RS Vwgh 1997/5/21 96/14/0094

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Veröffentlicht am 21.05.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §29;
EStG 1988 §4 Abs5;

Rechtssatz

Fehlt ein ständiger Probenraum für die nicht hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit im Rahmen einer Musikgruppe, sind betriebliche Mittelpunkte iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 (im Hinblick auf die regelmäßigen Proben) die Wohnorte der Mitglieder der Musikgruppe. Für Proben an Veranstaltungsorten im Nahbereich einer der betrieblichen Mittelpunkte besteht daher kein Anspruch auf Anerkennung von Mehraufwendungen für Verpflegung, weil diesbezüglich keine Reise vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140094.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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