RS Vwgh 1995/11/15 92/13/0164

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Veröffentlicht am 15.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §4 Abs5;

Rechtssatz

Wenn der Abgabepflichtige die Nahrungsmittelkosten unter dem Titel "Fahrtkosten" als Betriebsausgaben berücksichtigt wissen will, so übersieht er, daß § 20 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988 Lebensmittelaufwendungen für die Verpflegung des Steuerpflichtigen - außerhalb des § 4 Abs 5 EStG 1988 - generell vom Abzug ausschließen (Hinweis E 18.12.1990, 87/14/0149), ohne daß darauf abzustellen wäre, ob die eine oder die andere oder welche "kcal" im betrieblichen Einsatz verbraucht worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130164.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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