RS Vwgh 1996/2/21 95/14/0072

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter Reise iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 versteht man eine Entfernung vom Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit zum Zweck der Verrichtung betrieblicher Obliegenheiten (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140072.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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