Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;ZivTG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp ist es ohne Bedeutung, wenn der Inhalt der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen zwar dem Berufsbil... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Beilage zur Gewerbesteuererklärung 1986 führte er aus, eine Gewerbesteuerpflicht sei nicht gebeben, da keine inländische Betriebsstätte bestehe. Er halte sich lediglich ca. 1 Tag im Monat in seinem Wohnort auf, ansonsten befinde er sich auf Auslandsfahrt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bejahte die belangte Behörde die Gewerbesteuerpflicht des Beschwerdeführers, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23;GewStG §1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Tätigkeit eines selbständigen Fernfahrers handelt es sich um eine solche, die weitgehend außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung ausgeübt werden kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist als Betriebsstätte iSd § 1 GewSt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur
Begründung: einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollzieht (Hinweis Lenski-Steinber... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §29;EStG 1972 §23;GewStG §1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einem selbständigen Fernfahrer kann - wie bei einem selbständigen Handelsvertreter (Hinweis E 25.2.1987, 84/13/0053) - eine Betriebsstätte auch durch eine Wohnung begründet sein. Es genügt, daß sich in der Wohnung eine, wen... mehr lesen...
In Streit steht im Beschwerdefall allein, ob die Tätigkeit der Beschwerdeführerin, die im wesentlichen in der Verarbeitung von Perlen zu Schmuckstücken besteht, eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. a oder eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 23 Z. 1 EStG 1972 bildet. Die belangte Behörde unterstellt in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid eine gewerbliche Tätigkeit, während die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit in der wegen inhaltlicher... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt seit März 1982 die Tätigkeit eines sogenannten "Wenders" aus. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die darauf abzielt, kranken Menschen durch Handauflegen und Kräfteübertragung Heilung bzw. Linderung zu verschaffen. Eine beim Beschwerdeführer durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte fest, daß er aus dieser Tätigkeit auch Umsätze und Einkünfte bzw. Einkommen und Gewerbeerträge erzielt habe. Die BP ermittelte die Abgabenbemessungsgrundlagen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Herstellung von Schmuckstücken (hier: Kropfbänder), die sich durch gehobenes Schmuckdesign, geschmackvolle Komposition und hervorragende handwerkliche Fertigkeit auszeichnen, ist nicht als künstlerisch im Sinne des § 23 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1972 zu qualifizieren, wenn die eigenschöpferische Tätigkeit ge... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UrhG §3 Abs1;
Rechtssatz: Nicht nur Kunstwerke, sondern auch Werke des Kunsthandwerkes werden in der Regel vom Hersteller selbst, in eigener Person, geschaffen. Urhebereigenschaft kann auch einem Kunsthandwerker zukommen (Hinweis E 2.12.1966, 1516/65; E 26.3.1969, 1320/68, VwSlg 3885 F/1969). Die Ausar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;GewO 1973 §1;
Rechtssatz: § 23 Z 1 EStG 1972 und § 28 BAO definieren den Begriff des Gewerbebetriebes eigenständig, weshalb es nicht mehr darauf ankommt, ob sich eine Tätigkeit mit § 1 der GewO 1973 deckt (Hinweis E 10.11.1987, 87/14/0165; E 5.4.1989, 88/13/0064). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Nachhaltigkeit iSd § 23 Z 1 EStG 1972 und des § 28 BAO kann die Abgabenbehörde allein auf Grund der Tatsache annehmen, daß ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit durch Jahre hindurch ausübt. Auf die Gewinnabsicht, die sich als Willensakt regelmäßig nicht unmitte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnete sich in seinen Abgabenerklärungen für 1985 als Industrieberater und wies neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb ab 1. Oktober 1985 aus. Gegen die erklärungsgemäß ergangenen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide 1985 erhob er Berufung, weil die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Ingenieurkonsulent entgegen der irrtümlichen Erklärung unter § 22 Abs. 2 Z. 1 EStG 1972 fielen. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die bela... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 125;
Rechtssatz: Von einer der Berufstätigkeit des Ziviltechnikers ähnlichen Tätigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, abgesehen von einer durch gehobene Vorbildung gekennzeichnete... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 125; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Der unmittelbare Produktionsprozeß, zu dem auch die Auswahl (Planung) der für den jeweiligen Markt geeigneten Produkte, deren Qualitätsbe... mehr lesen...
