RS Vwgh 2007/12/13 2002/14/0149

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Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs4;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Vom aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand zu unterscheiden ist der nicht aktivierungspflichtige Erhaltungsaufwand. Erhaltungsaufwand bilden die Aufwendungen für die Instandhaltung und für die Instandsetzung. Dazu gehört auch der Ersatz einzelner unbrauchbar gewordener Teile eines Wirtschaftsgutes, und zwar auch dann, wenn besseres und längerlebiges Material eingesetzt wird (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Rz 78.1 zu § 6 und Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 4 Abs. 4 allgem Tz 34).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140149.X01

Im RIS seit

17.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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