Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezieht unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 bzw. 1988 ermittelt. Er wurde am 4. Juni 1986 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Gegen den Versicherer des am Unfall Schuldtragenden führte der Mitbeteiligte einen Schadenersatzprozeß. Am 21. Dezember 1988 erfolgte ein außergerichtlicher mündlicher Vergleich mit dem Versicherer, dem wechselseitige Bestätigungsschreiben der Vergleichsparteien an den beiden nächsten Tagen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäß... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezieht unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 bzw. 1988 ermittelt. Er wurde am 4. Juni 1986 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Gegen den Versicherer des am Unfall Schuldtragenden führte der Mitbeteiligte einen Schadenersatzprozeß. Am 21. Dezember 1988 erfolgte ein außergerichtlicher mündlicher Vergleich mit dem Versicherer, dem wechselseitige Bestätigungsschreiben der Vergleichsparteien an den beiden nächsten Tagen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Eigentümer sämtlicher Eigentumswohnungen eines Hauses, das er im Streitjahr zur Gänze verkaufte. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er monatliche Zahlungen an den Erwerber des Hauses als Werbungskosten und in seiner das Streitjahr betreffenden Umsatzsteuererklärung die auf diese Zahlungen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuern geltend. Um die Beurteilbarkeit dieser vom Beschwerdeführer an den Erwerber seines Hauses geleisteten Zahlun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §32 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Eigenschaft von Zahlungen als Werbungskosten hängt nicht davon ab, an wen diese Zahlungen geleistet werden, solange sie nur als Ausgaben beurteilt werden können, die mit den Einnahmen in dem im § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1988 normierten Zusammenhang stehen. Werbungskosten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Eigentümer sämtlicher Eigentumswohnungen eines Hauses, das er im Streitjahr zur Gänze verkaufte. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er monatliche Zahlungen an den Erwerber des Hauses als Werbungskosten und in seiner das Streitjahr betreffenden Umsatzsteuererklärung die auf diese Zahlungen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuern geltend. Um die Beurteilbarkeit dieser vom Beschwerdeführer an den Erwerber seines Hauses geleisteten Zahlun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §32 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Eigenschaft von Zahlungen als Werbungskosten hängt nicht davon ab, an wen diese Zahlungen geleistet werden, solange sie nur als Ausgaben beurteilt werden können, die mit den Einnahmen in dem im § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1988 normierten Zusammenhang stehen. Werbungskosten... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob das dem Mitbeteiligten, einem praktischen Arzt, seitens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zugeflossene Krankengeld im Ausmaß von S 18.200,-- der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 Z 4 EStG 1988 unterliegt. Die belangte Behörde bejahte dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß es sich bei der Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988, der zufolge der "Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/13/0086 2 Stammrechtssatz Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten An... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob das dem Mitbeteiligten, einem praktischen Arzt, seitens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zugeflossene Krankengeld im Ausmaß von S 18.200,-- der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 Z 4 EStG 1988 unterliegt. Die belangte Behörde bejahte dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß es sich bei der Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988, der zufolge der "Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/13/0086 2 Stammrechtssatz Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten An... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahre 1988 zusammen mit seiner Ehegattin Sonja E. an der P. GmbH & Co KG als Kommanditist beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 21. Oktober 1988 übertrugen die Ehegatten ihre beiden Kommanditbeteiligungen mit Wirksamkeit vom 30. September 1988 an Richard W. um den Abtretungspreis von S 1,--. Die Abtretung der Kommanditanteile stand unter der aufschiebenden Bedingung, daß von den abtretenden Parteien eine Gesellschaftseinlage in Form einer Einzahlung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend einen Übergabsvertrag über die Kommanditanteile zweier Abgabepflichtigen (Ehegatten), auf Grund dessen sie eine Bareinlage an die Gesellschaft zu leisten hatten, die durch Kredit finanziert wurde. Die dafür aufgelaufenen Kreditzinsen, für die beide Abgabepflichtigen (Ehegatten) anteilsmäßig e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahre 1988 zusammen mit seiner Ehegattin Sonja E. an der P. GmbH & Co KG als Kommanditist beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 21. Oktober 1988 übertrugen die Ehegatten ihre beiden Kommanditbeteiligungen mit Wirksamkeit vom 30. September 1988 an Richard W. um den Abtretungspreis von S 1,--. Die Abtretung der Kommanditanteile stand unter der aufschiebenden Bedingung, daß von den abtretenden Parteien eine Gesellschaftseinlage in Form einer Einzahlung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend einen Übergabsvertrag über die Kommanditanteile zweier Abgabepflichtigen (Ehegatten), auf Grund dessen sie eine Bareinlage an die Gesellschaft zu leisten hatten, die durch Kredit finanziert wurde. Die dafür aufgelaufenen Kreditzinsen, für die beide Abgabepflichtigen (Ehegatten) anteilsmäßig e... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers, der als Einzelunternehmer ein Schlosserunternehmen betrieben hatte, war am 24. August 1987 der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursgericht verfügte die Betriebseinstellung; der Masseverwalter löste den Bestandvertrag betreffend die Betriebsstätte und sämtliche Dienstverträge auf; er veräußerte das gesamte Anlagevermögen sowie die Warenvorräte. Zum 30. September 1987 war der Betrieb vollständig aufgelöst. Für den Veranlagungszeitraum 1987 schätz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Der Erlaß von betrieblichen Verbindlichkeiten führt - so wie jeder Wegfall von Betriebsschulden, der nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht - zu einer gewinnerhöhenden Betriebsvermögensvermehrung; die aus dem Erlaß ehemals betrieblicher Verbindlichkeiten resultierende Betriebsvermögensvermehrung ist somit grundsätzlich im ... mehr lesen...