Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/23 93/15/0043 5 Stammrechtssatz Die Sanierungsfähigkeit eines Betriebes ist Voraussetzung für das Vorliegen eines steuerfreien Sanierungsgewinnes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995140117.X12 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 94/15/0137 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Das Unternehmen muß durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben (Hinweis: Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im Ertragssteuerrecht in FS Bauer, 197). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 94/15/0137 3 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die bloße Sanierung des UnternehmERS und nicht auch des UnternehmENS reicht nicht aus, um den mit einem gerichtlichen Ausgleich verbundenen Schulderlaß der Gläubiger als Sanierungsgewinn des Sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gewerblich tätige KG. Wie sich aus dem Verwaltungsakt ergibt, erhält die Kommanditistin AD als Gewinnanteil eine Verzinsung ihrer Vermögenseinlage von 10.000 S (für das Jahr 1988 504,-- S); der Gewinn wird im übrigen zur Gänze dem Komplementär SD zugewiesen. Über die Mitunternehmereigenschaft der Beschwerdeführerin besteht kein Streit. Für das Jahr 1988 erklärte die Beschwerdeführerin einen Gewinn in Höhe von 6,573.858 S, der mit 6,573.354 S auf den... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/13/0018 2 Stammrechtssatz Reicht ein teilweiser - wenn auch nur 20 prozentiger - Schulderlaß zur Sanierung aus, dient auch er im Sinne des Gesetzes dem Zwecke der Sanierung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Die Anwendung der Begünstigungsbestimmungen des § 36 EStG 1972 bzw § 11 Abs 3 GewStG setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Sanierungsbedürftigkeit steht es auch entgegen, wenn sie durch Mittel, die aus dem Betriebsvermögen anderer Betriebe entnommen werden können, beseitigt werden könnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150152.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb. Im Streitjahr löschte das Finanzamt betriebliche Abgabenschulden von 1,109.572,30 S gemäß § 235 Abs 1 BAO. Der Beschwerdeführer beantragte im Streitjahr, einen von ihm mit 1,050.302 S bezifferten Betrag als Sanierungsgewinn iSd § 36 EStG 1988 und § 11 Abs 3 GewStG steuerfrei zu belassen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, von allgemeinen Sanierungsmaßnahmen könne nur gesprochen w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §36;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit einem behaupteten Sanierungsgewinn obliegt es dem Abgabepflichtigen, in dem ausschließlich auf das Erwirken einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren, selbst einwandfrei das Vorliegen jener Umstän... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3 Stammrechtssatz Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/13/0289 2 Stammrechtssatz Bei der erforderlichen Prüfung des Einzelfalls ist maßgeblich, ob der Schulderlaß zur Sanierung des Schuldners geeignet ist. In diesem Sinn dient auch ein bloß teilweiser Schulderlaß dem gesetzlichen Zweck der Sanierung, wenn er zur Sa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer zumindest seit dem Jahr 1979 einen Gewerbebetrieb, wobei er bis zum Jahr 1987 insgesamt Verluste von rd 2,5 Mio S erwirtschaftete. Mit Beschluß vom 23. Juni 1987 wurde über sein Vermögen der Konkurs eröffnet. Mit Beschluß vom 9. Mai 1988 wurde der Abschluß eines Zwangsausgleiches zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Gläubigern bestätigt, wonach sich der Beschwerdeführer verpflichtete, seine Gläubiger mit einer Quote von 20 % zu be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Zweck des § 36 EStG 1972 und der des § 11 Abs 3 GewStG liegt darin, einen BETRIEB derart zu sanieren, daß dieser weitergeführt oder (zumindest) als wirtschaftliche Einheit veräußert wird (Hinweis E 24.5.1993, 92/14/0041). Die eben erwähnten Bestimmungen dienen somit d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 2 Stammrechtssatz Gemäß § 36 EStG 1972 sind vor Anwendung des Einkommensteuertarifes jene Einkommensteile auszuscheiden, die durch Vermehrung des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Die Sanierungsfähigkeit eines Betriebes ist Voraussetzung für das Vorliegen eines steuerfreien Sanierungsgewinnes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150043.X05 Im RIS seit 31.10.2001 Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch/2 Tz 10 zu § 36). Ob hiebei seitens der Gläubiger Sanierungsabsicht b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3 Stammrechtssatz Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die... mehr lesen...
Mit der Veranlagung der beschwerdeführenden GmbH zur Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1989 wurden die Einkünfte (der Gewinn aus Gewerbebetrieb) derart um Verlustabzüge (Fehlbeträge) vermindert, daß in den Abgabenbescheiden das Einkommen und der Gewerbeertrag mit S 0,-- festgestellt wurden. Gleichzeitig erging eine "Mitteilung über angemerkte vortragsfähige Restverluste". In der Berufung gegen diese Bescheide wurde geltend gemacht, daß im Betriebsergebnis ein Sanierungsgewi... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das das Jahr 1985 betreffende hg. Erkenntnis vom 20. September 1988, Zl. 88/14/0180, verwiesen. In bezug auf den Sachverhalt ist daraus für den vorliegenden Beschwerdefall zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin bereits vor der Eröffnung des gerichtlichen Ausgleiches über ihr Vermögen die Produktion eingestellt, die Betriebsgrundstücke und das Betriebsvermögen verkauft sowie die Gewerbeberechtigungen zurückgelegt, somit den bisherigen B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: Die bloße Sanierung des UnternehmERS und nicht auch des UnternehmENS reicht nicht aus, um den mit einem gerichtlichen Ausgleich verbundenen Schulderlaß der Gläubiger als Sanierungsgewinn des Schuldners iSd § 22 Abs 5 KStG 1966 bzw des § 11 Abs 3 GewStG ansehen zu können. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3 Stammrechtssatz Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: Das Unternehmen muß durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben (Hinweis: Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im Ertragssteuerrecht in FS Bauer, 197). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150137.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §36;KStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Höhe des Verlustes ist gemäß dem letzten Satz des § 18 Abs 6 EStG 1988 nach § 4 EStG 1988 bis § 14 EStG 1988 zu ermitteln. Für die Anwendung der Bestimmungen über den Sanierungsgewinn (§ 36 EStG 1988 und § 23 Z 1 KStG 1988) bei der Ermittlung eines vortragsfähigen Verlustes ist daher kein Raum. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 7. Jänner 1993 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Klagenfurt aufgrund der am 24. Oktober 1992 erfolgten Geburt ihres Sohnes Michael die Gewährung von Karenzurlaubsgeld. In diesem Antrag gab sie das Einkommen ihres Lebensgefährten, eines selbständig erwerbstätigen Tischlers, mit monatlich S 5.000,-- an. In einer Niederschrift vom 22. Jänner 1993 erklärte der Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, daß sein Einkommen aus selbst... mehr lesen...