RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0125

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 42;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0100 E 17. Oktober 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Die Kosten von Studienreisen können nur unter bestimmten Voraussetzungen als steuerlich absetzbare Aufwendungen anerkannt werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/14/0031), wobei sämtliche dieser Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG zum Zug kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140125.X02

Im RIS seit

26.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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