RS Vwgh 2005/5/19 2000/15/0093

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Veröffentlicht am 19.05.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10a;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbstständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände, also solche Güter, bei denen eine wirtschaftliche Ausnutzung möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150093.X01

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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