1 Der Gemeinschuldner ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts Berufsfotograf und Unternehmensberater. Im Revisionszeitraum hielt er 100% der Anteile an der SH GmbH. 2 Aufgrund einer beim Gemeinschuldner durchgeführten Außenprüfung betreffend die Einkommen-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer 2015 bis 2019 sowie die Immobilienertragsteuer 2016, die laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13. Februar 2024 im Zeitraum November 2021 bis Dezember 2023 durchgeführt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurde 2003 ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. 2007 wurde dieses in Folge der Ablehnung des Zahlungsplanes durch die Mehrheit der Gläubiger aufgehoben und ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Dieses wurde 2014 nach Entrichtung einer Quote von 10% der Insolvenzforderungen für beendet erklärt, und dem Revisionswerber die Restschuldbefreiung erteilt. 2 Die gesamten von der Restschuldbefreiung erfassten Verbindlichkeiten stammten aus einer ehemalig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36 EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 § 36 heute EStG 1988 § 36 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 EStG 1988 § 36 gültig von 01.07.2010 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2023, Ra 2023/15/0021, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. Februar 2023, Zl. RV/3100509/2020, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. 2 Im fortgesetzten Verfahren stellte das Bundesfinanzgericht fest, dass der Revisionswerber in den Jahren 2012 und 2013 Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der SH GmbH gewesen sei. Im Rahmen seines Einzelbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AbgÄG 2014 EStG 1988 §2 Abs2b EStG 1988 §2 Abs2b Z3 EStG 1988 §36 GSVG 1978 §25 Abs2 Z3VwRallg EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeweg ergangenen Erkenntnis wurde die monatliche Beitragsgrundlage der Revisionswerberin in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2018 mit € 2.443,30 und für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2019 mit € 2.938,06 festgesetzt. Sie wurde verpflichtet, monatliche Beiträge zur Pensionsversicherung in Höhe von € 452,01 für das Jahr 2018 und in Höhe von € 543,54 für das Jahr 2019 sowie monatl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AbgÄG 2014 EStG 1988 §36 GSVG 1978 §25 Abs2 Z3VwRallg EStG 1988 § 36 heute EStG 1988 § 36 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 ES... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 23. November 2016 widerrief das Arbeitsmarktservice Krems (AMS) den Bezug der Notstandshilfe durch die Mitbeteiligte für den Zeitraum vom 29. April 2014 bis 31. Jänner 2015 und verpflichtete diese zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen. Das AMS stützte diesen Bescheid darauf, dass das anzurechnende Einkommen des Ehemanns der Mitbeteiligten im Jahr 2014 laut Einkommensteuerbescheid trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen den Anspruch der Mitbeteil... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/03 Pensionskassenrecht60 Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze67 Versorgungsrecht
Norm: AlVG 1977 §36a Abs2AlVG 1977 §36a Abs3 Z2 EStG 1988 §36 SozRÄG 2013VwRallg EStG 1988 § 36 heute EStG 1988 § 36 gültig ab 31.12.202... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2005 der beschwerdeführenden AG mit - 2.629.616,19 EUR (Gutschrift) fest, wobei es ein Gruppeneinkommen in Höhe von 16.186.073,96 EUR und eine daraus resultierende Steuerbelastung von 4.485.796,20 EUR abzüglich anrechenbarer Steuerbeträge von insgesamt 7.115.412,40 EUR (davon 2.702,75 EUR an ausländischen Steuern) zu Grunde legte. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie die Anrechn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §36; KStG 1988 §23a; KStG 1988 §9 Abs6; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.01.2019 bis 28.07.2022 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188; EStG 1988 §36; KStG 1988 §23a; KStG 1988 §24a Abs1 Z1;VwRallg; BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 B... mehr lesen...
Die beschwerdeführende C GmbH (Bilanzstichtag 31. Jänner) ist Gruppenträgerin einer mit der G GmbH (Bilanzstichtag 31. Dezember) als Gruppenmitglied gebildeten Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG 1988. Die beschwerdeführende C GmbH (Bilanzstichtag 31. Jänner) ist Gruppenträgerin einer mit der G GmbH (Bilanzstichtag 31. Dezember) als Gruppenmitglied gebildeten Unternehmensgruppe iSd Paragraph 9, KStG 1988. Die G GmbH war Kommanditistin der S-GmbH & Co KG (im Folgenden: KG), über dere... mehr lesen...
Am 23. November 1995 verstarb GB (in der Folge: Erblasser). Auf Grund einer letztwilligen Verfügung vom 20. Oktober 1994 erhielt die erblasserische Witwe, die Drittbeschwerdeführerin, im Wesentlichen diverse Geschäftsanteile als Vermächtnis. Der übrige Nachlass wurde 1999 den erblasserischen Kindern, nämlich der Erstbeschwerdeführerin und dem Zweitbeschwerdeführer, je zur Hälfte eingeantwortet. Mit Bescheiden des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien jeweils... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §192; BAO §198;ErbStG;EStG 1988;VwRallg; BAO § 192 heute BAO § 192 gültig ab 01.01.1962 BAO § 198 heute ... mehr lesen...
Im Bescheid über die Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2004 wurde ein geltend gemachter Verlustvortrag vom Finanzamt "gemäß § 2 Absatz 2 b Ziffer 2 und 3 EStG 1988 gekürzt". Voraussetzungen für die Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes seien nämlich u.a. die Sanierungsabsicht und die Sanierungseignung eines Betriebes. Da im vorliegenden Fall das Anlage- und Umlaufvermögen bereits im September 2002 veräußert worden sei, könne im Schuldnachlass auf Grund eines Zwang... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36; EStG 1988 § 36 heute EStG 1988 § 36 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 EStG 1988 § 36 gültig von 01.07.2010 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Beschluss v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §206 litb Zwangsausgleich; EStG 1988 §36;VwRallg; BAO § 206 heute BAO § 206 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 206 gültig von... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Besteuerung eines so genannten Sanierungsgewinnes im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2000 strittig. Dem angefochtenen Bescheid ist zum Sachverhalt zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer für das Jahr 2000 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988) in Höhe von rund 4,8 Mio. S erklärt habe, in dem ein Gewinn aus einem erfolgten Zwangsausgleich in Höhe von rund 4,6 Mio. S enthalten gewesen sei. Weil für diesen Sanie... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AusgleichsO §53 Abs1;AusgleichsO §53 Abs4; EStG 1988 §36;KO §156 Abs1; EStG 1988 § 36 heute EStG 1988 § 36 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §2 Abs2b Z3 idF 2005/I/161; EStG 1988 §36;GSVG 1978 §25 Abs2 Z3; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.... mehr lesen...