RS Vwgh 2002/3/19 96/14/0087

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §32 Z1;
EStG 1988 §32 Z1;

Rechtssatz

Dass der Ersatz (eines Teiles) des entgangenen Nettolohnes (hier: durch eine Versicherung bezahlte Entschädigung) der Einkommensteuer unterliegt, ergibt sich aus § 32 Z 1 EStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140087.X05

Im RIS seit

22.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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