Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151 Abs1;ABGB §1154;ABGB §1170;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 2000, 638-642;
ÖStZB 1991, 485; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0209 E 13. Dezember 1989 VwSlg 6460 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgrenzungsfragen zwischen s... mehr lesen...
Die wesentlichen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages über die Errichtung der beschwerdeführenden GmbH & Co KG lauten: "II. In dieser Gesellschaft ist die K. GmbH vollhaftende Gesellschafterin und zwar sowohl mit der Funktion eines Arbeitsgesellschafters als auch mit einer Vermögenseinlage von S 100.000,--. J.P. tritt als Kommanditist ein mit einer Kommanditeinlage von S 50.000,--. Darüberhinaus übernimmt er noch die Haftung bis zu 80 % seiner Kommanditeinlage für Gesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Beachte Bespr ECOLEX 4/1991, S 278;
Rechtssatz: Verluste über die Einlage des Kommanditisten hinaus können im Jahre der Entstehung nicht den Kommanditisten, sondern nur den Komplementär treffen, der solange dafür einsteht, bis diese Verluste durch spätere Gewinne abgedeckt sind. Die dazu verwendeten Gewinnanteile sind dementsprec... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in:Bespr ECOLEX 4/1991, S 278; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1661/79 E 15. April 1980 VwSlg 5471 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Ist der Kommanditist einer KG nach dem Gesellschaftsvertrag nach Leistung der bedungenen Einlage in keinem Fall zu irgendeiner Nachschußpflicht verhalten, so sind die ihm vertraglich ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Jänner 1978 erteilte der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 22. März 1961, betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 426/75, die "Bewilligung zur freiberuflichen Ausübung des physikotherapeutischen Dienstes". Das Finanzamt beurteilte in den Einkommen- und Gewerbesteuerbesc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AbgÄG 1984;EStG 1972 §22 Abs1 idF 1984/531;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;KrPflG 1961 §26 Abs1 idF 1969/095;KrPflG 1961 §52 Abs4 idF 1975/426;
Rechtssatz: Ausf zur Qualifikation von Einkünften aus einer "freiberuflichen Ausübung des physikotherapeutischen Dienstes" iSd § 52 Abs 4... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jede im Rahmen einer anderen Tätigkeit - im Rahmen eines bestimmten Berufes - entfaltete unterrichtende Tätigkeit verleiht der anderen Tätigkeit (einem bestimmten Beruf) insgesamt den Charakter einer unterrichtenden Tätigkeit. Der Betriebsberater, der Werbeberater, der Versicherungsbera... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1;VwRallg;
Rechtssatz: Von einer unterrichtenden Tätigkeit kann nur gesprochen werden, wenn bestimmte Fertigkeiten und/oder Kenntnisse didaktisch aufbereitet und in systemgerechter Weise mit einem bestimmten Lehrziel vermittelt werden, wobei diese Tätigkeit im Vordergrund einer all... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Obmann eines seit 1981 bestehenden Vereins (Reitclub). Nach den Vereinsstatuten obliegt dem Obmann die Vertretung des Vereins nach außen. Der Beschwerdeführer erstattete als gesetzlicher Vertreter des Vereins hinsichtlich des Reitclub-Buffets für die Streitjahre Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Alkoholabgabe, Körperschaft- und Gewerbesteuer, letztere nur für die Jahre 1984 bis 1986). Die Umsatzsteuer sowie die Alkoholabgabe wurde für die St... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §26;ABGB §863;BAO §23 Abs2;BAO §31;BAO §45 Abs2;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VereinsG 1951 §4 Abs2 litd;
Rechtssatz: Ein Vereinsbuffet (hier: eines R... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist auf Grund eines auf das Werbegraphikergewerbe ausgestellten Gewerbescheines als "Graphiker/Designer" tätig. Für 1986 erklärte er Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, da seine Tätigkeit als künstlerisch zu qualifizieren sei. Der Großteil der durchgeführten Arbeiten wäre kreativ (eigenschöpferisch). Es handle sich um Firmensymbole/Schriftzeichen, gemalte oder gezeichnete Motive für Prospekte oder Plakate und Panoramen aus topographischen Unterlagen. Die Leistun... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erklärte seine Einkünfte von 1977 bis 1983 als solche aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt folgte dieser Einstufung nicht und stufte die Einkünfte als gewerbliche ein. Eine Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1983 bestätigte diese Einstufung. Dagegen berief der Mitbeteiligte, weil er künstlerisch tätig sei. Im Berufungsverfahren stellte er seine künstlerische Vorbildung und Entwicklung sowie seine Tätigkeit bei einem Sportartikelunternehmen dar. Er legte Schrei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer scheint im Gewerberegister als Werbegraphiker auf. Er ist seit 1. Juni 1983 nur für einen Auftraggeber tätig. Im mit diesem abgeschlossenen Werkvertrag übernahm er alle Aktivitäten eines Illustrators, schwerpunktmäßig Konzeption, lay-out und Reinzeichnung von Titelseiten diverser Verlagsobjekte. Auf Grund dieses Werkvertrages gestaltete der Beschwerdeführer die Deckblätter von Sonderbeilagen einer Zeitung. Die Themen der Arbeiten wurden vom Auftraggeber bestimmt u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z8;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 196;
