Die beschwerdeführende AG betreibt die Lieferung, Montage und Wartung von Aufzugsanlagen. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde unter anderem festgestellt, daß mehreren Arbeitnehmern (Monteuren) die durch ihren privaten Telefonanschluß erwachsenen Kosten für Grundgebühr und eine Sprechstunde pro Monat von der Beschwerdeführerin ersetzt worden waren. Der Lohnsteuerprüfer beurteilte diese Ersatzleistungen, von denen bisher weder Lohnsteuer einbehalten noch Dienstgeberbeiträge entrichtet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Macht ein Arbeitgeber im Fall einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers nicht von der Möglichkeit der Gewährung von Reisekostenersätzen iSd § 26 Z 7 EStG 1972 Gebrauch, sondern gewährt er seinem Arbeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Ingenieurkonsulent für Bauwesen und führt ein Planungsbüro für Wasserwirtschaft. Der österreichische Wasserwirtschaftsverband veranstaltete 1986 aus Anlaß eines internationalen Kongresses der International Association on Waterpollution Research and Control in Rio de Janeiro vom 17. bis 22. August in der Zeit vom 14. bis 31. August eine Studienreise nach Südamerika, an der der Beschwerdeführer teilnahm. Für sie machte er Aufwendungen von S 49.179,-- als Betrieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Studienreisen unverzichtbare Voraussetzung, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu auschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sind, daß sie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei einer privaten Mitveranlassung einer Reise sind die Aufwendungen für Fahrt, Verpflegung und Nächtigung (mangels Trennbarkeit) auf Grund des Aufteilungsverbotes nicht absetzbar (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, Textz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den kumulativen Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen für Studienreisen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 fallen, gehört, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der ausschließlichen beruflichen Veranlassung einer achtzehntägigen Reise durch Südamerika aus Anlaß eines Fachkongresses der International Association on Waterpollution Research and Control von fünf Tagen in Rio de Janeiro durch einen Wasserbautechniker (hier Misc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Reisender eines Raumausstattungsunternehmens in Innsbruck. Er bezog im Streitjahr aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und machte erhöhte Werbungskosten geltend und zwar Taggelder gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 in Verbindung mit § 26 Z. 7 EStG 1972, soweit diese die Diäten des Arbeitgebers überschritten, sowie Organmandate im Zusammenhang mit berufsbedingtem Be- und Entladen. Diese seien aufgelaufen, weil der Beschwerdeführer während eines Kund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Überwindung einer Entfernung von 30 km liegt bereits außerhalb des Nahbereiches (bis zu 20 oder 25 km) und ist daher Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0128, 0136; E 21.10.1986, 84/14/0037). Zu ermitteln ist die Entfernung zwischen Anfang und Ende (Ziel) der Fahrt (nicht die Entfe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Lehrer an einer Handelsakademie für die Unterrichtsfächer "spezielle Betriebswirtschaftslehre-Außenhandel" und "Volkswirtschaftslehre". In seiner Einkommensteuererklärung für 1987 machte er als Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1972 einen Betrag von S 22.915,-- (S 13.915,-- Reisekosten, S 9.000,-- Tagesdiäten) geltend, der ihm durch eine Fortbildungsreise nach New York in der Zeit von 9. bis 18. April 1987 erwachsen sei. Laut vorgelegten Programm wurde diese ... mehr lesen...
