Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 551

RS Vwgh 2000/2/24 96/15/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Abs1 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die im E vom 25.6.1997, 95/15/0192, primär zu Außengesellschaften getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise für Innengesellschaften, bei welchen die Beteiligten durch interne Vereinbarungen im Wesentlichen so gestellt werden, als wären sie Gesellschafter der Außengesell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2000

RS Vwgh 2000/2/24 96/15/0062

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §22 Abs1 Z3;EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;
Rechtssatz: Eine unechte stille Gesellschaft liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist; es muss also im Innenverhältnis insb vereinbart sein, dass er an den stillen Reserven und am Firmenwert p... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/27 97/15/0053

Beim Beschwerdeführer, der die Standesbezeichnung Ingenieur führt, fand im Jahr 1995 über die Jahre 1991 bis 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. In einer niederschriftlichen Einvernahme im Zuge der Betriebsprüfung am 23. Oktober 1995 beschrieb der Beschwerdeführer seinen Tätigkeitsbereich als "Automatisierungstechniker" wie folgt: "Im speziellen Konzepterstellung, Entwicklung von Prototypen und Sondermaschinen, Verfahrenstechnik (Messtechnik), Entwicklung von Elektronikelement... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0053

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb impl;EStG 1988 §22 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/14 92/13/0117 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Umfaßt die Tätigkeit nur einen Teilbereich eines umfassenden Berufsbildes (hier eines Ziviltechnikers), so ist für das Vorliegen des Ähnli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0053

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;VwRallg;ZivTG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 2(hier: nur Satz 2; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach übereinstimmende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0053

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §23 Z1;ZivTG §5;ZivTG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 90/13/0293 5 (hier nur Satz 1; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Tätigkeiten, die ungeachtet ihrer Spezialisierung auf einen Teilbereich der den Ziviltec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/20 94/14/0149

Die beschwerdeführenden Ehegatten betrieben ua in den Jahren 1986 bis 1990 eine Fahrschule in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Bericht über eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung für die Jahre 1986 bis 1988 wurde festgehalten, dass an den Fahrkursen jährlich rd 800 Personen teilnähmen, die Durchfallsquote betrage 20 bis 25 %. "Von diesem Personenkreis bedarf wiederum nur ein Teil einer Einzelförderung durch Frau H, sodass die von Frau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1999

RS Vwgh 1999/4/20 94/14/0149

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §22 Z3;
Rechtssatz: Entscheidend für die Qualifikation von Einkünften als solche aus selbständiger Arbeit aus dem Betrieb einer Fahrschule ist grundsätzlich die unterrichtende Tätigkeit und die diesbezüglich leitende und eige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/8/17 93/17/0245

1.1. Der Beschwerdeführer ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz und als solcher Revisionsverband (nach dem bis zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltenden Genossenschaftsrevisionsgesetz, RGBl. Nr. 133/1903) der ihm als Mitglieder angehörenden Genossenschaften in Tirol. Gemäß § 2 der Satzung des Vereines können alle registrierten Genossenschaften mit Sitz in Tirol und auch sonstige landwirtschaftliche Körperschaften, deren Aufnahme im Interesse des landwirtschaftliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.08.1998

RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Das Bild der freien Berufe ist dadurch gekennzeichnet, daß deren Angehörige die ihrer Qualifikation entsprechende Leistung persönlich erbringen. Nach der Rechtsprechung beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts setzt das Grundv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.1998

RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Das Wesen der freiberuflichen Tätigkeit ist durch das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem freiberuflich Tätigen und seinem Klienten geprägt. Die in der Persönlichkeit liegenden Eigenschaften und Fähigkeiten einer natürl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.1998

RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs2 Z2;GewStG §1 Abs4;KStG 1966 §8 Abs2;
Rechtssatz: Schließen sich Angehörige freier Berufe zu einem Unternehmen zusammen, um im Rahmen des Zusammenschlusses freiberufliche Leistungen zu erbringen, so hindert dies allein noch nicht die Beurteilu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.1998

RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;WTBO §29 Abs2;
Rechtssatz: Bei dem gewerbesteuerpflichtigen Revisionsverband handelt es sich nicht um einen Zusammenschluß von freiberuflich tätigen, natürlichen Personen zum Zwecke der Ausübung einer bestimmten freibe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.1998

RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §31;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Der beschwerdeführende Revisionsverband (ein Verein) wäre auch im Falle einer Gewinnabsicht im Umfang seines Gewerbebetriebes nach § 1 Abs 1 GewStG gewerbesteuerpflichti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.1998

RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs2 Z1;GewStG §1 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0124 E 9. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Allein durch die Organisationsform wird eine an sich freiberufliche Tätigkeit noch nicht zur gewerblichen; der Zusammenschluß mehrerer freiberuflich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/27 95/13/0282

Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 9. August 1990 stellte der Prüfer in den Jahren 1986 bis 1988 aufgrund einer Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen von (zunächst) 1986 S 922.744,--, 1987 S 1,060.700,-- und 1988 S 1,434.519,-- fest. Nach den näheren Ausführungen hiezu in der Tz 9 des Betriebsprüfungsberichtes sei vom Beschwerdeführer versucht worden, diese Differenz aufzuklären. Folgende Beträge seien allerdings von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1998

RS Vwgh 1998/5/27 95/13/0282

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23;GewStG §1 Abs1;UrhG §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283
Rechtssatz: Die Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG 1972 (und die daran anknüpfende Gewerbesteuerpflicht nach § 1 Abs 1 GewStG 1953) ist nicht davon abhä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/26 97/14/0038

Die Beschwerdeführer haben sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Darbietung volkstümlicher Musik unter der Bezeichnung "Original Tiroler Echo" zusammengeschlossen. Für das Streitjahr erklärten sie gemeinschaftliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Abweichend von den eingereichten Erklärungen beurteilte das Finanzamt die Einkünfte der Musikgruppe als solche aus Gewerbebetrieb und erließ dieser Auffassung entsprechende Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/26 97/04/0251

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 3. November 1997 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 7. Dezember 1996 in W, A-Gasse 1, selbstgefertigte Waren, und zwar ca. 30 Stück Teddy-Bären ("Original-T-Teddy"), zum Verkauf bereit gehalten (Preise zwischen S 1.800,-- und S 2.300,--) und somit das Gewerbe: "Erzeugung von Spielwaren" ausgeübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Die Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/26 97/14/0038

Die Beschwerdeführer haben sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Darbietung volkstümlicher Musik unter der Bezeichnung "Original Tiroler Echo" zusammengeschlossen. Für das Streitjahr erklärten sie gemeinschaftliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Abweichend von den eingereichten Erklärungen beurteilte das Finanzamt die Einkünfte der Musikgruppe als solche aus Gewerbebetrieb und erließ dieser Auffassung entsprechende Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Abweichung von einer üblichen Besetzung macht ein Musikstück, das nicht als Kunstwerk anzusehen ist, nicht zu einem Kunstwerk. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß es nach dem E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990, auf das Kunstverständnis eines "Freundes volkstümlicher Musik" ankommt. Die Erwähnung des "jeweiligen Kunstverständ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertreten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/04/0251

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1953 §18 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 lita impl;GewO 1994 §2 Abs1 Z7;GewO 1994 §2 Abs11;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der schönen Künste bzw der eigenschöpferischen Tätigkeit in einem Kunstzweig ist jenem der in den Einkommensteuergesetzen verwendeten Begriff der künstlerischen T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Der künstlerische Wert eines Musikstückes ist unabhängig von der Musikrichtung zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1 Verstärkter Senat (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebotener musikalisch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß es nach dem E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990, auf das Kunstverständnis eines "Freundes volkstümlicher Musik" ankommt. Die Erwähnung des "jeweiligen Kunstverständ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertreten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §12 Abs1;
Rechtssatz: Der künstlerische Wert eines Musikstückes ist unabhängig von der Musikrichtung zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1998

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