RS Vwgh 2002/10/22 96/14/0106

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Derjenige, der eine Abschreibung auf den niederen Teilwert vornehmen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen (Hinweis E 26.7.2000, 2000/14/0111). Dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muss sich auch auf Umstände beziehen, auf Grund derer gerade in einem bestimmten Veranlagungszeitraum eine derartige Abschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140106.X01

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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