RS Vwgh 1991/10/8 91/14/0013

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Veröffentlicht am 08.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §32 Z1;
EStG 1972 §37 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die unmittelbar für eine erbrachte Leistung vereinnahmt werden

(Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140013.X04

Im RIS seit

08.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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