Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/3, S 44;
Rechtssatz: Lehre und Rsp vertreten die Auffassung, daß wenn ein Steuerpflichtiger, der kein technisches Büro führt, Aufträge für ein solches Büro, das selbst eine einem Ziviltechniker ähnliche Täti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §28; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 34;
Rechtssatz: § 28 EStG sieht keine Zuordnung von Geschäftsführerbezügen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vor, die mit jener des § 23 Z 2 EStG vergleichbar wäre. Die Bezüge der Geschäftsführer einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Personenge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §28;UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 60;
Rechtssatz: Die kurzfristige Überlassung eines Abstellplatzes auf einem abgezäunten Parkplatz an ständig wechselnde Benützer entspricht grundsätzlich dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der Vermietung, es sei denn, daß der "Vermieter... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, während der Heizperiode die Funktion der Heizung täglich einmal zu überprüfen, ergibt sich auch sonst in Fällen einer zentralen Versorgung mit Heizwärme, wie sie bei nach modernen Gesichtspunkten errichteten Wohnobjekten weithin... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine langfristige Vermietung wird nur in besonderen Fällen zu einer gewerbl Tätigkeit führen. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:19... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Das Lüften des Hauses bei Bedarf hält sich im Rahmen der Pflichten eines Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Vermieters (bzw seines Hausbesorgers). Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen als... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen Auftrag (Namen) von einem Dritten (zB ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Gemeinschaftsräume - insb Waschküchen - stehen vielfach auch in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Mietobjekten zur Verfügung und auch bei solchen Objekten trifft den Vermieter idR die Verpflichtung, diese Räume in Ordnung zu hal... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine "gewerbl" Vermietung erfolgt vor allem in den typischen Fällen "gewerbl Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters besteht insb in der (angebo... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine kurzfristige Vermietung mehrerer eingerichteter Ferienwohnungen erfordert in aller Regel eine (im E näher dargestellte) Verwaltungsarbeit, die das bei "bloßer Vermietung" übliche Ausmaß deutlich übersteigt. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3EStG 1972 §23 Z1GewStG §1 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;
Rechtssatz: Ein Betrieb ist die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit. Die Bewahrung und Verbreitung einer religions philosophischen Überzeugung kann für sich allein nicht Betrieb sein.... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Ferienwohnungen nur für Ferienzwecke zur Verfügung stehen und nicht zur Befriedigung eines dauernden Wohnungsbedürfnisses verwendet werden dürfen, läßt für sich keinen Schluß auf eine deutlich überhöhte Verwaltungsarbeit zu, vor a... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Es ist auch bei einer Vermietung in Form der Vermögensverwaltung nicht ungewöhnlich, daß dafür laufend ein Dritter (Hausbesorger) zur Verfügung steht. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit Europ... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28EStG 1972 §15 Abs1EStG 1972 §23 Z1GewStG §1 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;
Rechtssatz: AusfzF, unter welchen Voraussetzungen Spenden (Vermächtnisse) an den Leiter einer religions-philosophischen Bewegung (hier: Gralsbewegung) Betriebseinnahmen eines Gewerbebetriebes sein können (H... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Wenn der Vermieter die Abrechnung der Stromkosten übernimmt, leistet er eine bei den üblichen Vermietungen nicht übliche Verwaltungsarbeit. Bei nur sechs Ferienwohnungen übersteigt diese Verwaltungsarbeit aber nicht in erheblichem Umfang jenes Aus... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Übergabe und Übernahme von Wohnungen an Mieter bzw von Mietern sind bei einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Vermietung unumgänglich. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Das Gießen der Blumen (Hausschmuck) zählt nicht zu den Pflichten eines "echten" Vermieters. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob Vermögensverwaltung oder gewerbl Tätigkeit vorliegt, hat auf die Verhältnisse der Streitjahre abzustellen. Eine spätere Änderung dieser Verhältnisse kann dazu führen, daß die bisherige Vermögensverwaltung zur gewerbl Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Schneeräumung und Müllabfuhr zählen zu den üblichen Pflichten eines Vermieters im Rahmen der Vermögensverwaltung. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, auf das Mietobjekt aufzupassen, geht nicht über die Pflichten eines Hausbesorgers im Rahmen der üblichen Vermietung und Verpachtung hinaus. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 59;
Rechtssatz: Der VwGH hat in seinem E vom 29.4.1981, 3122/79, ausgesprochen, dass die für die steuerliche Anerkennung einer atypischen stillen Gesellschaft erforderliche Beteiligung an den stillen Reserven auch dann als gegeben anzunehmen ist, wenn sie in bestimmten Fällen des Ausscheidens ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 59;
Rechtssatz: Gem § 188 BAO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs1 Z1;EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF, unter welchen Voraussetzungen die Parzellierung und Baureifmachung von Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens und der Abverkauf der gewonnenen Baugrundstücke keinen Gewerbebetrieb (gewerblichen Grundstückshandel) bildet, sondern als Hilfsgeschäft des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/9, S 573;
ÖStZ 1989/20, S 356;
Rechtssatz: Die Ausübung des freien Gewerbes "Anfertigen von technischen Zeichnungen auf Grund inhaltlich bereits vollständig vorgegebener Entwürfe unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit" ist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/9, S 573;
ÖStZ 1989/20, S 356;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit eine solche im ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, Nr. 20, 357;
Rechtssatz: Die eigenen Gedanken, die eine Tätigkeit zu einer werbeschriftstellerischen machen, müssen über das hinausgehen, was in die typisch kaufmännische Aufgabe des Vertriebes und des Umsatzes einbezogen ist (Hinweis auf E 30.5.1984, 83/13/0082, und E 24.9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989/20, 355;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Versicherungsmathematikers ist der Berufstätigkeit eines staatlich befugten und beeideten Ziviltechnikers nicht ähnlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987130169.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs1 Z2;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §22; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 354;
Rechtssatz: Tritt die in der Tierzucht und/oder Viehmästerei gelegene Urproduktion gegenüber dem Einkaufen und Verkaufen von Tieren völlig in den Hintergrund, liegen nicht Einkünfte aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, sonder... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184;EStG 1972 §21 Abs1 Z2;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §22; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 354;
Rechtssatz: Ausführungen zur Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem Viehhandel mit Rindern, der unter dem Deckmantel einer pauschalierten Landwirtschaft ... mehr lesen...