Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0177 E 31. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Dass Schulgeld als Kosten der Berufsausbildung beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen (Hinweis E 20. Dezember 1994, 94/14... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für die Streitjahre 1999 und 2000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Diplomatin sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie machte außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 48.430 S (1999) und 167.020 S (2000) aus dem Titel der "Kinderbetreuung" geltend. Mit Bescheiden vom 4. und 7. Mai 2001 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer fest und ging von einem Einkommen von 326.895 S (1999) und 374.071 S (2000) aus. Die geltend gemacht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für die Streitjahre 1999 und 2000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Diplomatin sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie machte außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 48.430 S (1999) und 167.020 S (2000) aus dem Titel der "Kinderbetreuung" geltend. Mit Bescheiden vom 4. und 7. Mai 2001 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer fest und ging von einem Einkommen von 326.895 S (1999) und 374.071 S (2000) aus. Die geltend gemacht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1998/I/079;
Rechtssatz: Ausdrücklich hat der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30. November 2000, B 1340/00, VfSlg 16.026, ausgesprochen, dass die von der Verfassung geforderte steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen für den Regelfall durch die Transferleistungen der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages erfo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1998/I/079;
Rechtssatz: Ausdrücklich hat der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30. November 2000, B 1340/00, VfSlg 16.026, ausgesprochen, dass die von der Verfassung geforderte steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen für den Regelfall durch die Transferleistungen der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages erfo... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und den ihnen beigelegten Ablichtungen der angefochtenen Bescheide entnommen werden kann, leistete der in Österreich beschäftigte Beschwerdeführer den gesetzlichen Unterhalt für zwei Kinder, wobei zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht strittig ist, dass sich diese Kinder ständig in der Türkei aufhalten und in den einkommensteuerlichen Streitjahren 1999 bis 2001 volljährig waren. Mit der zur Zahl 2004/13/0170 protokollierten Be... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und den ihnen beigelegten Ablichtungen der angefochtenen Bescheide entnommen werden kann, leistete der in Österreich beschäftigte Beschwerdeführer den gesetzlichen Unterhalt für zwei Kinder, wobei zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht strittig ist, dass sich diese Kinder ständig in der Türkei aufhalten und in den einkommensteuerlichen Streitjahren 1999 bis 2001 volljährig waren. Mit der zur Zahl 2004/13/0170 protokollierten Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z5 idF 1996/201;FamLAG 1967 §5 Abs4 idF 1996/201; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0002
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen von § 34 Abs. 7 Z. 5 EStG 1988 idF BGBl Nr. 201/1996 und von § 5 Abs. 4 FLAG in der genannten Fassung treffen Inländer wie Auslä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §34 Abs7 Z5 idF 1996/201;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §5 Abs3 idF 2000/I/142;FamLAG 1967 §5 Abs4 idF 1996/201; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0002
Rechtssatz: Der Wegfall der im Erkenntnis des Verwaltungsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z5 idF 1996/201;FamLAG 1967 §5 Abs4 idF 1996/201; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0002
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen von § 34 Abs. 7 Z. 5 EStG 1988 idF BGBl Nr. 201/1996 und von § 5 Abs. 4 FLAG in der genannten Fassung treffen Inländer wie Auslä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §34 Abs7 Z5 idF 1996/201;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §5 Abs3 idF 2000/I/142;FamLAG 1967 §5 Abs4 idF 1996/201; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0002
Rechtssatz: Der Wegfall der im Erkenntnis des Verwaltungsg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind eingeantwortete Erben nach der am 10. Oktober 2000 verstorbenen ursprünglichen Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz Beschwerdeführerin). Im Rahmen ihres Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1998 machte die Beschwerdeführerin unter anderem das für ihre beiden Töchter bezahlte Schulgeld für den Besuch des Lycee Francais als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt verweigerte mangels Zwangsläufigkeit die Anerkennung des Sch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind eingeantwortete Erben nach der am 10. Oktober 2000 verstorbenen ursprünglichen Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz Beschwerdeführerin). Im Rahmen ihres Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1998 machte die Beschwerdeführerin unter anderem das für ihre beiden Töchter bezahlte Schulgeld für den Besuch des Lycee Francais als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt verweigerte mangels Zwangsläufigkeit die Anerkennung des Sch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0177 E 31. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Dass Schulgeld als Kosten der Berufsausbildung beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen (Hinweis E 20. Dezember 1994, 94/14... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0177 E 31. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Dass Schulgeld als Kosten der Berufsausbildung beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen (Hinweis E 20. Dezember 1994, 94/14... