RS Vwgh 2005/4/21 2001/15/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2005
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/14/0104 E 28. März 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1988 setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Hinweis E 23.1.1997, 93/15/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150188.X02

Im RIS seit

08.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten