Der Erstbeschwerdeführer und Mitbeteiligte (im Folgenden nur: Beschwerdeführer) bezieht unstrittig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Darüber hinaus erklärte er erstmals für das Jahr 1997 Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988, die er in einer Beilage zur Einkommensteuererklärung ergänzend als "Einkünfte aus selbst. Arbeit Maschinenvermietung" umschrieb. Der Erstbeschwerdeführer und Mitbeteiligte (im Folgenden nur: Beschwerdeführer) bezieht unstrittig Einkünfte aus Vermietung und Verp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21; EStG 1988 §27; EStG 1988 §6; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 27 heute ESt... mehr lesen...
Index: E1E;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;37/01 Geldrecht Währungsrecht;37/02 Kreditwesen;59/04 EU - EWR;
Norm: 11997E056 EG Art56; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1988 §6 Z2 lita; EStG 1988 §93; InvFG 1993 §1 Abs1; InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;InvFG 1993; KStG 1988 §10 Abs1; KStG 1988 §10 Abs2; KStG 1988 §7 Abs3; EStG 1988 § 4 heute EStG 1... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, dass am 30. Mai 1994 sämtliche Gesellschaftsanteile der P & Co GmbH um S 500.000,-- erworben worden seien. In der Bilanz zum 31. Dezember 1995 sei diese Beteiligung auf einen Schilling abgewertet worden. Die Teilwertabschreibung sei mit der schlechten Ertragslage, insbesondere bedingt durch mangelnde Kenntnisse des (nach dem Erwerb der Beteiligung angestellten) bautechnischen Leiters begr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §93;InvFG 1993 §1 Abs1;InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist... mehr lesen...
Index: E1E;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;37/01 Geldrecht Währungsrecht;37/02 Kreditwesen;59/04 EU - EWR;
Norm: 11997E056 EG Art56; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1988 §6 Z2 lita; EStG 1988 §93; InvFG 1993 §1 Abs1; InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;InvFG 1993; KStG 1988 §10 Abs1; KStG 1988 §10 Abs2; KStG 1988 §7 Abs3; EStG 1988 § 4 heute EStG 1... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, dass am 30. Mai 1994 sämtliche Gesellschaftsanteile der P & Co GmbH um S 500.000,-- erworben worden seien. In der Bilanz zum 31. Dezember 1995 sei diese Beteiligung auf einen Schilling abgewertet worden. Die Teilwertabschreibung sei mit der schlechten Ertragslage, insbesondere bedingt durch mangelnde Kenntnisse des (nach dem Erwerb der Beteiligung angestellten) bautechnischen Leiters begr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0073 E 9. September 2004 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wir... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, dass am 30. Mai 1994 sämtliche Gesellschaftsanteile der P & Co GmbH um S 500.000,-- erworben worden seien. In der Bilanz zum 31. Dezember 1995 sei diese Beteiligung auf einen Schilling abgewertet worden. Die Teilwertabschreibung sei mit der schlechten Ertragslage, insbesondere bedingt durch mangelnde Kenntnisse des (nach dem Erwerb der Beteiligung angestellten) bautechnischen Leiters begr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0073 E 9. September 2004 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wir... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §93;InvFG 1993 §1 Abs1;InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0073 E 9. September 2004 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wir... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die streitgegenständlichen Vorgänge haben sich bei der G-GmbH ereignet. Die G-GmbH (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), die gemäß § 7 Abs 3 KStG 1988 ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln hatte, ist auf der Grundlage des Verschmelzungsvertrages vom 27. September 2007 als übertragende Gesellschaft mit der beschwerdeführenden GmbH (Gesamtrechtsnachfolgerin) verschmolzen worden. Die streitgegenständlichen Vorgänge haben sich bei der G-GmbH ereignet. Die G-GmbH (im Fo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0116 E 15. Jänner 2008 RS 5 Stammrechtssatz Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird (vgl. Atzmüller/Mayr, RdW 646/20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008
Rechtssatz: Der Tausch gehört wie der Verkauf zu den Umsatzgeschäften und führt zur Gewinnrealisierung (vgl. Mayr, Gewinnrealisierung, 114; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 60 zu § 6 EStG). Die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008
