Die Beschwerdeführerin war Kommanditistin der Firma K. & Co KG in Wien. Der unter anderem die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern regelnde § 7 des Gesellschaftsvertrages vom 25. April 1967 lautete: "§ 7 Bilanz, Verteilung des Gewinnes und Verlustes (1) Das Geschäftsjahr des Unternehmens ist ein Wirtschaftsjahr, welches mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Vertrages und dem gleichen Tage der darauffolgenden Jahre jeweils beginnt. Die Jah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Steht im Zeitpunkt der Bilanzerstellung (hier: im Zeitpunkt der Bescheiderlassung betreffend die Schätzung der Einkünfte der KG und des Anteiles des Abgabepflichtigen an diesen Einkünften, da es infolge eines Insolvenzverfahrens zur Erstellung von Bilanzen zu de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Im Rahmen der im Beschwerdefall nach den Bestimmungen des § 5 EStG 1972 (durch Schätzung nach § 184 BAO) vorzunehmenden Gewinnermittlung kommt es auf das Zufließen (vgl § 19 EStG 1972) der dem Abgabepflichtigen zuzuordnenden Einkünfte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin sind zu gleichen Teilen Eigentümer eines pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt ca. 15 ha, wovon je die Hälfte auf Acker- und Grünland entfallen. Im Zuge einer den Beschwerdeführer betreffenden Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1985 stellte der Prüfer im wesentlichen folgendes fest: Der Beschwerdeführer habe 1976 zu dem 1974 erworbenen Mähdrescher weitere a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23UStG 1972 §22 Abs4
Rechtssatz: Ausführungen zum Lohndrusch, insbesondere ob er als der Landwirtschaft wirtschaftlich untergeordnet zu betrachten ist. Taugliche Beurteilungskritierien sind das Verhältnis der Umsätze (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125) und der Umfang des eingesetzten Anlagevermögens. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28EStG 1972 §2 Abs2EStG 1972 §2 Abs3 Z3EStG 1972 §23GewStG §1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0058 2 Stammrechtssatz Stellt ein Unternehmen seinem äußeren Erscheinungsbild nach einen Gewerbebetrieb dar, so sind solche Tätigkeiten, die nicht der Liebhaberei in der ursprünglichen Bedeutung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28EStG 1972 §2 Abs2EStG 1972 §2 Abs3 Z3EStG 1972 §23GewStG §1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0058 1 Stammrechtssatz Aus der Umschreibung der Begriffe "Einkommen" und "Einkünfte" iSd § 2 Abs 2 EStG 1972 ist abzuleiten, daß nur Tätigkeiten, die auf Dauer gesehen Gewinne bzw Einnahmenübersc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23GewStG §1UStG 1972 §22 Abs4
Rechtssatz: Die Abgrenzungsmerkmale zwischen Gewerbebetrieb und landwirtschaftlichem Nebenbetrieb sind auf den Gebieten der Einkommensteuer und Gewerbesteuer einerseits und der Umsatzsteuer andererseits die gleichen. Ein Nebenbetrieb muß auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbe... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage, die durch die Veräußerung des Betriebes ausgelöst wird, dem letzten laufenden Gewinn oder dem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1972 zuzurechnen ist. Diese Rechtsfrage hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits wiederholt entschieden; er ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die gewinnerhöhende Auflösung einer Investition... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2;GewStG §6 Abs2;
Rechtssatz: Die bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung einer Investitionsrücklage vorgesehene Nachversteuerung soll nach dem Willen des Gesetzgebers gleichermaßen im Bereich der Einkommensteuer als auch im Bereich der Gewerbesteuer wirksam werden. An diesem Auslegungserg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war nach eigenem Vorbringen in der Zeit von Juli 1970 bis 31. Dezember 1978 Geschäftsführer einer inländischen GmbH (im folgenden M-GmbH genannt), deren Unternehmensgegenstand der Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln war. Der Großteil der Produkte wurde von einer in der BRD ansässigen GmbH & Co. KG (im folgenden KG genannt) bezogen, die die Muttergesellschaft der M-GmbH war. Für die Jahre 1975 bis 1981 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung s... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;HGB §161;HVertrG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 610;
Rechtssatz: Sachliche Weisungen, die ein Abgabepflichtiger von einer KG als seinem Auftraggeber entgegennimmt, sind ihrer Art nach im Geschäftsleben allgemein üblich und sprechen keineswegs gegen das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Kalenderjahre 1983 und 1984 neben positiven Einkünften aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung (für das Kalenderjahr 1983 auch sonstige Einkünfte) Verluste aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb (letztere 1983: S 363.992,-- und 1984: S 433.204,--). In den Umsatzsteuererklärungen führte der Beschwerdeführer die Streitsache - Herstellung, Verkauf und Vermietung von Wohnmobilen - betreffend für das Jahr 1983 keine und für das Ja... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/15 89/14/0187 3 Stammrechtssatz Tätigkeiten, die das typische Bild eines Gewerbebetriebes aufweisen, haben die Vermutung einer steuerlich relevanten Tätigkeit für sich. Es ist aber als Indiz einer mangelnden Gewinnabsicht anzusehen, wenn ein Steuerpflichtiger neb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt seine Tätigkeit auf Grund eines am 19. Juli 1974 ausgestellten Gewerbescheines für das Gewerbe "Baukoordination unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit" aus. Auf eine entsprechende Anfrage des Finanzamtes vertrat der Beschwerdeführer in einer Beilage zu einer Eingabe vom 27. Februar 1987 die Auffassung, daß seine Berufstätigkeit der eines Architekten vergleichbar sei. Er wickle im Auftrag eines Bauherrn die gesamte technische, o... