RS Vwgh 1996/11/26 92/14/0078

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs5;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0128 E 6. März 1984 VwSlg 5868 F/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist eine "Reise" nach § 4 Abs 5 EStG 1972 dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend die Fortbewegung über größere Entfernungen zu Fuß oder mit Beförderungsmitteln über den örtlichen Nahbereich des Betriebes hinaus. Die Auffassung, dieser "Nahbereich" umfasse, von der Betriebsstätte gerechnet, einen Umkreis von - tatsächlich zurückgelegten und nicht nach einer Luftlinie errechneten - 20 bis 25 km, ist nicht gesetzwidrig (Hinweis auf

E 29.6.1982, 82/14/0155; 12.4.83, 82/14/0227; 14.2.1979, 2463/78).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Reise Nahbereich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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