RS Vwgh 1990/11/21 87/13/0183

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §26 Z3;
EStG 1972 §26 Z7;
EStG 1972 §4 Abs5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991/464;

Rechtssatz

Macht ein Arbeitgeber im Fall einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers nicht von der Möglichkeit der Gewährung von Reisekostenersätzen iSd § 26 Z 7 EStG 1972 Gebrauch, sondern gewährt er seinem Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf Anzahl und Dauer der tatsächlich unternommenen Reisen ein monatlich gleichbleibendes Reisekostenpauschale, so handelt es sich dabei um steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenngleich Geschäftsreisen des Arbeitnehmers regelmäßig im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers unternommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130183.X03

Im RIS seit

21.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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