RS Vwgh 1995/5/30 95/13/0118

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Veröffentlicht am 30.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 36 EStG 1988 versteht unter dem Sanierungsgewinn ausdrücklich jene Einkommensteile, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sanierungsgewinn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130118.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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