Mit Kaufvertrag vom 19. Dezember 1980 veräußerte die Beschwerdeführerin ein ihr gehöriges Einzelunternehmen um den Preis von insgesamt S 2,220.000,-- an die F. GmbH. Nach der Vertragsurkunde sollte der Kaufpreis in zehn Jahren in monatlichen Raten zu je S 15.167,-- entrichtet werden. Für den Kaufpreis wurde eine Wertsicherung vereinbart. In einer Beilage zu den Abgabenerklärungen für 1980 wurde - abgesehen von zwei Abschlagszahlungen von S 300.000,-- und S 100.000,-- - der Teilkau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1972 sind der Einkunftsart zuzurechnen, der die frühere Tätigkeit zuzuordnen war (Hinweis Hofstätter - Reichel, Kommentar, Randziffer 8,1 zu § 32 EStG 1972). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19911... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Erhöht sich ein in Raten zu entrichtender Veräußerungserlös auf Grund der Verwirklichung einer vereinbarten Wertsicherung, so stellt diese Erhöhung eine nachträgliche Betriebseinnahme dar, die iSd § 32 Z 2 EStG 1972 steuerlich zu erfassen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Der Ausfall einer bereits bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu erfassenden Forderung auf den Erlös aus der Betriebsveräußerung führt zu nachträglichen negativen Einkünften iSd § 32 Z 2 EStG 1972 (Hinweis E 16.6.1987, 86/14/0181, VwSlg 6233 F/1987). Zu solchen negativen Einkünften führt der Forderungsausfall in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Im Jahr 1984 erlitt er einen Verkehrsunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von ca. 1 Monat und anschließend eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Folge hatte. Im Jahr 1985 erhielt er von einem Versicherungsunternehmen eine Entschädigung für Verdienstentgang, die er dem Finanzamt gegenüber mit einem Betrag von S 234.358,-- erklärte und für die er den begünstigten Steuersatz nach § 37 EStG 1972 beantragte. Das Finanzamt versagte die ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/23 90/14/0130 1 Stammrechtssatz Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1972 ist eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften, die sonst verteilt auf mehrere Wirtschaftsperioden zu erfassen wären. Außerordentliche Einkünfte liegen demnach n... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Form eines protokollierten Einzelunternehmens einen Kinderbuchverlag. Für das Streitjahr erklärte sie eine Versicherungsentschädigung von 1,9 Mio S abzüglich eines Brandschadens von 900.000 S, somit 1 Mio S, als außerordentlichen Ertrag und beantragte, auf den nach Ausgleich mit dem laufenden Verlust verbleibenden Gewinn gemäß § 37 Abs 2 EStG 1972 den "Hälftesteuersatz" anzuwenden. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, "... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Der Verlust eines Lagerbestandes führt zwangsläufig stets auch zu einem Entfall künftiger Erträge; entscheidend ist jedoch, daß im konkreten Fall zwischen der geleisteten Entschädigung und dem durch den Entfall der Einnahmen eingetretenen Schaden nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht. Eine Versicherungsentschädigung wurde näm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Für die Auslegung des Entschädigungsbegriffes des § 32 Z 1 lit a EStG 1972 kommt es nicht auf die Bezeichnung durch den Geschädigten oder Ersatzpflichtigen an, sondern es ist der wahre wirtschaftliche Gehalt entscheidend (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0107; E 19.9.1989, 89/... mehr lesen...
Wie aus der Einkommensteuererklärung für 1989 und ihren Beilagen ersichtlich ist, bezog der Beschwerdeführer im Streitjahr unter anderem Funktionsgebühren als Funktionär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Aus einem der Abgabenerklärung angeschlossenen Schreiben des ÖGB ging hervor, daß dem Beschwerdeführer 1989 für seine Tätigkeit im Vorstand bzw. der Kontrollkommission eine "Abfertigung/Entschädigung" in Höhe von S 865.680,-- angewiesen worden sei. In der Abgabenerklärung bean... mehr lesen...
