Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-155 von 155

RS Vwgh 1988/4/6 87/13/0079

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0151 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.1988

RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn sich die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in der Weise erstreckt, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise. Weiters ist dann, wen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0151 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0129

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9 idF 1974/469;EStG 1972 §4 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0087 E 23. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Reise" im Sinne der beiden Pauschalierungsregelungen des § 4 Abs 5 EStG 1972 und des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0213

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Durch die Anerkennung von Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlaßten Reisen (ohne Nachweis, sofern sie die im § 26 Z 7 EStG angeführten Sätze nicht übersteigen) als Betriebsausgaben soll bezüglich der Verpflegungskosten lediglich der Mehraufwand gegenüber den normalen Verpflegungskos... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

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