Rechtssatz: "Kreative Beratung", die Tätigkeit als "Ideengeber und kreativer künstlerischer Berater", dessen Ideen, künstlerische oder technische Einfälle honoriert werden, sind nur dann selbständige Arbeit iSd EStG 1972, wenn sie dem Tatbes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 198;
Rechtssatz: Die Merkmale für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit sind von der Beh unter Berücksichtigung eines repräsentativen Querschnittes der Arbeiten, die die steuerlich relevante Tätigkeit bildeten, zu b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0020 5 Stammrechtssatz Maßgebend für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes. Er... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 196; Rechtssatz: Maßgebend für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise der Gestaltung des Gegenstandes. Erfolgt diese nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstwerk - zB Malerei, Bildhauerei, Architektur - charakteristisch sind, oder ist sie auf dieselbe Stufe wie diese zu stellen, weil die Tätigkeit eine vergleichbare weitreich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 198; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0020 5 Stammrechtssatz Maßgebend für die Beurteilung, ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließl... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, welcher sich selbst als "Überprüfer von Gemeindeabgaben" bezeichnet, fand 1987 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1980 bis 1983 statt. Im Rahmen derselben wurden die Einkünfte des Beschwerdeführers, die bisher von der Finanzverwaltung als solche aus selbständiger Arbeit qualifiziert worden waren, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt. Auch die vom Beschwerdeführer erklärten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurden den Einkünften au... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin (GmbH) betreibt die Verwertung von Erfindungen und den Handel mit Waren für diesen Zweck. An der GmbH waren im Streitzeitraum der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer zusammen mit ihren Ehegattinnen zu je 25 % beteiligt. Der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer schlossen sich darüber hinaus im Jahre 1975 zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zwecks Verwertung von Erfindungen zusammen. Diese GbR anerkannte das Finanzamt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 173;
Rechtssatz: Hat die belBeh nicht in nachvollziehbarer Weise dargelegt, warum Einkünfte aus einer gleichen Tätigkeit (hier: Beratung verschiedener Gemeinden in steuerlichen Rechtsfragen) von einem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;WTBO §27 Abs4;
Rechtssatz: Der von der Rechtsprechung im Steuerrecht geforderten Publizität für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen ist dadurch, daß ein Steuerberater (hier: Wirtschaftstreuhänder) den Gesellsc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine behauptete unechte stille Gesellschaft kann bei Vorliegen gesellschaftlicher und familiärer Verflechtungen steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angeh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: AusfzF, ob die behauptete Gründung einer unechten stillen Gesellschaft ihren Niederschlag in mittels EDV geführten Geschäftsbüchern gefunden hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990130069.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine (unechte) stille Gesellschaft muß wengistens gegenüber dem Finanzamt in Erscheinung treten oder zumindest in den Büchern und Aufzeichnungen ihren Niederschlag finden (Hinweis E 13.6.1989, 86/14/0037). European Case La... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, dessen Ehegattin (in der Folge nur: Ehegattin) aus einer Fremdenpension Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, bezieht als Pensionist Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die ab dem Jahr 1977 aktenkundigen Anträge auf Berücksichtigung erhöhter Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte wurden jeweils rechtzeitig bis zum 31. März des folgenden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr von einem vom Beschwerdeführer bevollmächtigten und zur Empfangnahme von Schrift... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, war seit 1976 als Kommanditistin an einer GmbH & Co KG (Hotel- und Kurbetrieb) und als Gesellschafterin an der Komplementär-GmbH beteiligt. Für 1981 machte sie im Rahmen der Gewinnermittlung ihrer Rechtsanwaltskanzlei unter anderem einen "außerordentlichen Aufwand" für die Kommanditgesellschaft als Betriebsausgabe geltend. Hiezu brachte sie im Verwaltungsverfahren im wesentlichen vor, die Beteiligung an der KG habe sich für ihre Anw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Übt ein Steuerpflichtiger neben seiner selbständigen Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit aus, sind diese Betätigungen nach allgemeinen Grundsätzen voneinander zu trennen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198914... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §308 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §59 Abs1;EStG 1972 §63 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 203;
Rechtssatz: AusfzF, wodurch ein Steuerberater die im Verkehr mit der Abgabenbehörde und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1972 §23;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Die Beteiligung eines Rechtsanwaltes an einem Hotelbetrieb und Kurbetrieb gehört keinesfalls zu seinen beruflichen Obliegenheiten. Daraus erwachsende Aufwendungen stellen demnach auch unter dem Blickwinkel der aus dem Eingehen des Gesel... mehr lesen...