Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Einem Geldbetrag, der anläßlich des Ausscheidens des Abgabepflichtigen aus einer Funktion gewährt wird und dessen Höhe sich grundsätzlich nach der Dauer der Funktionsausübung richtet, fehlt es schon am Merkmal einer bereits eingetretenen oder einer drohenden Vermögensminderung, die durch diesen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 litb;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Entschädigungen im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Einem Geldbetrag, der anläßlich des Ausscheidens des Abgabepflichtigen aus einer Funktion gewährt wird und dessen Höhe sich grundsätzlich nach der Dauer der Funktionsausübung richtet, fehlt es schon am Merkmal einer bereits eingetretenen oder einer drohenden Vermögensminderung, die durch diesen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 litb;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Entschädigungen im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine pauschalierte Landwirtin, veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. November 1980 an eine Gemeinde Holz- und Streunutzungsrechte an einer im Eigentum dieser Gemeinde stehenden Grundparzelle um S 20,-- pro m2, das sind S 41.720,--. Zusätzlich wurde der Holzbestand um S 10,-- pro m2 abgelöst. Bei einer 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, daß der Veräußerungserlös aus diesem Geschäft nicht unter die Durchschnittssat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Mitglieder einer Grundstücksgemeinschaft, welche in der Erklärung der Einkünfte für 1986 den ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs. 2 Z. 4 EStG 1972 für einen Betrag in der Höhe von S 2 Mio beantragte. Dieser Betrag stelle eine Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen auf Grund einer vorzeitigen Kündigung durch einen Mieter dar. Das Finanzamt gab dem Antrag keine Folge, weil keinerlei Vereinbarung über eine Entschädigungszahlung bei Beendigung des Mietve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn mit dem Nachmieter nur mehr ein geringerer Mietzins vereinbart werden konnte als mit dem Vormieter, ist in der zur Abgeltung der Mietzinsdifferenz geleisteten Zahlung durch den Vormieter eine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 zu erblicken. European Case... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die unmittelbar für eine erbrachte Leistung vereinnahmt werden (Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1;EStG 1972 §37;VwRallg;
Rechtssatz: Es steht dem Begriff der "Entschädigung" nicht entgegen, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten eine Vereinbarung über die Abgeltung eines drohenden Schadens trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140006.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 1975 stellte er diese Tätigkeit ein, bezog in den Folgejahren eine Pension und bemühte sich um die Einbringung offener Honorarforderungen aus seiner ehemaligen Tätigkeit. Für das Jahr 1984 beantragte er die Berücksichtigung von "Vorleistungen" an einen ehemaligen Klienten namens H. im Ausmaß von S 223.171,-- als Werbungskosten bei seinen Pensionseinkünften. H. sei krankheitshalber arbeitsunfähig geworden und könne von seiner... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
FJ 1994/9 S 197-208;
ÖStZB 1991/34;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß Kosten für die Einbringung betrieblicher Forderungen Betriebsausgaben darstellen und daß dies auch für Einbringungsmaßnahmen gilt, die erst nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit gesetzt werden (§ 32 Z 2 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Entschädigung für Aufwuchsentgang und Flurschäden (durch Nutzung vom Grundeigentümer eingeräumter Rechte) an einem verpachteten Grundstück führt auch dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Pächter von seinem Recht auf Zinsminderung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Schadenersatz für Vermögenseinbußen unterliegt dann der Einkommensteuerpflicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Erzielung konkreter Einnahmen steht. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die Wahl der Bezeichnung des Leistungsgrundes (hier: Ersatz von Aufwuchsentgang durch Geländekorrekturen an einem als Schiabfahrt genüt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 litc;EStG 1972 §32 Z1 litd;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1972 §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Entschädigung, die für die Aufgabe von Bestandrechten an Geschäftsräumen iZm einer tatsächlichen oder unmittelbar drohenden Enteignung des Bestandgegenstandes, bzw. für die Aufgabe von Bestandrechten iZm deren unmittelbar drohenden zwangsweisen Auflösung im Hinbl... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 32 Z 1 lit a EStG 1972 schafft keine neue, zu den Einkunftsarten des § 2 Abs 3 EStG 1972 hinzutretende Einkunftsart. Sie dehnt vielmehr nur die Begriffsbestimmungen, die die vorangehenden §§ 21 bis 31 EStG 1972 für diese Einkunftsarten gebracht haben, auch auf Tatbestände aus, die ihrem Wesen nach nicht o... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §29 Z1EStG 1972 §32 Z1 lita Beachte Besprechung in:SWK 34/2020, S. 1582-1585;
Rechtssatz: Rentenzahlungen nach § 1327 ABGB sind nach § 29 Z 1 erster Satz EStG steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge (Schadenersatzrenten) und keine nach dem zweiten Satz der Gesetzesstelle steuerfreie (nicht steuerbare) Unterhaltsrenten. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Der Ausfall der bereits bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu erfassenden Forderung auf den Erlös aus der Betriebsveräußerung zufolge einer Vertragsänderung in einem späten Jahr führt in diesem späteren Jahr zu nachträglichen negativen Einkünften im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1972. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit bzw aus einem früheren Rechtsverhältnis gehören auch dann zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs 3 EStG 1972, wenn sie dem Steuerpflichtigen als Rechtnachfolger zufließen, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Steuerpflichtige Gesamtrechtsnachfolger oder nur Einzelrechtsnachfolger ist. Das Geset... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0113 E 21. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0123 E 16. September 1986 VwSlg 6146 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Veräußerung einer Einkunftsquelle, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, ist eine Entschädigung für den Verlust der Einkunftsquelle gleichzusetzen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Erkenntnisse vom 25.10.1977, 1173/73 und 16.9.1986, 83/14/0123, stehen miteinander nicht in Widerspruch. Beide Entscheidungen sehen den Tatbestand des § 32 Z 1 lit a EStG nur bei einem - bereits bestehenden oder konkret zu erwartenden - Einnahmenverlust (und nicht beim Verlust der Einkunftsquelle selbst) erfüllt. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0123 E 16. September 1986 VwSlg 6146 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Ein Fruchtgenußrecht ist regelmäßig als Einkunftsquelle des Fruchtgenußberechtigten anzusehen, wenn diesem die Einkünfte aus dem Fruchtgenuß steuerlich zuzurechnen sind. European C... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Auffassung von Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, S 687, zweiter Absatz, wonach Entschädigungen an den Fruchtnießer für die Aufgabe des Fruchtgenußrechtes unter § 32 Z 1 lit a EStG fallen würden, wird zu dieser allgemeinen Form aus den im E 16.9.1986, 83/14/0123, angeführten Gründen nicht geteil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0123 E 16. September 1986 VwSlg 6146 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Steht einer Person das Fruchtgenußrecht an mehreren Liegenschaften zu und wird ein Teil der Liegenschaften mit der Wirkung veräußert, daß auch das Fruchtgenußrecht an den veräußerten Liegenschaftsteilen erlischt, dann erfähr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §67 Abs10;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 1972 spricht zwar nur von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, doch können bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Urteile der Gerichte und Bescheide der Verwaltungsbehörden oder Sozialversicherungsträger zum selben Ergebnis - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Besteuerung von Rentenzahlungen aus einer Betriebsveräußerung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986130096.X01 Im RIS seit 22.10.1986 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §32 Z1 lita;
Rechtssatz: Der Veräußerung einer Einkunftsquelle, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, ist eine Entschädigung für den Verlust der Einkunftsquelle gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1983140123.X01 Im RIS sei... mehr lesen...