Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Soweit die Investitionen mit dem Gebäude im wirtschaftlichen Eigentum des Abgabepflichtigen verblieben sind und von diesem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet werden, ist der Finanzierungskredit dem Mietobjekt zuzuordnen und führt zu Werbungskosten. Sind die Investiti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0018 E 22. Oktober 1996 VwSlg 7133 F/1996 RS 3 Stammrechtssatz Mit Beendigung des Betriebes ist der Veranlassungszusammenhang mit dem seinerzeitigen Betrieb hinsichtlich jenes Teiles der Schulden als unterbrochen anzusehen, der durch den Veräußerungserlös oder durch die Verwertung von zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1985 als Einzelunternehmer eine Handelsagentur. Ende 1989 bzw Anfang 1990 verlegte er seinen Wohnsitz in ein zur Hälfte ihm, zur Hälfte seiner Ehefrau gehörendes Wohnhaus in W und den Standort seines Gewerbebetriebes in Räumlichkeiten im Parterre dieses Wohnhauses. Seit Mitte 1989 tätigte der Beschwerdeführer Investitionen im Ausmaß von insgesamt 927.827,73 S in das Parterre des Wohnhauses (Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung von Strom-, Heiz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Soweit die Investitionen mit dem Gebäude im wirtschaftlichen Eigentum des Abgabepflichtigen verblieben sind und von diesem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet werden, ist der Finanzierungskredit dem Mietobjekt zuzuordnen und führt zu Werbungskosten. Sind die Investiti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0018 E 22. Oktober 1996 VwSlg 7133 F/1996 RS 3 Stammrechtssatz Mit Beendigung des Betriebes ist der Veranlassungszusammenhang mit dem seinerzeitigen Betrieb hinsichtlich jenes Teiles der Schulden als unterbrochen anzusehen, der durch den Veräußerungserlös oder durch die Verwertung von zur... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt folgender, zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht strittiger Sachverhalt zu Grunde: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, plante gemeinsam mit seinem Bruder die Errichtung eines Kleinkraftwerkes an einem Salzburger Bach. Nach vorangegangener Antragstellung auf Erteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession schon im Jahre 1980, mit welcher auch ein wasserrechtliches Vorprüfungsverfahren in Gang gesetzt wurde, stellten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §32 Z1 litb;
Rechtssatz: Die von der Behörde im Abgabenbescheid vertretene Sichtweise, der dem Abgabepflichtigen (hier auf Grund eines mündlich abgeschlossenen Vergleichs) zugeflossene Betrag von S 1,250.000,-- sei als mittelbare Gegenleistung für die Zurückziehung der Antr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §32 Z1;
Rechtssatz: Dass die Tatbestände des § 32 Z. 1 EStG 1972 Entschädigungen erfassen, die als Substitute an die Stelle von Einkünften nach § 2 Abs. 3 legcit treten, ist eine Auffassung, der beizupflichten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999130008.X01 I... mehr lesen...
Die Rechtsvorgänger der erst- und der zweitbeschwerdeführenden Parteien und die Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden als die Beschwerdeführer bezeichnet) sind Geschwister. Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1976 errichteten sie die R GmbH, an deren Stammkapital sie zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Die R GmbH war Komplementärin und Geschäftsführerin der R GmbH & Co KG. Im angeführten Gesellschaftsvertrag wurden die drei Beschwerdeführer zu Geschäftsführern bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z2;EStG 1988 §67 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177
Rechtssatz: Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 22. Jänner 1992, 91/13/... mehr lesen...
Die Rechtsvorgänger der erst- und der zweitbeschwerdeführenden Parteien und die Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden als die Beschwerdeführer bezeichnet) sind Geschwister. Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1976 errichteten sie die R GmbH, an deren Stammkapital sie zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Die R GmbH war Komplementärin und Geschäftsführerin der R GmbH & Co KG. Im angeführten Gesellschaftsvertrag wurden die drei Beschwerdeführer zu Geschäftsführern bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z2;EStG 1988 §67 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177
Rechtssatz: Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 22. Jänner 1992, 91/13/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0269 E 24. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Lei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0269 E 24. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Lei... mehr lesen...
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 erklärte die Beschwerdeführerin entsprechend einer vorangegangenen Mitteilung an das Finanzamt vom 17. November 1992, wonach die von ihr betriebene Tabaktrafik mit 30. November 1992 geschlossen werde, ua einen Veräußerungsgewinn in Höhe von S 1,280.000,--. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1994 erfasste das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1992 (nach Wiederaufnahme des Verfahrens)... mehr lesen...
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 erklärte die Beschwerdeführerin entsprechend einer vorangegangenen Mitteilung an das Finanzamt vom 17. November 1992, wonach die von ihr betriebene Tabaktrafik mit 30. November 1992 geschlossen werde, ua einen Veräußerungsgewinn in Höhe von S 1,280.000,--. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1994 erfasste das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1992 (nach Wiederaufnahme des Verfahrens)... mehr lesen...
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 erklärte die Beschwerdeführerin entsprechend einer vorangegangenen Mitteilung an das Finanzamt vom 17. November 1992, wonach die von ihr betriebene Tabaktrafik mit 30. November 1992 geschlossen werde, ua einen Veräußerungsgewinn in Höhe von S 1,280.000,--. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1994 erfasste das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1992 (nach Wiederaufnahme des Verfahrens)... mehr lesen...
In seiner Einkommensteuererklärung für 1992 beanspruchte der Beschwerdeführer, ein Architekt, hinsichtlich eines Betrages von rund S 2,7 Mio. die Steuerbegünstigung gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 Z. 1 EStG 1988. Nach einer Beilage zur Einkommensteuererklärung ergab sich dieser Betrag ausgehend von rund S 5,1 Mio. abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 28. November 1994 führte der Beschwerdeführer dazu aus, der ent... mehr lesen...
In seiner Einkommensteuererklärung für 1992 beanspruchte der Beschwerdeführer, ein Architekt, hinsichtlich eines Betrages von rund S 2,7 Mio. die Steuerbegünstigung gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 Z. 1 EStG 1988. Nach einer Beilage zur Einkommensteuererklärung ergab sich dieser Betrag ausgehend von rund S 5,1 Mio. abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 28. November 1994 führte der Beschwerdeführer dazu aus, der ent... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 12. Februar 1992 das Hotel "X-Hof" um den Betrag von 6,700.000 S. Nach Vornahme diverser Umbauarbeiten veräußerte sie die Hotelliegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. September 1992 an die R Hotelverwaltungs GmbH um einen Gesamtkaufpreis von 15 Mio. S. Pkt. III des zuletzt angeführten Kaufvertrages lautet: "Festgehalten wird, dass die Verkäuferin die vertragsgegenständliche Liegenschaft im Februar 1992 zu einem Preis von S 6,700... mehr lesen...