer ungarischen GmbH ("S. Ungarn Kft"). Die Besc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende GmbH ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Im Zuge einer den Zeitraum 1999 bis 2002 umfassenden Außenprüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung: Die Beschwerdeführerin sei alleinige Gesellschafterin einer ungarischen Gesellschaft ("ungarische Tochter") in der Rechtsform einer ungarischen GmbH ("S. Ungarn Kft"). Die Besc... mehr lesen...