Im Frühjahr 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH ("XLG"), mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Weitere unechte stille Gesellschafter nahm die XLG im Jahre 1980 auf. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr ZU BEGINN DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten un... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG erklärte für das Kalenderjahr 1986 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handel mit Vlies) in Höhe von S 104.329,-- und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Verpachtung einer Liegenschaft) in Höhe von S 441.147,--. In der Gewerbesteuererklärung für 1986 schienen nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf. Das Finanzamt erließ einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, in dem beide Einkünfte zusammenge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständiger Versicherungsagent. Bei seiner Gerwinnermittlung für das Jahr 1986 machte er unter anderem ein Betriebsausgabenpauschale in Höhe von S 8.428,76 (= 5 % der Betriebseinnahmen) sowie "Werbeaufwand" im Ausmaß von S 1.331,50 als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt versagte beiden Beträgen die steuerliche Abzugsfähigkeit. Ein Betriebsausgabenpauschale sei für Versicherungsvertreter nicht vorgesehen und der Werbeaufwand setze sich aus Reprä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, zu denen auch die Einkünfte eines selbständigen Versicherungsvertreters zählen, ist eine gesetzliche Betriebsausgabenpauschalierung nicht vorgesehen. Ebenso sind Aufwendung für die Bewirtschaftung von Geschäftsfreunden als steuerlich nicht abzugsfähige Repr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §914;ABGB §915;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;HGB §340; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 394;
Rechtssatz: Ausf zur Auslegung der vom aus einer stillen Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafter im konkreten Fall übernommenen Auffüllungsverpflichtung (Nachschußpflicht) hinsicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insb OHG und KG), sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz finden sich in § 21 Abs 2 Z 2 und § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972, wonach die Einkünf... mehr lesen...
Am 4. März 1981 wurde über das Vermögen der M.F. KG (im folgenden kurz: KG), die ein Speditionsunternehmen betrieb, der Ausgleich eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt waren an der Gesellschaft die beiden Beschwerdeführer und F.F. als vollhaftende sowie I.E.-F., E.M., F.-M. F. und G.F. als beschränkt haftende Gesellschafter beteiligt. Mit Schreiben vom 10. April 1981 wurde der KG von der Sch. AG der Abschluß eines Kaufvertrages bezüglich betriebszugehöriger Liegenschaften in H. angeboten.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Bei einem Gesellschafterwechsel während des Wirtschaftsjahres ist die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Einkünfte aller in dem Wirtschaftsjahr noch, wenn auch nur teilweise beteiligten Gesellschafter vorzunehmen. In die einheitliche und gesonderte Festste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Diplomingenieur, bezeichnete seine Tätigkeit in seinen für das Streitjahr abgegebenen Steuererklärungen als "Dienstleistung EDV". Er verfügte über die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (§ 103 Abs. 1 lit. a Z. 2 GewO 1973)". Der Beschwerdeführer erblickte in den Einkünften aus der "Dienstleistung EDV" solche aus selbständiger Arbeit, das Finanzamt hingegen in den Abgabenbeschei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1972 §23 Z1;ZivTG §4;ZivTG §5;ZivTG §6;
Rechtssatz: Wenn ein Abgabepflichtiger einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen lediglich Hilfsmittel für Vermessungen und die Verfassung von Plänen in Form von EDV-Programmen zur Verfügung stellt, ohne selbst vermessend oder planverfassend tätig zu werden, übt er k... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer gewährte in den Jahren 1981 und 1982 - teilweise gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin - mehreren Personen Darlehen, für die er auch Fremdmittel heranzog. Die Darlehen wurden in den Folgejahren zum Teil notleidend. Gewerbesteuererklärungen der Jahre 1981 bis 1987 liegen gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus gewerblichem Geldverleih als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugrunde. Im Rahmen dieser Einkünfte machte der Erstbeschwerdeführer auch Wertb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war bis Ende 1983 Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und an dieser mit einem 50 %igen Kapitalanteil beteiligt. Zweite Gesellschafterin mit einem ebenfalls 50 %igen Kapitalanteil war P. Mit Kaufvertrag vom 29. Dezember 1983 verkaufte die Beschwerdeführerin ihren Gesellschaftsanteil an L. um einen Kaufpreis von S 375.000,-- zahlbar in zwei Teilbeträgen von S 215.000,-- und S 160.000,--. Der Übergang des Gesellschaftsanteiles auf den Käufer war... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:
RdW 1/2006, S 59-61;
Rechtssatz: Ist eine Darlehensvergabe auf einen eng begrenzten Personenkreis abgestellt, so kann von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr selbst dann nicht mehr gesprochen werden, wenn zur Darlehensvergabe Fremd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:
RdW 1/2006, S 59-61;
Rechtssatz: Eine Darlehensvergabe ist nur dann als gewerbliche Tätigkeit ("gewerblicher Geldverleih") anzusehen, wenn sich die betreffende Betätigung als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (Hinweis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs3;EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 230;
Rechtssatz: Wenn alle Mitunternehmer einer Gesellschaft ihre Anteile gleichzeitig veräußern, so kann auch in einem solchen Fall die getrennte Zurechn... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs3;EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 230;
Rechtssatz: Der Steuertatbestand der Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles ist ausschließlich dem betreffenden Mitunternehmer zuzurechnen. Das erg... mehr lesen...