RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0126

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs2;
EStG 1988 §32 Z2;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Zinsen, die nach Betriebsveräußerung bzw -aufgabe für (vormalige) Betriebsschulden anfallen, führen ua insoweit nicht zu nachträglichen Betriebsausgaben, als der Steuerpflichtige nicht alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt hat (Hinweis E 22.10.1996, 95/14/0018). Ob für den Steuerpflichtigen die vollständige Tilgung der Verbindlichkeit zumutbar gewesen wäre, ist anhand seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150126.X01

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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