Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Der Ausfall der bereits bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu erfassenden Forderung auf den Erlös aus der Betriebsveräußerung zufolge einer Vertragsänderung in einem späten Jahr führt in diesem späteren Jahr zu nachträglichen negativen Einkünften im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1972. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit bzw aus einem früheren Rechtsverhältnis gehören auch dann zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs 3 EStG 1972, wenn sie dem Steuerpflichtigen als Rechtnachfolger zufließen, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Steuerpflichtige Gesamtrechtsnachfolger oder nur Einzelrechtsnachfolger ist. Das Geset... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0113 E 21. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0123 E 16. September 1986 VwSlg 6146 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Veräußerung einer Einkunftsquelle, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, ist eine Entschädigung für den Verlust der Einkunftsquelle gleichzusetzen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Erkenntnisse vom 25.10.1977, 1173/73 und 16.9.1986, 83/14/0123, stehen miteinander nicht in Widerspruch. Beide Entscheidungen sehen den Tatbestand des § 32 Z 1 lit a EStG nur bei einem - bereits bestehenden oder konkret zu erwartenden - Einnahmenverlust (und nicht beim Verlust der Einkunftsquelle selbst) erfüllt. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0123 E 16. September 1986 VwSlg 6146 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Ein Fruchtgenußrecht ist regelmäßig als Einkunftsquelle des Fruchtgenußberechtigten anzusehen, wenn diesem die Einkünfte aus dem Fruchtgenuß steuerlich zuzurechnen sind. European C... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Auffassung von Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, S 687, zweiter Absatz, wonach Entschädigungen an den Fruchtnießer für die Aufgabe des Fruchtgenußrechtes unter § 32 Z 1 lit a EStG fallen würden, wird zu dieser allgemeinen Form aus den im E 16.9.1986, 83/14/0123, angeführten Gründen nicht geteil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0123 E 16. September 1986 VwSlg 6146 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Steht einer Person das Fruchtgenußrecht an mehreren Liegenschaften zu und wird ein Teil der Liegenschaften mit der Wirkung veräußert, daß auch das Fruchtgenußrecht an den veräußerten Liegenschaftsteilen erlischt, dann erfähr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Verwaltungsbehörden oder Sozialversicherungsträger zum selben Ergebnis - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Besteuerung von Rentenzahlungen aus einer Betriebsveräußerung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986130096.X01 Im RIS seit 22.10.1986 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Der Veräußerung einer Einkunftsquelle, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, ist eine Entschädigung für den Verlust der Einkunftsquelle gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1983140123.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Ein Fruchtgenußrecht ist regelmäßig als Einkunftsquelle des Fruchtgenußberechtigten anzusehen, wenn diesem die Einkünfte aus dem Fruchtgenuß steuerlich zuzurechnen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1983140123.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Steht einer Person das Fruchtgenußrecht an mehreren Liegenschaften zu und wird ein Teil der Liegenschaften mit der Wirkung veräußert, daß auch das Fruchtgenußrecht an den veräußerten Liegenschaftsteilen erlischt, dann erfährt die fruchtgenußberechtigte Person mit der Minderung ihres Fruchtgenußrechtes eine Minderun... mehr lesen...