Wie aus der Einkommensteuererklärung für 1989 und ihren Beilagen ersichtlich ist, bezog der Beschwerdeführer im Streitjahr unter anderem Funktionsgebühren als Funktionär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Aus einem der Abgabenerklärung angeschlossenen Schreiben des ÖGB ging hervor, daß dem Beschwerdeführer 1989 für seine Tätigkeit im Vorstand bzw. der Kontrollkommission eine "Abfertigung/Entschädigung" in Höhe von S 865.680,-- angewiesen worden sei. In der Abgabenerklärung bean... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Einem Geldbetrag, der anläßlich des Ausscheidens des Abgabepflichtigen aus einer Funktion gewährt wird und dessen Höhe sich grundsätzlich nach der Dauer der Funktionsausübung richtet, fehlt es schon am Merkmal einer bereits eingetretenen oder einer drohenden Vermögensminderung, die durch diesen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 litb;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Entschädigungen im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Einem Geldbetrag, der anläßlich des Ausscheidens des Abgabepflichtigen aus einer Funktion gewährt wird und dessen Höhe sich grundsätzlich nach der Dauer der Funktionsausübung richtet, fehlt es schon am Merkmal einer bereits eingetretenen oder einer drohenden Vermögensminderung, die durch diesen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 litb;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Entschädigungen im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine pauschalierte Landwirtin, veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. November 1980 an eine Gemeinde Holz- und Streunutzungsrechte an einer im Eigentum dieser Gemeinde stehenden Grundparzelle um S 20,-- pro m2, das sind S 41.720,--. Zusätzlich wurde der Holzbestand um S 10,-- pro m2 abgelöst. Bei einer 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, daß der Veräußerungserlös aus diesem Geschäft nicht unter die Durchschnittssat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Mitglieder einer Grundstücksgemeinschaft, welche in der Erklärung der Einkünfte für 1986 den ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs. 2 Z. 4 EStG 1972 für einen Betrag in der Höhe von S 2 Mio beantragte. Dieser Betrag stelle eine Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen auf Grund einer vorzeitigen Kündigung durch einen Mieter dar. Das Finanzamt gab dem Antrag keine Folge, weil keinerlei Vereinbarung über eine Entschädigungszahlung bei Beendigung des Mietve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn mit dem Nachmieter nur mehr ein geringerer Mietzins vereinbart werden konnte als mit dem Vormieter, ist in der zur Abgeltung der Mietzinsdifferenz geleisteten Zahlung durch den Vormieter eine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 zu erblicken. European Case... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die unmittelbar für eine erbrachte Leistung vereinnahmt werden (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1;EStG 1972 §37;VwRallg;
Rechtssatz: Es steht dem Begriff der "Entschädigung" nicht entgegen, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten eine Vereinbarung über die Abgeltung eines drohenden Schadens trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140006.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 1975 stellte er diese Tätigkeit ein, bezog in den Folgejahren eine Pension und bemühte sich um die Einbringung offener Honorarforderungen aus seiner ehemaligen Tätigkeit. Für das Jahr 1984 beantragte er die Berücksichtigung von "Vorleistungen" an einen ehemaligen Klienten namens H. im Ausmaß von S 223.171,-- als Werbungskosten bei seinen Pensionseinkünften. H. sei krankheitshalber arbeitsunfähig geworden und könne von seiner... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
FJ 1994/9 S 197-208;
ÖStZB 1991/34;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß Kosten für die Einbringung betrieblicher Forderungen Betriebsausgaben darstellen und daß dies auch für Einbringungsmaßnahmen gilt, die erst nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit gesetzt werden (§ 32 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Entschädigung für Aufwuchsentgang und Flurschäden (durch Nutzung vom Grundeigentümer eingeräumter Rechte) an einem verpachteten Grundstück führt auch dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Pächter von seinem Recht auf Zinsminderung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Schadenersatz für Vermögenseinbußen unterliegt dann der Einkommensteuerpflicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Erzielung konkreter Einnahmen steht. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die Wahl der Bezeichnung des Leistungsgrundes (hier: Ersatz von Aufwuchsentgang durch Geländekorrekturen an einem als Schiabfahrt genüt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 litc;EStG 1972 §32 Z1 litd;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1972 §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Entschädigung, die für die Aufgabe von Bestandrechten an Geschäftsräumen iZm einer tatsächlichen oder unmittelbar drohenden Enteignung des Bestandgegenstandes, bzw. für die Aufgabe von Bestandrechten iZm deren unmittelbar drohenden zwangsweisen Auflösung im Hinbl... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 32 Z 1 lit a EStG 1972 schafft keine neue, zu den Einkunftsarten des § 2 Abs 3 EStG 1972 hinzutretende Einkunftsart. Sie dehnt vielmehr nur die Begriffsbestimmungen, die die vorangehenden §§ 21 bis 31 EStG 1972 für diese Einkunftsarten gebracht haben, auch auf Tatbestände aus, die ihrem Wesen nach nicht o... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §29 Z1EStG 1972 §32 Z1 lita Beachte Besprechung in:SWK 34/2020, S. 1582-1585;
Rechtssatz: Rentenzahlungen nach § 1327 ABGB sind nach § 29 Z 1 erster Satz EStG steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge (Schadenersatzrenten) und keine nach dem zweiten Satz der Gesetzesstelle steuerfreie (nicht steuerbare) Unterhaltsrenten. ... mehr lesen...