RS Vwgh 1992/10/20 89/14/0094

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §32 Z1 lita;

Rechtssatz

Für die Auslegung des Entschädigungsbegriffes des § 32 Z 1 lit a EStG 1972 kommt es nicht auf die Bezeichnung durch den Geschädigten oder Ersatzpflichtigen an, sondern es ist der wahre wirtschaftliche Gehalt entscheidend (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0107; E 19.9.1989, 89/14/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140094.X01

Im RIS seit

20.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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