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Arzt, beantragte in der Einkommensteuererklärung 1997 die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen u.a. für Zahlungen in Höhe von S 48.300,-- an den Waldorf-Schulverein Salzburg (Beiträge für Schule und Kindergarten betreffend die Kinder des Beschwerdeführers) und in Höhe von S 17.276,-- im Zusammenhang mit der Einbringung einer Klage. Zur zweitgenannten Zahlung wird in der Beilage zur Steuererklärung ausgeführt, der Beschwerdeführer und seine Ehefrau s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige bringt vor, die Zwangsläufigkeit des Besuches der Waldorf-Einrichtungen (Waldorf-Schule und Waldorf-Kindergarten) ergebe sich aus "der Vermeidung allergischer Erkrankungen der Kinder". Die in Rede stehenden Zahlungen des Abgabepflichtigen für seine Kinder für den Besuch der genannten Einrichtungen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die der Einkommensteuererklärung 1995 angeschlossene Ermittlung des Überschusses der Werbungskosten über die Einnahmen (erklärter Verlust aus Vermietung und Verpachtung 27.554 S) wies Werbungskosten in Höhe von insgesamt 396.514,65 S aus. Dieser Werbungskostenbetrag umfasste u.a. "Ausgaben lt. Aufstellung" in Höhe von 237.057,93, "weitere Ausgabe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die der Einkommensteuererklärung 1995 angeschlossene Ermittlung des Überschusses der Werbungskosten über die Einnahmen (erklärter Verlust aus Vermietung und Verpachtung 27.554 S) wies Werbungskosten in Höhe von insgesamt 396.514,65 S aus. Dieser Werbungskostenbetrag umfasste u.a. "Ausgaben lt. Aufstellung" in Höhe von 237.057,93, "weitere Ausgabe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die der Einkommensteuererklärung 1995 angeschlossene Ermittlung des Überschusses der Werbungskosten über die Einnahmen (erklärter Verlust aus Vermietung und Verpachtung 27.554 S) wies Werbungskosten in Höhe von insgesamt 396.514,65 S aus. Dieser Werbungskostenbetrag umfasste u.a. "Ausgaben lt. Aufstellung" in Höhe von 237.057,93, "weitere Ausgabe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs5;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Z 1 und 2 des § 34 Abs. 7 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1993 wurden mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997, G 168/96 u.a., als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof besti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs5;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Z 1 und 2 des § 34 Abs. 7 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1993 wurden mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997, G 168/96 u.a., als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof besti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs5;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Z 1 und 2 des § 34 Abs. 7 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1993 wurden mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997, G 168/96 u.a., als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof besti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer merkte in Beilagen zur Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 1995 bis 1997 an, er sei von seinem deutschen Arbeitgeber per 1. September 1995 nach Österreich entsendet worden und habe seit diesem Zeitpunkt auch einen Wohnsitz in Österreich. Seine Ehefrau und seine Kinder seien mit ihm nach Österreich übersiedelt. Für das Jahr 1995 machte der Beschwerdeführer für zwei Kinder Schulkosten für den Besuch der American International School in Höhe von ca. S 235.000,-- a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer merkte in Beilagen zur Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 1995 bis 1997 an, er sei von seinem deutschen Arbeitgeber per 1. September 1995 nach Österreich entsendet worden und habe seit diesem Zeitpunkt auch einen Wohnsitz in Österreich. Seine Ehefrau und seine Kinder seien mit ihm nach Österreich übersiedelt. Für das Jahr 1995 machte der Beschwerdeführer für zwei Kinder Schulkosten für den Besuch der American International School in Höhe von ca. S 235.000,-- a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z4;
Rechtssatz: Dass Schulgeld als Kosten der Berufsausbildung beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen (Hinweis E 20. Dezember 1994, 94/14/0087; E 23. November 2000, 95/15/0203). Euro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z4;
Rechtssatz: Dass Schulgeld als Kosten der Berufsausbildung beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen (Hinweis E 20. Dezember 1994, 94/14/0087; E 23. November 2000, 95/15/0203). Euro... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Rechtsanwältin tätig. Sie ist seit 1993 geschieden. Im Streitjahr 2000 lebten in ihrem Haushalt ihre drei minderjährigen Kinder (Alter: 11, 13 und 14 Jahre). In der Einkommensteuererklärung 2000 beantragte die Beschwerdeführerin die Berücksichtigung der Kosten einer Haushaltshilfe (182.895 S) als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG. Zur Begründung: brachte sie vor, sie erhalte für sich keine Unterhaltsleistungen und müsse daher einem Beruf nachgehen... mehr lesen...
In der am 2. Oktober 1998 persönlich beim Finanzamt überreichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 beantragte der Beschwerdeführer die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen an seine im Jahr 1979 geborene Tochter T. für den Zeitraum Jänner bis März 1997 in Höhe von insgesamt 12.330 S. Der Verfassungsgerichtshof habe "in seinem Erkenntnis vom 17. Oktober 1997 u.a. verlangt, dass mindestens die Hälfte jenes Einkommens, welches für Unt... mehr lesen...
In der am 2. Oktober 1998 persönlich beim Finanzamt überreichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 beantragte der Beschwerdeführer die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen an seine im Jahr 1979 geborene Tochter T. für den Zeitraum Jänner bis März 1997 in Höhe von insgesamt 12.330 S. Der Verfassungsgerichtshof habe "in seinem Erkenntnis vom 17. Oktober 1997 u.a. verlangt, dass mindestens die Hälfte jenes Einkommens, welches für Unt... mehr lesen...