Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §32 Z1 lita; EStG 1988 §32 Z1 litb; EStG 1988 §37 Abs2 Z2 idF 1996/201;VwRallg; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 ES... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §32 Z1 lita; EStG 1988 §32 Z1 litb; EStG 1988 §37 Abs2 Z2 idF 1993/818;VwRallg; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 ES... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2; EStG 1988 §32 Z1 lita; EStG 1988 §37 Abs2 Z2 idF 1993/818; EStG 1988 § 22 heute EStG 1988 § 22 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 22 gültig von 01.09.2022 bis 21.07.2023 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zu 78,93 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der F-GmbH und bezog auf Grund des "Anstellungsvertrages" vom 21. April 1975 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die restlichen Geschäftsanteile an der F-GmbH hielten CF (20 %) und EF (1,07 %). Mit Vereinbarung vom 9. Jänner 1996 kamen die F-GmbH und der Beschwerdeführer überein, das Vertragsverhältnis einvernehmlich unter Wahrung aller Ansprüche mit Ablauf des 31. Jänner 1996 aufzulösen. Die Vereinbarung l... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Mitbeteiligte, eine OG mit den Gesellschaftern Renate L und Josef L, erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 5 EStG). Das Erdgeschoss des Hauses der Ehegatten Renate L und Josef L wurde für den Gewerbebetrieb der OG verwendet. Im Hinblick auf diese Nutzung für betriebliche Zwecke der OG stellte die Liegenschaft anteilig (mit dem auf das Erdgeschoss entfallenden Anteil) Sond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Bis Dezember 1994 war er auch Kommanditist einer im Autohandel tätigen KG. In einer Berufung gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 1995 machte er im November 1994 geltend, die zum 30. Oktober 1994 erstellte Zwischenbilanz der KG, deren Wirtschaftsjahr von April 1994 bis März 1995 laufe, weise einen Verlust von S 6,8 Mio aus. Durch den 20 %igen Kommanditanteil des Beschwerdeführers werde sich voraussichtlich eine die Höhe der sonstige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer nahm im Jahr 1989 zur Anschaffung von 25 % der Anteile an einer GmbH & Co KG einen Bankkredit in der Höhe von S 15 Mio auf, dessen halbjährliche Tilgungsraten S 750.000,-- betrugen und dessen vierteljährliche Zinsen regelmäßig beglichen wurden. Zum Stichtag 31. Dezember 1994 wurde die KG in ihre Komplementär-GmbH eingebracht, wobei der Beschwerdeführer den erwähnten Bankkredit zurückbehielt. Im vorliegenden Verfahren ist strittig, ob die vom Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Witwe des bis zu seinem Tod am 17. August 2004 als Versicherungsangestellter der E-AG tätigen GS. Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zog das Finanzamt auch einen von der E-AG für die Beschwerdeführerin übermittelten Lohnzettel heran, in dem steuerpflichtige Bezüge in Höhe von 12.776,34 EUR ausgewiesen waren. In ihrer gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 erhobenen Berufung wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die von der E-AG erhaltenen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z2; EStG 1988 § 32 heute EStG 1988 § 32 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 32 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §119 Abs1; BAO §295a; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §24; EStG 1988 §30 Abs4; EStG 1988 §32 Z2; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §6 Z2; EStG 1988 §6; BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295a; EStG 1988 §24; EStG 1988 §32 Z2; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §6 Z2; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Bes... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1974 bis 1992 Gemeinderat und von 1974 bis 1987 Bürgermeister der Stadt K. Der Stadtrat der Stadtgemeinde K beschloss am 23. Dezember 1982, dass die Stadtwerke K. den Mitgliedern des Gemeinderates, die durch mindestens 18 Jahre dem Gemeinderat angehört hatten, nach ihrer aktiven Tätigkeit eine 50 %ige Strompreisermäßigung gewähren. Die Stadtgemeinde K. gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 14. März 1992 die im Firmenbuch registrierte Stadtwerke K. GmbH. De... