RS Vwgh 2002/10/16 98/13/0179

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1;
EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1992/312;
EStG 1988 §34 Abs7 Z4 idF 1992/312;

Rechtssatz

Als außergewöhnliche Belastungen in Betracht kommende Aufwendungen sind in der Regel bestimmungsgemäß Kosten der Lebensführung. Das Abzugsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG 1988 als solches kann daher einer Anerkennung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nicht entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130179.X02

Im RIS seit

05.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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