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs2;BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist nicht entscheidend, ob die zu beurteilend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;ZivTG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp ist es ohne Bedeutung, wenn der Inhalt der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen zwar dem Berufsbil... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Beilage zur Gewerbesteuererklärung 1986 führte er aus, eine Gewerbesteuerpflicht sei nicht gebeben, da keine inländische Betriebsstätte bestehe. Er halte sich lediglich ca. 1 Tag im Monat in seinem Wohnort auf, ansonsten befinde er sich auf Auslandsfahrt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bejahte die belangte Behörde die Gewerbesteuerpflicht des Beschwerdeführers, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23;GewStG §1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Tätigkeit eines selbständigen Fernfahrers handelt es sich um eine solche, die weitgehend außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung ausgeübt werden kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist als Betriebsstätte iSd § 1 GewSt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur
Begründung: einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollzieht (Hinweis Lenski-Steinber... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23;GewStG §1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einem selbständigen Fernfahrer kann - wie bei einem selbständigen Handelsvertreter (Hinweis E 25.2.1987, 84/13/0053) - eine Betriebsstätte auch durch eine Wohnung begründet sein. Es genügt, daß sich in der Wohnung eine, wen... mehr lesen...
In Streit steht im Beschwerdefall allein, ob die Tätigkeit der Beschwerdeführerin, die im wesentlichen in der Verarbeitung von Perlen zu Schmuckstücken besteht, eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. a oder eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 23 Z. 1 EStG 1972 bildet. Die belangte Behörde unterstellt in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid eine gewerbliche Tätigkeit, während die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit in der wegen inhaltlicher... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt seit März 1982 die Tätigkeit eines sogenannten "Wenders" aus. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die darauf abzielt, kranken Menschen durch Handauflegen und Kräfteübertragung Heilung bzw. Linderung zu verschaffen. Eine beim Beschwerdeführer durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte fest, daß er aus dieser Tätigkeit auch Umsätze und Einkünfte bzw. Einkommen und Gewerbeerträge erzielt habe. Die BP ermittelte die Abgabenbemessungsgrundlagen ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UrhG §3 Abs1;
Rechtssatz: Nicht nur Kunstwerke, sondern auch Werke des Kunsthandwerkes werden in der Regel vom Hersteller selbst, in eigener Person, geschaffen. Urhebereigenschaft kann auch einem Kunsthandwerker zukommen (Hinweis E 2.12.1966, 1516/65; E 26.3.1969, 1320/68, VwSlg 3885 F/1969). Die Ausar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Herstellung von Schmuckstücken (hier: Kropfbänder), die sich durch gehobenes Schmuckdesign, geschmackvolle Komposition und hervorragende handwerkliche Fertigkeit auszeichnen, ist nicht als künstlerisch im Sinne des § 23 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1972 zu qualifizieren, wenn die eigenschöpferische Tätigkeit ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;GewO 1973 §1;
Rechtssatz: § 23 Z 1 EStG 1972 und § 28 BAO definieren den Begriff des Gewerbebetriebes eigenständig, weshalb es nicht mehr darauf ankommt, ob sich eine Tätigkeit mit § 1 der GewO 1973 deckt (Hinweis E 10.11.1987, 87/14/0165; E 5.4.1989, 88/13/0064). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Nachhaltigkeit iSd § 23 Z 1 EStG 1972 und des § 28 BAO kann die Abgabenbehörde allein auf Grund der Tatsache annehmen, daß ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit durch Jahre hindurch ausübt. Auf die Gewinnabsicht, die sich als Willensakt regelmäßig nicht unmitte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnete sich in seinen Abgabenerklärungen für 1985 als Industrieberater und wies neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb ab 1. Oktober 1985 aus. Gegen die erklärungsgemäß ergangenen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide 1985 erhob er Berufung, weil die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Ingenieurkonsulent entgegen der irrtümlichen Erklärung unter § 22 Abs. 2 Z. 1 EStG 1972 fielen. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die bela... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 125;
Rechtssatz: Von einer der Berufstätigkeit des Ziviltechnikers ähnlichen Tätigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, abgesehen von einer durch gehobene Vorbildung gekennzeichnete... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 125; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Der unmittelbare Produktionsprozeß, zu dem auch die Auswahl (Planung) der für den jeweiligen Markt geeigneten Produkte, deren Qualitätsbe... mehr lesen...