Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Pauschalsätze nach § 4 Abs 5 EStG 1972 dürfen ausschließlich für den Unternehmer selbst und nicht auch für den Ehepartner bzw für andere Personen geltend gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150029.X01 Im RIS seit 08.04.2002 mehr lesen...
Der in Graz wohnhafte Beschwerdeführer erzielt seit 1978 Einkünfte als selbstständiger EDV-Berater. In den Streitjahren war MD, die ihren Sitz in Wien hat, seine einzige Auftraggeberin. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer für 1990 bis 1992. Sie gab der Berufung insoweit Folge, als sie die Aufwendungen und Vorsteuern für das im Einfamil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs5;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Der Unternehmer entscheidet, wo er seinen Betrieb ansiedelt und wo er Betriebsstätten gründet. Die entsprechende Disposition ist auch steuerlich anzuerkennen, es sei denn, die Behörde könnte den Nachweis führen, dass der Entscheidung des Unternehmers über den Standort keine betrieblichen Überleg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre (1980 bis 1986) u. a. Einkünfte als selbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt. Das Finanzamt wich in verschiedenen Punkten von den Einkommensteuererklärungen ab. Der Beschwerdeführer erhob gegen sämtliche den Streitzeitraum betreffende Einkommensteuerbescheide Berufungen. Die hierauf ergangene Berufungsentscheidung wurde vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Berücksichtigung von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Begriff der durch den Betrieb veranlassten Reise iSd § 4 Abs 5 EStG ist nach stRsp des VwGH nicht inhaltsgleich mit jenem der "Dienstreise" iSd § 26 Z 7 EStG (Hinweis E 29.6.1982, 82/14/0155, 0163). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1993130057.X05 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Reise nach § 16 Abs 1 Z 9 wie auch iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 liegt nur vor, wenn eine Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit von zumindest etwa 25 km erreicht wird (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Tz 2; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren im Streitjahr Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie traten unter einer gemeinsamen Bezeichnung als Musikgruppe auf, die der musikalischen Unterhaltung auf Bällen, Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen diente. Für das Streitjahr wurde von der Gesellschaft bei einem Umsatz von S 513.635,90 ein Verlust aus Gewerbebetrieb von S 92.952,-- erklärt. Neben anderen Ausgaben wurden für die einzelnen Gesellschafter Tagesgelder (Diäten) gelte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Fehlt ein ständiger Probenraum für die nicht hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit im Rahmen einer Musikgruppe, sind betriebliche Mittelpunkte iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 (im Hinblick auf die regelmäßigen Proben) die Wohnorte der Mitglieder der Musikgruppe. Für Proben an Veranstaltungso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29;EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/15/0167 1 Stammrechtssatz Eine Reise liegt dann vor, wenn der Unternehmer sich zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder aus sonstigem betrieblichen Anlaß vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit, dh vom Ort seiner Betriebsstätte, entfer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte vom 1. Jänner bis 30. September 1992 u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von einem Schweizer Arbeitgeber, wobei er täglich zwischen seinem Wohnsitz in Dornbirn und seinem Arbeitsplatz in der Schweiz pendelte (Grenzgänger). In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beanspruchte der Beschwerdeführer u.a. die Anerkennung seines im Hinblick darauf, daß die Verpflegungskosten in der Schweiz im Vergleich zu gleichartigen Leistungen im I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Von einem (steuerlich zu berücksichtigenden) "VerpflegungsMEHRaufwand" kann nur gesprochen werden, wenn einem Abgabepflichtigen ein höherer Aufwand erwächst, als er "ansonsten AM JEWEILIGEN AUFENTHALTSORT" anfällt (Hinweis E 28.1.1997, 95/14/0156; E 15.11.1994, 90/14/0216). Der Abgabepflichti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ohne einen zumindest im Anschluß an eine Reise längeren Aufenthalt im Ausland erscheint eine auf dem Gedanken der Härtenvermeidung beruhende Ausnahme von dem Grundsatz, daß von einem steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwand nur gesprochen werden kann, wenn der Aufwand im Verhä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §16 Abs1 Z9 impl;EStG 1972 §20 Abs1 impl;EStG 1972 §4 Abs5 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/29 93/13/0013 6
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsor... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug die Einkommensteuer für 1987 bis 1989 festgesetzt. In der Bescheidbegründung wird, soweit es für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung ist, folgendes ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei Arzt. Es sei seit 1982 an der Universitätsklinik I beschäftigt. Seit 1987 sei er als Assistenzarzt, seit 1988 als Oberarzt an der II. Universitätsklinik für Chirurgie in I tätig. Diese habe eine Kooperationsv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
