Die Beschwerdeführerin ist die Rechtsnachfolgerin der W-GmbH. An der W-GmbH waren zu 99% Dr. Erich S und zu 1 % die Waren-GmbH beteiligt. Dr. Erich S war auch zu 65% an der Waren-GmbH beteiligt. Dr. Erich S war Geschäftsführer der W-GmbH und der Waren-GmbH. Mit Vertrag vom 18. April 1996 trat die Waren-GmbH ihren Anteil an der W-GmbH zum 30. April 1995 an Dr. Erich S um 1 S ab. Zugleich trat Dr. Erich S seinen Anteil an der Waren-GmbH ab. Als Grundlage für diese Anteilsabtretungen wur... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Instanzenzug über Einkommensteuer 1999 und 2000 des Beschwerdeführers abgesprochen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe sich etwa seit dem Jahr 1995 privat mit bestimmten "softwaretechnischen Möglichkeiten im Fahrzeugbau" beschäftigt. In diesem Rahmen habe er während des Jahres 1997 die Voraussetzungen für eine "Traktionskontrolle für zweiradgetriebene Kraftfahrzeuge" entwickelt. Vorläufiges En... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Automobilhandel und ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag zum 15. Jänner. Im August 1991 wurde sie durch eine zum 30. November 1990 rückwirkende Verschmelzung nach Art. I Strukturverbesserungsgesetz Gesamtrechtsnachfolgerin der M. GmbH. Durch eine weitere zum selben Stichtage erfolgte Verschmelzung wurde sie auch Gesamtrechtsnachfolgerin der A. GmbH und übernahm damit eine Beteiligung der A. GmbH in Höhe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Die Begrenzung des Wertansatzes mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat den Zweck zu verhindern, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach § 30 EStG "steuerhängig" sind, dadurch die Besteuerung des Wertzuwachses vermieden werden kann, dass sie vor der geplanten Veräußerung mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen ei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Beteiligungen, die innerhalb eines Jahres vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft worden sind (und damit nicht nach § 31 EStG 1988, sondern nach den Spekulationstatbeständen des § 30 leg. cit. zu erfassen sind), sind bei der Einlage schon nach der allgemein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §6 Z5;KStG 1988 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:RdW 10/2006, S 659; FJ 5/2006, S 175-178;
Rechtssatz: Aufgrund der Bewertungsbestimmungen des § 6 Z 2 lit a EStG 1988 einerseits und des § 6 Z 3 EStG 1988 anderseits kann es bei nicht mehr voll ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die klare Absicht des Gesetzgebers, die Wertobergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten iZm mit der Frist von zehn bzw einem Jahr grundsätzlich auf nach § 30 EStG 1988 steuerhängige Wirtschaftsgüter zu beschränken, findet der Umstand, dass § 6 Z 5 EStG 1988 auch sonstige hergestellte Wirtschaftsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: § 6 Z 5 letzter Satz EStG 1988 ist auf jene Fälle teleologisch zu reduzieren, in denen der Teilwert der einzulegenden Beteiligung nicht niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten ist (Hinweise Zorn, Einlagenbewertung im EStG 1988, ÖStZ 1989, 5 ff, insb 8; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 6, Tz 208; Doralt, EStG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z14;KStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft gilt gemäß § 6 Z 14 EStG 1988 als Tausch. Dies gilt auch für verdeckte (nach außen in ein Kaufgeschäft gekleidete) Einlagen. Der Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes ergibt die Anschaffungskosten des zusätzlichen Beteiligungswertes (Hinweis E 16. September 2003... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §6 Z5;KStG 1988 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:RdW 10/2006, S 659; FJ 5/2006, S 175-178;
Rechtssatz: Aufgrund der Bewertungsbestimmungen des § 6 Z 2 lit a EStG 1988 einerseits und des § 6 Z 3 EStG 1988 anderseits kann es bei nicht mehr voll ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Die Begrenzung des Wertansatzes mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat den Zweck zu verhindern, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach § 30 EStG "steuerhängig" sind, dadurch die Besteuerung des Wertzuwachses vermieden werden kann, dass sie vor der geplanten Veräußerung mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §6 Z5;KStG 1988 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:RdW 10/2006, S 659; FJ 5/2006, S 175-178;
Rechtssatz: Aufgrund der Bewertungsbestimmungen des § 6 Z 2 lit a EStG 1988 einerseits und des § 6 Z 3 EStG 1988 anderseits kann es bei nicht mehr voll ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Beteiligungen, die innerhalb eines Jahres vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft worden sind (und damit nicht nach § 31 EStG 1988, sondern nach den Spekulationstatbeständen des § 30 leg. cit. zu erfassen sind), sind bei der Einlage schon nach der allgemein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §6 Z5;KStG 1988 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:RdW 10/2006, S 659; FJ 5/2006, S 175-178;
