RS Vwgh 1992/10/20 89/14/0094

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §32 Z1 lita;

Rechtssatz

Der Verlust eines Lagerbestandes führt zwangsläufig stets auch zu einem Entfall künftiger Erträge; entscheidend ist jedoch, daß im konkreten Fall zwischen der geleisteten Entschädigung und dem durch den Entfall der Einnahmen eingetretenen Schaden nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht. Eine Versicherungsentschädigung wurde nämlich nicht als Ersatz für entgangene bzw entgehende Einnahmen, sondern für den Verlust des Lagerbestandes geleistet (Hinweis E 14.10.1981, 3087/79; E 16.9.1986, 83/14/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140094.X02

Im RIS seit

20.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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