SWK 1997/22, S 485-488;
Rechtssatz: Die Überlassung kleiner Geschenke, wie insbesondere Blumen und Lebensmittel, an einen Gastgeber stellt kein Nächtigungsentgelt dar. Es liegen in einem solchen Fall nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung nach § 20 Abs 1 EStG 1972 vor. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §22;EStG 1972 §25;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
SWK 1997/22, S 485-488;
Rechtssatz: Wird eine berufliche Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen, führt dies nicht zu einem steuerlich zu berücksicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
SWK 1997/22, S 485-488; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0031 3 Stammrechtssatz Die Reisekostenpauschalierung gem § 4 Abs 5 EStG 1972 beruht auf den gleichen Überlegungen wie jene gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 (Hinweis E 15.3.1978, 2797/77). Auch die die Höhe des Aufwandes pauschali... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb bis zum 30. September 1985 eine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer. Mit Wirkung ab 1. Oktober 1985 betreiben die Beschwerdeführer die Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GesBR, wobei sie - mit noch darzustellenden Ausnahmen - je zur Hälfte an deren Betriebsergebnis, das nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt wird, beteiligt sind. Die vom Erstbeschwerdeführer vor Gründung der GesBR begonnenen Causen wurden von ihm allein zu Ende geführt, weswegen er ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0128 E 6. März 1984 VwSlg 5868 F/1984 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist eine "Reise" nach § 4 Abs 5 EStG 1972 dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend die Fortbewegung über größere Entfernungen zu Fuß oder mit Beförderungsmitteln ü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - im Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung bereits Universitätsdozent und Primararzt - war am AKH in Wien im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Arzt beschäftigt. In diesem Dienstverhältnis war er im Jahr 1988 karenziert. Er konnte deshalb im Jahr 1988 aufgrund eines befristeten Dienstverhältnisses am Landeskrankenhaus Salzburg tätig sein. In diesem Jahr bezog er aufgrund der ärztlichen Tätigkeit in Salzburg sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch -... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muß und weder ein Umzug noch die tägliche Rückkehr zur Familienwohnung zumutbar ist, sind dadurch bedingte Aufwendungen einkünftemindernd (als Betriebsausgaben oder als W... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Buslenkers aus. Er befährt sechs Mal täglich die Strecke W-H. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob der Mehraufwand des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit seiner Verpflegung in Gaststätten an den Endpunkten der Reisebewegung (ohne Nachweis der tatsächlichen Höhe) als Werbungskosten zu berücksichtigen ist. Die belangte Behörde hat dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid einerseit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Von einem Verpflegungsmehraufwand kann nicht die Rede sein, weil der Abgabepflichtige (hier ein Buslenker im Linienverkehr), der auch nicht behauptet, die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten auf seiner täglich befahrenen Route nicht zu kennen, einen Teil seiner Mahlzeiten regelmäßig außer Haus e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/15 90/14/0216 2
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Die (alleinige) Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten bei (erstmaligen) kurzfristigen Aufenthalten ("Reisen") liegt in dem bei derartigen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von Mai 1988 bis Oktober 1991 als musikalischer Alleinunterhalter in einem Hotel in M. (in Tirol) tätig. In den für das Beschwerdeverfahren relevanten Jahren 1989 bis 1991 erklärte er auf Grund dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anläßlich einer die Jahre 1989 bis 1991 umfassenden Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer schon ab dem ersten Prüfungsjahr (1989) in M. einen Mittelpunkt der Tätigkeit begründet hatte. Diese Tatsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Reise iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 versteht man eine Entfernung vom Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit zum Zweck der Verrichtung betrieblicher Obliegenheiten (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 173). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte als "freier Mitarbeiter" Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 1989 führte er zu den geltend gemachen Betriebsausgaben u.a. an: "Fahrtkosten Kosten für Nahrungsmittel zur Deckung des zusätzlichen Energiebedarfs bei beruflichen Fahrten mit dem Fahrrad (siehe Fahrtenbuch und Berechnungsblatt) 2.331,36" S In einem ergänzenden Schriftsatz stellte der Beschwerdeführer seine Nahrung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige die Nahrungsmittelkosten unter dem Titel "Fahrtkosten" als Betriebsausgaben berücksichtigt wissen will, so übersieht er, daß § 20 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988 Lebensmittelaufwendungen für die Verpflegung des Steuerpflichtigen - außerhalb des § 4 Abs 5 ES... mehr lesen...