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist noch strittig, ob die jährlichen Aufwendungen (Treibstoff, Maut, Hotel, Diäten, Teilnahmegebühr) des Beschwerdeführers für die Teilnahme an der Veranstaltung "Internationaler Skirechtskongreß und Skiweltmeisterschaften der Juristen-Skilex" (9. bis 12. März 1983 in Engelberg/Schweiz, 22. bis 29. Jänner 1984 in Bad Kleinkirchheim, 27. Jänner bis 2. Februar 1985 in Garmisch-Partenkirchen/Bundesrepublik Deutschland) als Betriebsausgaben anzuerkenn... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 41; Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen, Kongressen, Tagungen udgl zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des AbgPfl abgestellt sein müssen, daß sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0100 E 17. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Kosten von Studienreisen können nur unter bestimmten Voraussetzungen als steuerlich absetzbare Aufwendungen anerkannt werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/14/003... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1990/06/26 89/14/0106 3 Stammrechtssatz Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen, Kongressen, Tagungen udgl zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Durchf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 41;
Rechtssatz: AusfzF, welche Programmpunkte einer Reise auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer (hier Lehrer an einer Handelsakademie für die Unterrichtsfächer Spezielle Betriebswirtschaftslehre-Außenhandel und V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Die Aussage im E v 16.9.1986, 86/14/0019, es dürften die Privatzeiten während der Reise nicht mehr Raum einnehmen als jenen, der bei der laufenden Berufsausübung im ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0100 E 17. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Kosten von Studienreisen können nur unter bestimmten Voraussetzungen als steuerlich absetzbare Aufwendungen anerkannt werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/14/003... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 42;
Rechtssatz: AusfzF, warum die Progamme der internationalen Schirechtskongresse und Schiweltmeisterschaften der Juristen-Skilex 1983 bis 1985 ein Mischprogramm iSd E 21.10.1986, 86/14/0031, VwSlg 6160 F/1986, darstellen. Europ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, ein stre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, ein stre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Die Aussage im E v 16.9.1986, 86/14/0019, es dürften die Privatzeiten während der Reise nicht mehr Raum einnehmen als jenen, der bei der laufenden... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist praktische Ärztin. Sie beschäftigte eine Arbeitnehmerin, die für Reinigungsarbeiten und Hilfsdienste (Telefondienst, Koordination der Patiententermine, Karteiarbeiten, kleine Handreichungen) in der Ordination sowie im Haushalt für sämtliche dort anfallenden Arbeiten (kochen, waschen, bügeln, aufräumen) Verwendung fand. Nach eigenen Angaben der Beschwerdeführerin war diese Arbeitnehmerin in den Streitjahren überwiegend - zu 60 % - für die Ordination und nur z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 388;
Rechtssatz: Die Reisekostenpauschalierung gem § 4 Abs 5 EStG 1972 beruht auf den gleichen Überlegungen wie jene gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 (Hinweis E 15.3.1978, 2797/77). Auch die die Höhe des Aufwandes pauschalierende Regelung des § 4 Abs 5 EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Steuerpflichtige, der sich für die Pauschalierung des § 16 Abs 1 Z 9 EStG entscheidet, hat lediglich den Nachweis über die berufliche Notwendigkeit der Reise dem Grunde nach zu führen, es sei denn, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zufolge des Verhaltens des Arbeitgebers) überhaupt nicht anfallen können.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es kann zwar ein Steuerpflichtiger an verschiedenen Orten nebeneinander einen Mittelpunkt der Tätigkeit haben und es ist dann der Aufenthalt an keinem dieser Orte eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG. Nicht jeder Aufenthalt an einem Ort macht diesen jedoch schon zum Mittelpunkt der Tätigkeit. Vielmehr führt erst ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2966/79 E 17. Juni 1981 VwSlg 5602 F/1981 RS 2 Stammrechtssatz Verpflegungsaufwendungen, die im Rahmen einer Reise anfallen, sind erfahrungsgemäß erheblich höher als die üblichen Kosten der Verpflegung, weil einerseits einem Reisenden die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen Aufenthal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 247;
Rechtssatz: Als Dienstort ist der regelmäßige Mittelpunkt des tatsächlichen dienstlichen Tätigwerdens des Arbeitnehmers anzusehen (Hinweis E 10.2.1976, 1157/75)). Meist wird der Dienstort eines Arbeitnehmers mit dem Betriebsort des Unternehmens, bei welchem der Arbeitn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/05/28 85/13/0151 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0151 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9 idF 1974/469;EStG 1972 §4 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0087 E 23. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Reise" im Sinne der beiden Pauschalierungsregelungen des § 4 Abs 5 EStG 1972 und des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obl... mehr lesen...