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1974 bis 1992 Gemeinderat und von 1974 bis 1987 Bürgermeister der Stadt K. Der Stadtrat der Stadtgemeinde K beschloss am 23. Dezember 1982, dass die Stadtwerke K. den Mitgliedern des Gemeinderates, die durch mindestens 18 Jahre dem Gemeinderat angehört hatten, nach ihrer aktiven Tätigkeit eine 50 %ige Strompreisermäßigung gewähren. Die Stadtgemeinde K. gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 14. März 1992 die im Firmenbuch registrierte Stadtwerke K. GmbH. De... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;EStG 1988 §32 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0374
Rechtssatz: Funktionsgebühren, das sind Bezüge der nicht in einem Dienstverhältnis zur Körperschaft stehenden Organwalter von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zufolge der aktiven Ausübung einer solchen Funktio... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;EStG 1988 §32 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0374
Rechtssatz: Funktionsgebühren, das sind Bezüge der nicht in einem Dienstverhältnis zur Körperschaft stehenden Organwalter von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zufolge der aktiven Ausübung einer solchen Funktio... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog bis zum Jahr 1998 gewerbliche Einkünfte aus einem Textilhandelsbetrieb. Mit Einbringungsvertrag vom 30. September 1999 brachte sie das Einzelunternehmen zum Stichtag 1. Jänner 1999 gemäß Art. III UmgrStG in die neu gegründete C-GmbH ein. Die Beschwerdeführerin bezog bis zum Jahr 1998 gewerbliche Einkünfte aus einem Textilhandelsbetrieb. Mit Einbringungsvertrag vom 30. September 1999 brachte sie das Einzelunternehmen zum Stichtag 1. Jänner 1999 gemäß Artik... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog bis zum Jahr 1998 gewerbliche Einkünfte aus einem Textilhandelsbetrieb. Mit Einbringungsvertrag vom 30. September 1999 brachte sie das Einzelunternehmen zum Stichtag 1. Jänner 1999 gemäß Art. III UmgrStG in die neu gegründete C-GmbH ein. Die Beschwerdeführerin bezog bis zum Jahr 1998 gewerbliche Einkünfte aus einem Textilhandelsbetrieb. Mit Einbringungsvertrag vom 30. September 1999 brachte sie das Einzelunternehmen zum Stichtag 1. Jänner 1999 gemäß Artik... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §32 Z2;UmgrStG 1991 Art3;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige bezog bis zum Jahr 1998 gewerbliche Einkünfte aus einem Textilhandelsbetrieb. Mit Einbringungsvertrag vom 30. September 1999 brachte sie das Einzelunternehmen zum Stichtag 1. Jänner 1999 gemäß Art. III UmgrStG in die neu gegründete C-GmbH ein. Anlässlich einer im März ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §32 Z2;UmgrStG 1991 Art3;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige bezog bis zum Jahr 1998 gewerbliche Einkünfte aus einem Textilhandelsbetrieb. Mit Einbringungsvertrag vom 30. September 1999 brachte sie das Einzelunternehmen zum Stichtag 1. Jänner 1999 gemäß Art. III UmgrStG in die neu gegründete C-GmbH ein. Anlässlich einer im März ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat sich, gemeinsam mit anderen, als atypischer stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe der R. Gaststättenbetriebs GmbH (in weiterer Folge: R. GmbH) beteiligt. Die aus der Beteiligung resultierenden Einkünfte des Beschwerdeführers wurden unter einer der R. GmbH & atypisch stille Gesellschaft (in weiterer Folge: "atypisch stille Gesellschaft") vergebenen Steuernummer gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Der Beschwerdeführer hat sich, gemein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der atypische stille Gesellschafter hat für Verbindlichkeiten der "atypisch stillen Gesellschaft" die Haftung übernommen und aufgrund dessen Zahlungen an Gesellschaftsgläubiger geleistet. Diese Zahlungen stellen (soweit kein Regressanspruch gegen die übrigen Gesellschafter besteht) Ei... mehr lesen...