Rechtssatz: Der einkommensteuerliche Begriff des Wirtschaftsgutes hat im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich den gleichen Inhalt wie im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausg... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bank bietet ihren Kunden unter der Bezeichnung "Vermögenssparbuch" an, einen Einmalerlag in bestimmter Höhe zu leisten, der über eine vereinbarte Laufzeit (z.B. 48 Monate) zu einem bestimmten Zinssatz (z.B. 3,25%) verzinst wird. Seitens der Bank wird ein Kündigungsverzicht über die gesamte Laufzeit abgegeben, während für den Anleger die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung (auch hinsichtlich von Teilbeträgen) besteht. Im Falle der vorzeitigen Auflösung erfolgt die... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bank bietet ihren Kunden unter der Bezeichnung "Vermögenssparbuch" an, einen Einmalerlag in bestimmter Höhe zu leisten, der über eine vereinbarte Laufzeit (z.B. 48 Monate) zu einem bestimmten Zinssatz (z.B. 3,25%) verzinst wird. Seitens der Bank wird ein Kündigungsverzicht über die gesamte Laufzeit abgegeben, während für den Anleger die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung (auch hinsichtlich von Teilbeträgen) besteht. Im Falle der vorzeitigen Auflösung erfolgt die... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bank bietet ihren Kunden unter der Bezeichnung "Vermögenssparbuch" an, einen Einmalerlag in bestimmter Höhe zu leisten, der über eine vereinbarte Laufzeit (z.B. 48 Monate) zu einem bestimmten Zinssatz (z.B. 3,25%) verzinst wird. Seitens der Bank wird ein Kündigungsverzicht über die gesamte Laufzeit abgegeben, während für den Anleger die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung (auch hinsichtlich von Teilbeträgen) besteht. Im Falle der vorzeitigen Auflösung erfolgt die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Bei Verbindlichkeiten handelt es sich um "Forderungen mit umgekehrten Vorzeichen". Der Verbindlichkeit auf Seiten des Schuldners entspricht die Forderung auf Seiten des Gläubigers. Mayr (Gewinnrealisierung, 2001, 41) spr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Verbindlichkeitsrückstellungen unterscheiden sich von Verbindlichkeiten durch das Merkmal der Ungewissheit. Rückstellungen sind regelmäßig mit einem bestimmten Unsicherheitsfaktor behaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §32 Abs8;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die Bank mit dem Abschluss der gegenständlichen Sparverträge die Verpflichtung ü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Bei Verbindlichkeiten handelt es sich um "Forderungen mit umgekehrten Vorzeichen". Der Verbindlichkeit auf Seiten des Schuldners entspricht die Forderung auf Seiten des Gläubigers. Mayr (Gewinnrealisierung, 2001, 41) spr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Verbindlichkeitsrückstellungen unterscheiden sich von Verbindlichkeiten durch das Merkmal der Ungewissheit. Rückstellungen sind regelmäßig mit einem bestimmten Unsicherheitsfaktor behaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Verbindlichkeitsrückstellungen unterscheiden sich von Verbindlichkeiten durch das Merkmal der Ungewissheit. Rückstellungen sind regelmäßig mit einem bestimmten Unsicherheitsfaktor behaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §32 Abs8;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die Bank mit dem Abschluss der gegenständlichen Sparverträge die Verpflichtung ü... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.0. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist die Rechtsnachfolgerin der OA-HandelsgmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin), die einen Bedachungsfachhandel betrieb; sie ermittelte den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 28. (29.) Februar. 1.1. Im November 1998 (Wirtschaftsjahr 1998/1999) gründete die Beschwerdeführerin in Slowenien eine Tochtergesellschaft. Die Anschaffungskosten der Beteiligung betrugen S 157.500,--. Im Wirtsc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §115 Abs1; BAO §119 Abs1; BAO §24 Abs1 litd; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §6 Z1; EStG 1988 §6 Z2 lita; EStG 1988 §6 Z2; EStG 1988 §6; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 ... mehr lesen...