RS Vwgh 1994/2/23 92/13/0212

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §32 Z2;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend einen Übergabsvertrag über die Kommanditanteile zweier Abgabepflichtigen (Ehegatten), auf Grund dessen sie eine Bareinlage an die Gesellschaft zu leisten hatten, die durch Kredit finanziert wurde. Die dafür aufgelaufenen Kreditzinsen, für die beide Abgabepflichtigen (Ehegatten) anteilsmäßig einzustehen hatten, können vom Ehegatten, der auch die seine Ehegattin treffende Leistung erbracht hatte, nur insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, als sie durch seinen Mitunternehmeranteil veranlaßt sind (Hinweis E 23.2.1994, 92/13/0289).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130212.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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