Rechtssatz: Aufgrund der Bewertungsbestimmungen des § 6 Z 2 lit a EStG 1988 einerseits und des § 6 Z 3 EStG 1988 anderseits kann es bei nicht mehr voll ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die klare Absicht des Gesetzgebers, die Wertobergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten iZm mit der Frist von zehn bzw einem Jahr grundsätzlich auf nach § 30 EStG 1988 steuerhängige Wirtschaftsgüter zu beschränken, findet der Umstand, dass § 6 Z 5 EStG 1988 auch sonstige hergestellte Wirtschaftsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: § 6 Z 5 letzter Satz EStG 1988 ist auf jene Fälle teleologisch zu reduzieren, in denen der Teilwert der einzulegenden Beteiligung nicht niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten ist (Hinweise Zorn, Einlagenbewertung im EStG 1988, ÖStZ 1989, 5 ff, insb 8; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 6, Tz 208; Doralt, EStG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z14;KStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft gilt gemäß § 6 Z 14 EStG 1988 als Tausch. Dies gilt auch für verdeckte (nach außen in ein Kaufgeschäft gekleidete) Einlagen. Der Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes ergibt die Anschaffungskosten des zusätzlichen Beteiligungswertes (Hinweis E 16. September 2003... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Partei ist eine Kommanditgesellschaft, die eine Apotheke betreibt. Die zweitbeschwerdeführende Partei ist die Komplementärgesellschafterin dieser Kommanditgesellschaft. Sie hatte mit Abtretungsübereinkommen vom 30. Jänner 1992 zum Stichtag 31. Dezember 1991 den Anteil einer Kommanditistin im Ausmaß von 16 % um einen Kaufpreis von S 2 Mio. übernommen. Mit dem 1. Jänner 1996 hatte die zweitbeschwerdeführende Partei gemeinsam mit anderen Personen einen weiteren... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Partei ist eine Kommanditgesellschaft, die eine Apotheke betreibt. Die zweitbeschwerdeführende Partei ist die Komplementärgesellschafterin dieser Kommanditgesellschaft. Sie hatte mit Abtretungsübereinkommen vom 30. Jänner 1992 zum Stichtag 31. Dezember 1991 den Anteil einer Kommanditistin im Ausmaß von 16 % um einen Kaufpreis von S 2 Mio. übernommen. Mit dem 1. Jänner 1996 hatte die zweitbeschwerdeführende Partei gemeinsam mit anderen Personen einen weiteren... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs2;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Aufhebung einiger Bestimmungen des Apothekengesetzes durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. März 1998, G 37/97, VfSlg. Nr. 15.103, hat den aus dem Bestand einer Apothekenkonzession resultierenden Konkurrenzschutz nicht in einer Weise vermindert, die einer Beurteilung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0123 E 5. Juli 2004 RS 2 Stammrechtssatz Der Wert einer Konzession ist im Schätzungswege zu ermitteln und unterliegt damit der einer jeden Schätzung immanenten Bandbreite. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs2;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 26. Juli 2000, 2000/14/0111, VwSlg 7529 F/2000, vom 26. Februar 2003, 97/13/0155, vom 16. September 2003, 2000/14/0119, und vom 5. Juli 2004, 2000/14/0123, die im Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, 94/14/0141, VwSlg 7474 F/2000, geäußert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs2;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Aufhebung einiger Bestimmungen des Apothekengesetzes durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. März 1998, G 37/97, VfSlg. Nr. 15.103, hat den aus dem Bestand einer Apothekenkonzession resultierenden Konkurrenzschutz nicht in einer Weise vermindert, die einer Beurteilung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs2;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 26. Juli 2000, 2000/14/0111, VwSlg 7529 F/2000, vom 26. Februar 2003, 97/13/0155, vom 16. September 2003, 2000/14/0119, und vom 5. Juli 2004, 2000/14/0123, die im Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, 94/14/0141, VwSlg 7474 F/2000, geäußert... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft war im Streitjahr 1990 zu 31 % an der M. AG beteiligt. Diese Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin war ihrerseits zu 52 % an der E. AG und zu 40 % an der G. AG beteiligt. In der Bilanz für das Streitjahr 1990 nahm die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der M. AG im Umfang eines Betrages von S 4,681.745,-- vor. Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin das V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein Wirtschaftstreuhänder im Ruhestand - war bis zum Jahr 1996 Hälfteeigentümer von vier bebauten Liegenschaften in Wien, deren zweiter Hälfteanteil jeweils seiner Schwester gehörte. Die aus dem Beschwerdeführer und seiner Schwester bis zum Jahr 1996 bestandenen Hausgemeinschaften nutzten die auf den Liegenschaften stehenden Zinshäuser zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Am 12. März 1996 schloss der Beschwerdeführer mit seiner Schwester ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft war im Streitjahr 1990 zu 31 % an der M. AG beteiligt. Diese Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin war ihrerseits zu 52 % an der E. AG und zu 40 % an der G. AG beteiligt. In der Bilanz für das Streitjahr 1990 nahm die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der M. AG im Umfang eines Betrages von S 4,681.745,-- vor. Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin das V... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft war im Streitjahr 1990 zu 31 % an der M. AG beteiligt. Diese Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin war ihrerseits zu 52 % an der E. AG und zu 40 % an der G. AG beteiligt. In der Bilanz für das Streitjahr 1990 nahm die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der M. AG im Umfang eines Betrages von S 4,681.745,-- vor. Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin das V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Ein... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §6;LiegenschaftsbewertungsG 1992;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft nach dem Ertragswert wurde vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt bejaht und findet sich auch im Schrifttum bestätigt (Hinweis Doralt/Mayr, EStG6,... mehr lesen...